Hallo,
ich habe mal eine Frage bzgl. dem Unterhalt meiner Kinder.
Ich habe eine 13 Jährige Tochter und einen 16 Jährigen Sohn.
Mein Sohn ist jetzt von heut auf morgen zu seinem Vater gezogen .
Das anteilige Kindergeld für den Monat habe ich an den Vater überwiesen und der Famkasse bescheid gegeben.
Jetzt möchte natürlich der Vater den Unterhalt für seinen Sohn den er für den Monat gezahlt hat zurück.
Es bestehen allerdings noch ca. 26000€ Unterhaltsschulden (mit Titel etc). kann ich ggf. den zuviel gezahlten Unterhalt mit den offenen Schulden verrechnen ? Oder kann ich den Unterhalt als verbraucht ansehen ?
Wohnkosten für den Monat + Versicherung (z.B. Berufsunfähigkeit, Zahnzusatz, etc?) die für den Monat noch angefallen sind ?
Der Unterhalt ist übrigens für beide Kinder tituliert.
Das ich zukünftig Unterhalt an meinem Sohn zahlen werde ist klar und lass ich gerade berechnen.
Mir geht es nicht darum das ich den zukünftigen Unterhalt den ich zahlen muss zu verrechnen.
Lg
-- Editiert von Noaki am 06.01.2019 18:07
Unterhaltsschulden Kind zieht zum KV
6. Januar 2019
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Frage vom 6. Januar 2019 | 18:03
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 3x hilfreich)
Unterhaltsschulden Kind zieht zum KV
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#1
Antwort vom 6. Januar 2019 | 23:20
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo,
Ich würde dem Vater ein Verrechnung anbieten, ansonsten würdest du eine Pfändung einleiten.
edy
#2
Antwort vom 7. Januar 2019 | 23:39
Von
Status: Schüler (259 Beiträge, 45x hilfreich)
ZitatJetzt möchte natürlich der Vater den Unterhalt für seinen Sohn den er für den Monat gezahlt hat zurück. :
Der Sohn ist im Laufe des Monats umgezogen und der Vater will jetzt den kompletten Monat zurück?
Der Sohn hat schon beim Vater gelebt und der Vater hat dann noch für einen Monat gezahlt?
Im ersten Fall: Unterhalt als verbraucht erklären.
Im zweiten Fall: Geld zurück erstatten
Insgesamt: Keine Verrechnung mit Unterhaltsschulden! Das würde ich mit dem Anwalt besprechen wie man einen sauberen und legitimen Weg findet und vor allem wie der Kindsvater mal endlich dazu zu bringen ist den aufgelaufenen Unterhalt zu zahlen!
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 8. Januar 2019 | 17:32
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 3x hilfreich)
Danke erstmal für die Antwort :-)
Ja er ist im laufe des Monats umgezogen.
Da das Thema doch recht kompliziert ist, lassen wir uns nächste Woche vom Anwalt beraten.
Ihn dazu zu bringen den aufgelaufenen Unterhalt zu zahlen bahnt sich an das er in die Insolvent gehen wird.
Samstag kam ein Schreiben von seinem Schuldenberater.....
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