Unterhaltsstreit , Rückfoderungen meines Vaters

14. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
EAPOCS
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)
Unterhaltsstreit , Rückfoderungen meines Vaters

Hallo,

mein Vater lebt getrennt seit fast einem halben Jahr und ich lebe mit meiner Schwester und Mutter zusammen.

Nach Einschalten eines Anwaltes war er bereit für meine Schwester 288€ Unterhalt zu zahlen, das für nur 2 Monate, weil er dann angeblich keinen Job mehr hat bzw. es dann nicht gemeldet hat.
Wir verlangen eine Lohnsteuerkarte und Offenlegung seiner Einkommen, bisher noch nicht wirklich gemacht worden.

Ich bin Ü18 und bin momentan Student. Ich habe aber 2 Jahre lang nichts gemacht, seit dem Abitur, da hat der Anwalt gesagt, dass er bezweifele, dass ich gegenüber ihm noch ein Unterhaltsanspruch hätte.

Aber jetzt kommts:

Er verlangt in einem Schreiben eine Summe Geld (fünfstellig) an ihm zurückzuzahlen, weil eine angebliche mündliche Vereinbarung (die nicht stimmt) nicht gehalten wurde.
Anfang des Jahres wurde ein Sparbuch aufgelöst, in dem das Kindergeld von mir und meiner Schwester von klein an gesammelt wurde.
In dem Schreiben stand drinnen, dass (angeblich) vereinbart worden wäre, dass es für ein Studium in der Schweiz zu verwenden sei.
Nun sagt er, dass es eben nicht so sei und er die Summe zurück will.
Ich studiere nun, aber von Schweiz war nie die Rede.

Und außerdem ist es doch nicht allein sein Geld?? Was ist mit meiner Mutter?

Ist sowas überhaupt möglich, sowas zurückzufordern? Denn die Auflösung des Sparbuchs hat schließlich er getätigt! Und selbst wenn, ich studiere nun.


Was aber mich noch mehr verärgert ist, dass unser Anwalt uns misstraut und jede Aussage anzweifelt und die von der Partei gegenüber hinnimmt!
Kann es damit zusammenhängen, dass wir Prozesskostenbeihilfe bekommen und er mehr die Interessen des Staates , als die unserer vertritt?


Danke.

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73 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2156
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Schüler
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#2
 Von 
EAPOCS
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

Das weiß ich auch nicht. Der Anwalt war eben recht misstrauisch und hat erst mal alles angezweifelt.

Im Schreiben stand eben, dass er die Summe zurückfordert, weil es angeblich die Vereinbarung gebrochen wurde, dass ich nicht in der Schweiz studiere.
Diese Vereinbarung gab es so nie.
Das Sparchbuch lief auf seinem Namen halt, also musste er anwesend sein um es aufzulösen.
Da war ich und meine Mutter mit dabei.

Achja: Zum Vermögen:
Das ist nun teilweise aufgebraucht, weil es noch Schulden zu tilgen gab und auch sonst für die Lebenshaltungskosten.



-- Editiert von EAPOCS am 14.11.2008 22:02

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#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

und wo ist das Geld jetzt?

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

Welche Schulden und wessen Lebenshaltungskosten?

-- Editiert von Loddar am 14.11.2008 22:03

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#4
 Von 
EAPOCS
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

Wie gesagt , teilweise aufgebraucht, teilweise noch hier.

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#5
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

So wird das nix!

Wer hat das Geld teilweise aufgebraucht? Und welche Schulden wurden getilgt?

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#6
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Hmm, also das Sparbuch wurde aufgelöst (u.a. eben im Beisein des Vaters), das Geld habt ihr bekommen und dazu verwendet, irgendwelche Schulden zu tilgen und für euren Lebensunterhalt? Das Sparbuch lief aber auf den Namen des Vaters und wurde damals angelegt, um (d)ein Studium (ob in der Schweiz oder auch nicht) zu finanzieren?
Ist das richtig so?

-----------------
"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

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#7
 Von 
EAPOCS
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

Wieso wird das nichts?
Das Geld wurde von der Familie teilweise aufgebraucht. Es waren Schulden bzw. Nachzahlungen an das Finanzamt.

Und wiegsagt, das was der behauptet stimmt nicht.
Von der Schweiz war nie die Rede! Wie er dadrauf kommt ist mir schleierhaft.

Wie soll er mir die Summe zurückfordern? Bzw. ist auch die Frage ob das im Vorhinein sein alleiniges Geld ist, da meine Mutter auch Anspruch auf Kindergeld hat, die Hälfte.

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#8
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

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#9
 Von 
EAPOCS
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

Ehm, hallo gehts noch gut?
2 Jahre ein lustiges Leben? Aha, du kennst mich und weiß auch weswegen ich 2 Jahre nach dem Abitur nichts gemacht , danke.

Ich erzählte gar nichts von der Schweiz. Und ich studiere tatsächlich ab Wintersemester 08.
Und er hat uns erst seit knapp einem halben Jahr verlassen.

Und die Schulden waren schon vorher da, nicht unbedingt von mir.

Und Unterhaltsanspruch gegenüber ihm müsste dann gerichtlich geregelt werden.
Aber das war nicht das Thema, weil ich da selber einen Anwalt suchen müsste um das zu klären, da Ü18.


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#10
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

Geld, das deine Eltern in ihrer Ehezeit angespart haben, gehört ihnen je hälftig.
Aber, das bezieht sich jetzt nicht nur aufs Sparbuch, sondern auf das komplette Endvermögen. Eigene Immobilie etc.

Für deine Schwester bezahlt dein Vater, du musst dich um deine Ansprüche selbst kümmern. Sofern du überhaupt noch berechtigt bist. Und zwar beiden Elternteilen gegenüber.
Wie hoch ist dein Bafög?

Wessen Schulden waren das?
Und wer lebt von diesem Geld?
Hat deine Mutter Unterhaltsansprüche geltend gemacht?
Wie hoch ist ihr Einkommen?
Und wie hoch war das Guthaben auf dem Sparbuch?

Grüßle


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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#11
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
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#12
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Ali,

das ist jetzt aus dem Zusammenhang gerissen, ich hatte noch einen Zusatz dabei:

***Geld, das deine Eltern in ihrer Ehezeit angespart haben, gehört ihnen je hälftig.
Aber, das bezieht sich jetzt nicht nur aufs Sparbuch, sondern auf das komplette Endvermögen. Eigene Immobilie etc.***

Was ist daran falsch?

Natürlich wird das Anfangsvermögen vorab davon abgezogen. Aber, alles, was in Ehezeiten gemeinsam erwirtschaftet wurde, wird bei Zugewinn-Gemeinschaft geteilt.

Ich lass mich gern eines Besseren belehren...

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert von Loddar am 15.11.2008 15:11

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#13
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

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#14
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Bisher hatte ich noch nicht herauslesen können, ob die Zugewinn-Gemeinschaft geendet hat oder nicht. Du etwa? Wenn ja, wo?

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#15
 Von 
EAPOCS
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

Bitte nicht streiten....

Ich habe kein Bafög beantragt, weil ich mit dem Restvermögen über der Freigrenze liege.

Dieses Restvermögen, so habe ich gedacht, wird eben nun für mein Studium verwendet.

Das war auch der Sinn des Sparbuches.
Aber da eben das Sparbuch auf meinem Vater lief und jetzt der "Rosenkrieg" angefangen hat, will er alles zurückfordern.

Wie stehen da seine Chancen?

Ich finde es hart, wenn er Recht bekommt und ich ihm die komplette Summe schulde, zusätzlich noch kein Unterhaltsanspruch mehr habe.
Dann kann ich das Studium jetzt gleich abbrechen.

Ich werde versuchen den Anwalt zu kontaktieren und es mit ihm klären. Mein Vater solle mir bitte das direkt einfordern, da der Anwalt mich gar nicht offiziell vertritt.

Meine Mutter und Schwester sind belastet genug.

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#16
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Unterhaltsstreit , Rückfoderungen meines Vaters

I>>>ch bin Ü18 und bin momentan Student. Ich habe aber 2 Jahre lang nichts gemacht, seit dem Abitur, ...>> 2 Jahre ein lustiges Leben? Aha, du kennst mich und weiß auch weswegen ich 2 Jahre nach dem Abitur nichts gemacht , danke.<<<


Und was hast du in den zwei Jahren gemacht?


gruß azrael

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#17
 Von 
EAPOCS
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

Das brauche ich nicht zu sagen.

Egal, so wie es aussieht vertritt mich dieser Anwalt gar nicht offiziell, bzw. er kann es und darf es gar nicht.

Der soll meine Mutter und Schwester vertreten.

Und was das andere angeht werde ich mich selbst kümmern.

Wenn es hart auf hart kommt , bin ich gespannt wie und in welcher Form er die Schenkung unter dieser Vereinbarung glaubhaft machen will.

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#18
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

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#19
 Von 
EAPOCS
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

Kann und darf er eigentlich gar nicht.

Weil wie er schon selber gesagt hat, es bestünde dann ein Interessenkonflikt, weil ich gegenüber meiner Mutter auch ein Unterhaltsanspruch hätte bzw. es vom Gericht entscheiden lassen kann.

Das werde ich dem Anwalt dann nochmals deutlich sagen nächstes Mal.
Er hat eher kaum zugehört, was ich gesagt habe und glaube auch nicht, dass er das an den Anwalt meines Vaters schreibt was ich will.

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#20
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

@Ali Baba,

***Ich schon: Trennung vor 1/2 Jahr, Trennungsjahr ist also noch nicht rum, Scheidung konnte also noch nicht eingereicht werden, Zugewinngemeinschaft also noch nicht enden***

Stichtag Zugewinnausgleich ist der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags, nicht deren Einreichung bzw. Ende des Trennungsjahres.
Und DAS hab ich noch nicht gelesen.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#21
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

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#22
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

***Habe ich denn etwas anderes behauptet?***

Aber natürlich:

***Trennung vor 1/2 Jahr, Trennungsjahr ist also noch nicht rum, Scheidung konnte also noch nicht eingereicht werden, Zugewinngemeinschaft also noch nicht enden.***

Scheidungsantrag und Einreichung sind zwei paar Stiefel:
Antrag kann man sofort ab Trennung stellen, für die Einreichung muss das Trennungsjahr abgewartet werden.
Zugewinngemeinschaft könnte also durchaus schon länger beendet sein, sollte einer der Ehepartner den Antrag gestellt und dem anderen zugegangen sein.

Grüßle



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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#23
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Nun mal langsam, es ist doch überhaupt nicht bekannt, was hier in dieser Ehe überhaupt vereinbart war, es könnte Gütergemeinschaft oder Gütertrennung vereinbart worden sein oder aber die Zugewinngemeinschaft gelten - da keiner Genaueres weiß, erübrigt sich auch euer Streit . ;) Oder habe ich es irgendwo überlesen?

Der Anwalt darf den TE tatsächlich nicht vertreten aus den bereits genannten Gründen - zumindest in Unterhaltsfragen nicht, da wohl auch die Mutter zu seinen Klienten gehört.

Damit ist aber auch die Katze aus dem Sack, der TE will tatsächlich Unterhaltsansprüche gegen den Vater geltend machen, obwohl das Sparbuch für die Finanzierung des Studiums angelegt und das Geld auch an den TE übergeben wurde. Verständlich, dass der Vater nicht erfreut reagiert.

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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

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#24
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hi Kuschel,

wir streiten nicht, jedenfalls was mich betrifft, wir sind nur nicht einer Meinung...:)

Vielleicht wirklich zum Ursprungs-Thema zurück:

Wem gehört das Geld?

Grüßle


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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#25
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

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#26
 Von 
EAPOCS
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

@ KuschelbaerR:

Die Unterhaltsansprüche gelten zu machen ist wohl mein Recht.

Bzw. ich war das gar nicht, sondern meine Mutter oder gar der Anwalt!
Ich war nämlich anfangs gar nicht dabei und habe auch die Einverständnis gegeben. Der Anwalt kam mir ein bisschen komisch vor.
Erst sagt er , dass er mich nicht vertritt, und dann macht er es doch und wollte genauste Angaben mit Belegen, was mit dem Geld passiert ist und war dabei auch recht unfreundlichlich, forsch und hat erstmal , das was ich gesagt habe ignoriert und die Aussagen meiner Mutter angezweifelt.
Die widersprüchlichen Angaben meines Vaters ohne Zweifel anerkannt.

Da frage ich nächstes mal nach, welche Interessen er denn nun vertritt....

Und ich würde so gar keinen Unterhalt bekommen erstmal, da ja noch was vom Geld übrig ist.

Dennoch will ich aber jetzt nicht erklären, dass ich auf Unterhalt verzichten will bzw. wenn mein Vater relativ viel verdient.
Anderen Falls gibt es ja BaFöG und da muss er noch unterschreiben und er hat keine weiteren Lasten.

Wenn ich jedoch jetzt sage, dass ich dadrauf verzichte (bzw. müsste es wenn dann notfalls gerichtlich geklärt werden), inwiefern beeinflusst es das BaFög?

Aber trotzdem. Dass er auf einmal die komplette Summe zurückfordert, wie stehen seine Chancen wenn er weiterhin dadrauf beharrt und es zum Gerichtsstreit kommt?

Und zum anderen Thema:

Mein Vater wohnte noch mit uns zusammen bis vor ca. einem halben Jahr, es besteht kein geregelter Ehevertrag meines Wissen und Scheidungsantrag gibt es meines Wissen auch noch nicht.

Szenario: Er schafft es tatsächlich gerichtlich die Summe zurückzufordern (was ich aber eh nicht bezahlen kann), dann wird eben bei der Scheidung das Vermögen zu gleichen Anteilen aufgetrennt.
D.h. meiner Mutter würde eh die Hälfte zustehen dann.

Wie dem auch sei, danke für die Beiträge.
Und auch aus anderen Quellen, danke Internet...., würden die Chancen die Rückforderung rechtskräftig zu machen eher schlecht sein.
Auch hier hat wieder "unser" Anwalt alles so dargestellt als sei es Gang und Gäbe und ohne Probleme möglich.




-- Editiert von EAPOCS am 16.11.2008 20:22

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#27
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Sicher ist es dein gutes Recht, Unterhalt gegenüber deinen Eltern(!) geltend zu machen. Wenn aber, wie hier dargestellt, ein Sparbuch angelegt wurde, um des Studium zu finanzieren und dieses Geld auch an dich ausgehändigt wurde, dann frage ich mich schon, mit welchem Recht du nun noch Unterhalt zusätzlich beanspruchst, wenn das (dein!) Restvermögen noch so hoch ist, dass du deswegen kein BAföG bekommen kannst.
Das wollte ich damit ausdrücken.
Und wenn ihr beim Anwalt genauso rumeiert und erst so nach und nach mit Fakten (oder auch nicht) rausrückt, was mit dem fürs Studium gedachten Geld passiert ist, so kann ich mir schon vorstellen, dass er auch mal forsch nachfragt, was denn nun Sache ist und Belege einfordert, bevor er sich an die Arbeit macht und sich vielleicht unwissentlich noch in die Nesseln setzt.

Zitat: "Bzw. ich war das gar nicht, sondern meine Mutter oder gar der Anwalt!"
Ein Anwalt fordert nur dann Unterhalt für dich ein, wenn du ihm den Auftrag dazu gibst! Er wird nicht von sich aus tätig.

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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
EAPOCS
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

Genauso wie er offiziell mich gar nicht vertritt.
Egal, ich werde mit ihm klären müssen, dass er sich darum nicht kümmern soll sondern nur die Interessen meiner Mutter und Schwester vertreten soll(te).

Er braucht nicht zu wissen was mit dem Geld passiert ist. Das werde ich selber klären mit meinem Vater bzw. dem Anwalt meines Vaters.

"...und sich vielleicht unwissentlich noch in die Nesseln setzt."
Was meinst du damit?

Aber zurück zum eigentlichen Thema:

Wie stehen seine Chancen eurer Meinung nach tatsächlich Recht zu bekommen und die Rückfoderung rechtens ist?

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Ich meine damit, dass er euch auch erst verbindliche Aussagen darüber geben kann, was mit dem Geld und den Forderungen deines Vaters ist, wenn ihr bereit seid, die Karten offen auf den Tisch zu legen.
"Er braucht nicht zu wissen was mit dem Geld passiert ist. Das werde ich selber klären mit meinem Vater bzw. dem Anwalt meines Vaters."
Solange wird er auch nichts unternehmen und euch auch keine Auskunft über Erfolgschancen geben (können). Das hinterlässt wohl nicht nur beim Leser hier einen unangenehmen Beigeschmack.

"Genauso wie er offiziell mich gar nicht vertritt."
Darf er nicht, zumindest nicht wenn es sich um deinen Unterhalt dreht, solange er auch deine Mutter vertritt. Und die ganze Sparbuchsache ist wohl nicht nur nach meinem Geschmack zu sehr mit der Unterhaltsgeschichte verbandelt.

"Wie stehen seine Chancen eurer Meinung nach tatsächlich Recht zu bekommen und die Rückfoderung rechtens ist?"

Keine Ahnung, solange keine Fakten bekannt werden (sollen) und die Fragen über die geplante und eigentliche Verwendung nicht beantwortet werden.
So wie es aussieht, wird es wohl darauf hinauslaufen, welche von den Parteien dem Richter seine Version plausibler darstellen und ggfls. beweisen kann. Der wird sich jedoch nicht damit abspeisen lassen, dass er nicht zu wissen braucht, wie das Geld verwendet wurde.

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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

-- Editiert von KuschelbaerR am 16.11.2008 22:16

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
EAPOCS
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja, er darf es ja nicht, und ich werde ihm dann erklären, er solle mich dann bitte auch nicht mehr (unoffiziell) vertreten.

Grundsätzlich ist das ja erstmal eine Schenkung (er hat das Sparbuch aufgelöst und mir den Betrag ausgehändigt) seitens meines Vaters ( was ich aber persönlich nicht ganz so sehe, da das das Kindergeld beiden Elternteile zusteht, das Sparbuch lief halt auf seinem Namen).

Und er fordert es nun zurück mit der Behauptung, dass ich die angebliche Vereinbarung nicht eingehalten hätte.
Dazu muss er mir doch erstmal beweisen, dass es diese gab. (welche es schon gar nicht in der Form gab).


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