Unterhaltsschuldner in Schweiz abgesetzt

22. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
explosiv
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsschuldner in Schweiz abgesetzt

Hallo mal zusammen,
vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben, wie man an einen Unterhaltsschuldner rankommt, der sich in die Schweiz abgesetzt hat.
Schuldner ist für 2 Kinder unterhaltspflichtig, verdient gut Geld, hat sich trotz EV ein Auto kaufen können und verweigert die Zahlung. JA gibt keine Auskunft und ist desinteressiert, Strafanzeige endete in Verwarnung, weil der Schuldner sich "einsichtig" zeigte (aber letztendlich nicht zahlte). Vom Besuchsrecht macht er regelmäßig gebrauch erteilt aber keine Auskünfte über seinen derzeitigen Aufenthaltsort und Einkünfte.
Wer hat so etwas schon etwas auch schon durch und kann weiterhelfen. (das ganze Spiel geht seit 3 Jahren):(

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46 Antworten
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#1
 Von 
pempfvonzempf
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 11x hilfreich)

...ich glaub, solange er in der Schweiz bleibt passiert da auch nichts.

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#2
 Von 
explosiv
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Was ich leider nicht verstehen kann, dass der Umgang gewährt werden muss - also der Schuldner nur Rechte hat jedoch keine Pflichten. Können die Eltern des Schuldners in die Verantwortung genommen werden, diese beanspruchen dieselben Umgangsregelungen.

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#3
 Von 
C.Konert
Status:
Praktikant
(663 Beiträge, 92x hilfreich)

Der Unterhalt ist doch keine Gegenleistung für ein Umgangsrecht, das wäre ja noch schöner.

Tja, in der Schweiz wird man wohl nichts machen können, die sind sehr eigen was die Beziehungen zum Ausland betrifft.

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#4
 Von 
explosiv
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ich finde es nun mal mehr als frech und anmassend, wenn sich der US alles leisten kann auf kosten der Kinder und sich dann noch hinstellt als ob er der größte sei und ihm sowieso keiner was kann :(
auch den Kindern gegenüber !!! Wieso hat er alle Rechte und die Kinder keine!!!

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#5
 Von 
pempfvonzempf
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 11x hilfreich)

tja, wie gesagt so lange er in der Schweiz lebt, wird da auch nichts passieren...

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#6
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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#7
 Von 
pempfvonzempf
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 11x hilfreich)

ich komme deshalb drauf, weil ich auch jemanden kenne, der sich in die Schweiz abgesetzt hat wegen Unterhaltsschulden. Schweizern ist alles egal, weil sie neutral sind. Und so lange der Gute beim Überqueren der Grenze nicht erwischt wird, dann passiert da auch nichts.

Es ist richtig, dass man beim JA nachfragen kann, aber in der Regel haben deutsche Ämter da keine große Lust dazu und sagen es einem auch. Wie gesagt, das kenne ich.

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#8
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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#9
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

der Betrieb aus Heidelberg wird in der Schweiz nur wenig Chancen haben, weil er dort nicht von der Regierung unterstützt wird.

Und wenn kein Gericht und sonst kein regierungsangestellter mit denen aus Heidelberg reden will, dann ist man nicht gerade unsicher.

Die Schweiz ist neutral und hällt sich aus allem raus.
Und solange er in der Schweiz ist, wird ihm nichts passieren.
Aber zur Wahrnehmung des Besuchsrechtes muss er doch die Schweiz verlassen?


-----------------
"unverbindliche Privatmeinung, ohne Anspruch auf Richtigkeit. keine Gewähr und/oder Rechtsberatung."

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#10
 Von 
pempfvonzempf
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 11x hilfreich)

genauso ist es! Habe es auch versucht zu erklären, in der Schweiz kann man nicht mit Papieren aus Heildeberg kommen...!

Man müsste ihn direkt an der Grenze erwischen, wenn schon ein Haftbefehl existiert, ansonsten kann er die Schweiz so oft verlassen wie er will.

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#11
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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#12
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

@Chavah:

Es ist sogar möglich, einen Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid gegen einen Schuldner in der Schweiz zu beantragen.


Die Schweiz wird wohl hier mit der DomRep verwechselt.

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#13
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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#14
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Hallo Chavah,
ich weiß nur aus dem Fernsehen, daß in Strafsachen kein Auslieferungsabkommen besteht. Auf dem neusten Stand bin ich nicht.

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#15
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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#16
 Von 
explosiv
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
danke für eure Hinweise. Ich habe nach einigen Kramereien in Internet ein Merkblatt der Deutschen Botschaft Bern über die Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsforderungen
in der Schweiz gefunden. Ich hoffe das geht dann auch so eindeutig wie es da steht;)
Den anderen Tipp behalte ich mir in Kopf. Falls noch jemand etwas anderes weiß jederzeit gerne, eine gütliche Einigung ist jedenfalls nicht möglich. Leider, das würde vieles vereinfachen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Das

Landgericht Konstanz
Gerichtsgasse 15
78462 Konstanz
Tel.: 0 75 31 - 28 0 - 0
Fax: 0 75 31 - 28 0 - 14 00
Internet: www.lg-konstanz.de

müsste eigentlich genau wissen, wie es geht.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Mingoo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Bin brandneu hier und habe das gleiche Problem. Vater hat sich in die Schweiz abgesetzt. Unterhaltstitel liegt seit Jahren vor, konnte jedoch wegen des Aufenthaltes in der Schweiz nicht vollstreckt werden.

Das MERKBLATT DER DEUTSCHEN BOTSCHAFT BERN habe ich Anfang des Jahres auch im Internet gefunden. Es hört sich toll an. Bin auch schon zum Amtsgericht an meinem Wohnsitz um ein solches Ersuchen aufzugeben. Doch die auf dem Amtsgericht zuckten nur mit den Schultern und erklärten mir, dass sie noch nie davon gehört hätten und gar nicht wüssten wer dafür zuständig sei und was da zu machen wäre und ...

Jetzt habe ich das MERKBLATT und komme leider doch nicht weiter.

Wer, wenn nicht das Gericht, sollt da jetzt noch ne Ahnung haben?

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#19
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#20
 Von 
Mingoo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für den Tipp. Hört sich alles immer so einfach an.

Anwalt ist seit mehreren Jahren eingeschaltet. War wahrscheinlich nicht der richtige - keine Ahnung. Wenn ich nen Anwalt habe, gehe ich davon aus, dass der Anwalt so ein Ass aus dem Ärmel zieht.

Den Weg zum Jugendamt könnte ich nochmals versuchen. Das Jugendamt hat z.B. bezüglich der Titulierung immer die Arme gehoben und sich für nicht zuständig erklärt, weil ein gemeinsames Sorgerecht bestand und es somit über einen Anwalt geklärt werden müsste, wenn der Vater nicht selbst beim Jugendamt die Titulierung einholt. Ist doch etwas schizo oder?



-- Editiert von Mingoo am 11.08.2006 21:06:51

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#21
 Von 
CommanderRobot
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 14x hilfreich)

Ich habe auch einen Tipp für alle Unterhaltsflüchtlinge.
Nicht in Europa bleiben sondern nach Asien auf die Philippinen abhauen.
Wenn die dortigen Behörden Papiere aus Germania wegen Unterhaltsflucht erhalten sorgt das regelmäßig für große Erheiterung.
Unterhaltsflucht ist auf den Philippinen keine Delikt.
Dazu hats dort auch noch Sonne, Strand und klasse Weiber!

See you!
CommanderRobot

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Mingoo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Toller Beitrag von CommanderRobot!

Ich glaube du bist hier völlig fehl am Platze. Spar dir einen weiteren Beitrag in dieser Rubrik.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest123-579
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#24
 Von 
guest123-579
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Michi78
Status:
Schüler
(218 Beiträge, 15x hilfreich)

quote:
Wir leben doch im Zeitalter der Gleichberechtigung, oder etwa nicht?

Richtig, allerdings gilt die Gleichberechtigung einzig und allein für Frauen.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Michi78
Status:
Schüler
(218 Beiträge, 15x hilfreich)

quote:
Meiner Meinung nach weißt das deutsche Unterhalts- und Umgangsrecht aber noch Lücken auf. Ich würde dort ganz genau festschreiben, dass Umgang nur gegen Kohle erfolgt.

So wird es in Spanien gemacht. Aber solcherlei progressive Gesetzgebung ist schlichtweg zuviel für ein fundamental-feministisches Land wie Deutschland.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Teasy1
Status:
Student
(2054 Beiträge, 225x hilfreich)

quote:
quote:
--------------------------------------------------------------------------------
Meiner Meinung nach weißt das deutsche Unterhalts- und Umgangsrecht aber noch Lücken auf. Ich würde dort ganz genau festschreiben, dass Umgang nur gegen Kohle erfolgt.
--------------------------------------------------------------------------------


So wird es in Spanien gemacht. Aber solcherlei progressive Gesetzgebung ist schlichtweg zuviel für ein fundamental-feministisches Land wie Deutschland.



@michi
und das funzt in Spanien? Wenn dem tatsächlich so ist; was hat dann Vater- (Mutter)liebe wirklich noch mit dem Umgang zu tun?

Und was das Absetzen in die Schweiz betrifft:
Wenn der gute (oder auch nicht gute) Mann, doch keinerlei Rechte an seinem Kind hat, warum sollte er dann irgendwelche Pflichten wahrnehmen?
Meinetwegen könnte mein Ex auch abhauen; zahlen tut er nicht und kümmern ist für ihn seit Monaten auch ein Fremdwort. Er könnte seine Tochter gerne sehen, wenn es mal endlich von ihm aus käme und nicht immer erst dann, wenn er durch mich oder das JA daran erinnert wird, dass er überhaupt ein weiteres Kind hat.

-----------------
"Manchmal, aber nur manchmal...
...hilft es, erst das Hirn einzuschalten ;) "

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest123-579
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Michi78
Status:
Schüler
(218 Beiträge, 15x hilfreich)

In Spanien kann über diese Regelung umgangsvereitelnden Müttern (sehr viel eher als in Deutschland) das Sorgerecht entzogen werden. Und das ist richtig so, denn sie mißachten grundlegende Rechte des Kindes, um ihre eigenen Rache- und Vergeltungsgelüste gegenüber dem Ex auf dem Rücken des Kindes ausleben.

Der eigentliche Skandal in Deutschland ist die Leichtigkeit, mit der der Umgang boykottiert werden kann, ohne daß Mütter tatsächlich ernsthafte Sanktionen fürchten müssen. Der Grund dafür ist immer die gleiche Ausrede: Wird die Mutter bestraft, leidet das Kind. Wenn der Staat wollte, könnte die Gangart ohne weiteres verschärft werden, damit Müttern endlich die Augen geöffnet werden, daß sie die Rechte der eigenen Kinder mit Füßen treten. Daran wird sich aber solange nichts ändern wie Kinder in Deutschland nicht als eigenständige Individuen, sondern als Eigentum der Mutter angesehen werden.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Mingoo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Geht ja gut zur Sache hier.

Eins ist auf alle Fälle klar. Mein Ex ist in die Schweiz abgehauen und kümmert sich seit Jahren nicht. Null, kein Anruf, kein Brief, kein nichts. Klar wird oft oben geschildertes praktiziert: keine Kohle, kein Kind.

Mein Kind geht jetzt in die Ausbildung. Als der Vater das letzte Mal Kontakt hatte war mein Kind 9. Er würde sie auf der Straße nicht einmal erkennen. Er würde an seinem eigenen Kind vorbeilaufen. Wahrscheinlich würde er sich nach Ihr noch den Hals verrenken, ohne zu wissen das es seine eigene Tochter ist. Widerlich!

Und das schlimme bei dem Null-Kontakt. Wir wurden mit gemeinsamem Sorgerecht geschieden, weil es das Gesetzt so wollte. Das heißt seit 7 Jahren, keine alleinige Entscheidungsbefugnis. Das heißt im Klartext, keine Versicherung schließt ohne die Unterschrift des Vater einen Vertrag ab. Keine Bank eröffnet für das Kind (was jetzt in die Ausbildung geht) ein Konto ohne die Unterschrift des Vaters. Und so kann man unendlich aufzählen, wo die Unterschrift des Vater - der nicht mehr vorhanden ist, weil wegen Unterhalt verpisst - zwingend ist.

Wenn er/sie sich verpisst und sich nachweislich seit Jahren um das Kind nicht SORGT, dann müßte ihm/ihr gesetzlich jegliches Recht (Umgang/Sorge) auch entzogen werden. Gleiches gilt auch umgekehrt. Warum hat er/sie noch Rechte?

Was soll ein Kind zu seinem Elternteil, was es Jahre lang nicht gesehen hat und was sich nicht gesorgt hat noch für einen Kontakt aufbauen? Ich weiß was in einem Kind vorgeht, wenn es nach 6 Jahren das erste Mal seinen Vater wiedersieht und der so tut als wäre es gestern. Mein Kind ist vor Angst vor dem ersten Kontakt fast zusammengebrochen. Er spielt den lieben Vater jetzt ist wieder alles beim alten. ARSCH!

Ich denke mir immer, man sieht sich immer zweimal im Leben und irgendwann kommt der Tag, da schlägt die Stunde für uns.

0x Hilfreiche Antwort

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