Vater und Mutter sind geschieden, das Kind lebt bei der Mutter. Allerdings verbringt das Kind ca. 10 Tage monatlich (teilweise auch 20) beim Vater.
Frage 1: Ist der Vater voll unterhaltspflichtig oder besteht die Möglichkeit, dass Mutter ihm einen Teil des Unterhalts "erlassen" muss? Die Mutter ist sehr vermögend, der Vater lebt am Existenzminimum.
Frage 2: Der Vater wird demnächst heiraten. Er ist mit ca. 12 Monaten Unterhalt im Rückstand. Bisher hat die Mutter sich auf sein Wort verlassen, dass der Rückstand irgendwann getilgt wird. Kann die neue Ehefrau des Vaters für die bestehenden Unterhaltsschulden zur Rechenschaft gezogen werden?
Unterhaltsschulden - Kann die neue Ehefrau herangezogen werden?
13. Januar 2009
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Frage vom 13. Januar 2009 | 14:41
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 4x hilfreich)
Unterhaltsschulden - Kann die neue Ehefrau herangezogen werden?
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#1
Antwort vom 13. Januar 2009 | 15:54
Von
Status: Schüler (295 Beiträge, 55x hilfreich)
zu 1. Nein, muss sie nicht. Wenn sie dem Vater etwas dafür geben möchte, dann wäre das absolut freiwillig.
zu 2. Nein.
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