Unterhaltsschulden und Wechsel der Unterhaltspflicht

1. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Morbidus
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Unterhaltsschulden und Wechsel der Unterhaltspflicht

Hallo zusammen,

bisher lebte die 16jährige Tochter meiner Frau bei uns. Es besteht ein gemeinsames Sorgerecht mit dem Ex-Mann.

Der Ex-Mann hat jahrelang trotz Titel keinen Unterhalt gezahlt, und wird nun seit 6 Monaten durch eine Kontopfändung dazu gezwungen.

Allerdings sind dennoch bereits über 10.000€ Unterhaltsschulden aufgelaufen, die noch abzuzahlen wären.

Nun hat die Tochter aus einer Laune heraus - mehr Freiheiten etc. - ihren Umzug zum Vater beschlossen.

Meine Frau wird in der Situation natürlich dann statt Unterhalt zu erhalten, selber welchen leisten müssen.

Jetzt zur Frage:

Bleibt die Kontopfändung bestehen, und tilgt der Kindsvater dann endlich darüber die aufgelaufenen Schulden. Oder kann er sich dann ausruhen, weil er keine Schulden tilgen muss, aber Unterhalt in voller Höhe erhält?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Die Pfändung setzt einen Titel voraus mit einer entsprechenden Formulierung, hier wird wohl der laufende Unterhalt gepfändet.

Achtung: rückständiger Unterhalt verjährt i.d.R nach 3 Jahren.

edy

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Nicht wenn die Verjährungsfristen immer unterbrochen worden sind. Und das scheint ja hier der Fall zu sein. Also ganz einfach: Pfändung läuft weiter, umgekehrt muss Unterhalt gezahlt werden.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hunter123
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 69x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Nicht wenn die Verjährungsfristen immer unterbrochen worden sind.
Noch nie was von Hemmung der Verjährung gehört?

Zitat (von wirdwerden):
Also ganz einfach: Pfändung läuft weiter, umgekehrt muss Unterhalt gezahlt werden.
Von Vertretungsbefugnis auch nicht?

1x Hilfreiche Antwort

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