Unterhaltsschulden ???

9. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
schnabb
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsschulden ???

Ich bin seit dem 5.01.2011 psychisch erkrankt und bis jetzt ( 8.2012 ) leider immer noch in klinischer Behandlung und arbeitsunfähig.

Während dessen bin ich seit dem 01.02.2012 Harz 4 Empfänger geworden.

Ich bin Unterhaltspflichtig gegenüber meinem 13Jährigen Sohn der bei seiner Mutter lebt.
Es besteht ein Unterhalts titel.

Es hatten sich bis dahin keine Unterhaltsschulden angesammelt.
Den letzten vollen Kindesunterhalt von 334.-Euro ( 100% Regels.) hatte ich letztmalig für den Monat - März 2011 - gezahlt. Danach nicht mehr.

Meine Frage: Haben sich trotz meiner Erkrankung - Arbeitsunfähigkeit -und
zusätzlicher Harz 4 Empfänger Unterhaltsschulden
angesammelt ?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

sicher da laufen dan Unterhaltsschulden auf.

DEr Staat wird zwar erstmal einspringen und einen Unterhaltsvorschuss leissten, diesen darfst du dann aber wenn du wieder arbeitsfähig bist abarbeiten...

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#2
 Von 
Marie-Sophie40
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 76x hilfreich)

Richtig, denn man kann ja Dein Kind nicht einfach vor die Tür setzen, es nicht mehr ernähren, bloß weil Du momentan nicht dafür zahlen kannst.

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#3
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Na ist ja gut das die ersten Kommentare mal wieder nur von Vorwürfen geprägt sind.
Aber leider ja, es sind Schulden aufgelaufen. Aber nur weil du nicht früh genug versucht hast den Titel zu ändern. Dieses wäre jetzt dringlichst zu machen.
Denn wenn du nicht leistungsfähig bist, durch Krankheit, Unlust oder sonst was, fallen auch keine Unterhaltsschulden auf. Vorrausgestzt du hätest den Titel ändern lassen.
Aber die Mutter hat ja jetzt auch das Problem das sie kein Unterhaltsvorschuss mehr bekommt da das Kind zu alt ist. Ich denke mal auch von dieser Seite bekommst du jetzt ärger. Also ruckizucki zum Anwalt und deine physische und phsychische Lage klären lassen.

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#4
 Von 
Marie-Sophie40
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 76x hilfreich)

quote:
Na ist ja gut das die ersten Kommentare mal wieder nur von Vorwürfen geprägt sind


Wo stehen da Vorwürfe?

Der TE kann wegen psychisch bedingten Problemen nicht arbeiten. Verstehe ich, aber seine Frage war:


Zitat:
Meine Frage: Haben sich trotz meiner Erkrankung - Arbeitsunfähigkeit -und
zusätzlicher Harz 4 Empfänger Unterhaltsschulden
angesammelt ?


Die Fragestellung ist halt bisschen in die Hose gegangen.

Der KU ist doch dafür da um die Grundbedürfnisse wie z.B. Verpflegung abzudecken. Wenn dann einer fragt ob trotz Krankheit Unterhaltsschulden zu erwarten sind, dann muss man halt den armen Kerl ein wenig anstupsen. ;)


EDIT:

Irgendwie müssen ja die Kinder trotz arbeitslosigkeit des Vaters ihr Essen weiter bekommen, ein Dach über den Kopf haben u.s.w.



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-- Editiert Marie-Sophie40 am 09.08.2012 20:13

-- Editiert Marie-Sophie40 am 09.08.2012 20:17

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend,

quote:<hr size=1 noshade>DEr Staat wird zwar erstmal einspringen und einen Unterhaltsvorschuss leissten, <hr size=1 noshade>


Bestimmt nicht!

quote:<hr size=1 noshade>Ich bin Unterhaltspflichtig gegenüber meinem 13Jährigen Sohn <hr size=1 noshade>


Leistungen nach dem Unterhalsvorschussgesetz werden nur dann geleistet, wenn das Kind unter 12 Jahren alt ist.

Solange der Titel in der Höhe besteht, muss er auch voll bedient werden. Wenn nicht, laufen Schulden in entsprechender Höhe auf.

Ob eine Abänderung Erfolg hätte, hängt davon ab, in welchem Umfang der TS seien Bemühungen zur gesetigerten Erwerbsobliegenheit nachweisen kann. (vergl. § 1603 (2) BGB )

Die Erkrankung ist gerichtlich anerkannt und bestätigt?

Wenn nicht, müsste der TS mit 20-30 Bewerbungen im Monat, dauerhat nachweisen, dass er sich bundesweit um eine neue Stelle bemüht. Bleiben diese Bemühungen nachweislich ohne Erfolg, könnte der Titel abgeändert werden.

LG nero

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#6
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich bin seit dem 5.01.2011 psychisch erkrankt und bis jetzt ( 8.2012 ) leider immer noch in klinischer Behandlung und arbeitsunfähig.


nur am Rande: Hast du Erwerbsminderungs-Rente beantragt?

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert Loddar am 09.08.2012 22:13

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#7
 Von 
schnabb
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vorab: Seit dem Jahr 2001 war ich Unterhaltspflichtig gegenüber meinen 3 Kindern und habe es geschafft bis zum März 2011 nur noch für einen Unterhaltspflichtig zu sein.Für die anderen Beiden besteht seit 2009 und 2010 keine Unterhaltspflicht mehr.

Also ich habe gearbeitet bis das der Arzt kam.

Am Anfang meiner Erkrankung hatte ich es noch geschafft,beim Jugendamt persönlich vorzusprechen und die Sachlage zu erklären. Die sagten mir , das Sie nicht die Unterhaltssicherung ( Vorschuss )für meine Sohn leisten werden, da der Sohn über 12 Jahre sei.

Weitere Schritte konnte ich bis Gestern(09.08.2012) wegen meiner geistigen Verfassung nicht in Angriff nehmen.Erst in der xten Sozialtherapie wurde mir die Situation erklärt und erst jetzt bewusst.

Den Unterhalts-titel werde ich so wie ich es hier erfahren habe, (Danke), abändern lassen.

Zur gesetigerten Erwerbsobliegenheit: wie sollte ich dieser denn mit einem Burnout nachkommen!!! ( F33.3 )

Eine Erwerbsminderungs Rente habe und möchte ich nicht beantragen, weil ich den Unterhalt, sobald mir es möglich ist, erarbeiten muss um mein Sohn zu ernähren und Schulden zu vermeiden. Mein Sohn müsste auch nicht verhungern, da Seine Mutter eine finanziell reiche Frau ist.
Und außerdem bin ich erst 45 Jahre alt.

Das mit der Gerichtlichen Anerkennung meiner Krankheit verstehe ich nicht.

Ich danke Allen , die sich meiner Frage hier angenommen haben und bisher auch beantwortet haben.



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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Marie-Sophie40
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 76x hilfreich)

quote:
Eine Erwerbsminderungs Rente habe und möchte ich nicht beantragen, weil ich den Unterhalt, sobald mir es möglich ist, erarbeiten muss um mein Sohn zu ernähren und Schulden zu vermeiden


Finde ich schön von Dir zu lesen.

quote:
da Seine Mutter eine finanziell reiche Frau ist


Selbst wenn sie eine reiche Frau ist, so ist sie es wohl die für Deinen geschuldeten Uhterhalt gerade stehen soll und auch in der Pflicht wäre, wenn sie nicht "reich" wäre.

Es geht auch nicht zwingend darum, ob Dein Kind verhungert. Beide Elternteile haben die Pflicht sich in irgendeiner Form einzubringen.

quote:
Das mit der Gerichtlichen Anerkennung meiner Krankheit verstehe ich nicht.


Wenn Deine Erkrankung nicht gerichtlich anerkannt ist, bist Du verpflichtet, alles zu tun um wieder arbeiten zu gehen. Damit der Unterhalt bezahlt werden kann.





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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

quote:
Wenn Deine Erkrankung nicht gerichtlich anerkannt ist, bist Du verpflichtet, alles zu tun um wieder arbeiten zu gehen.

Das hiese in dem Falle aber erstmal Therapie, Kur, etc. und eben nicht bewerben und Job suchen.


Eventuell kann man die Krankheit und deren Behandlung ja auch gerichtlich anerkennen lassen?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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