Unterhaltstitel Abänderungsklage

7. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
Bimel7
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltstitel Abänderungsklage

Mein Mann hat einen dynamischen Unterhaltstitel, der nicht bis zum 18. Lj. seiner Tochter befristet wurde. Seine Tochter wird am 07.09.05 18 Jahre und lebt bei der Mutter. Sie besucht noch bis zum nächsten Jahr die Werkrealschule. Sie verdient nebenbei ca. 400 Euro (Minijob).

Frage: Wie kann mein Mann den Titel befristen? Wenn dies nur über eine Abänderungsklage geschehen kann, wer reicht diese Klage ein und wo ist diese einzureichen? Mit welchen Kosten muss man rechnen?

Kann mein Mann den Unterhalt ab Oktober auf das Konto seiner Tochter komplett überweisen? Kann er den Unterhalt einfach vermindern um das Ihr zustehende Entgelt bzw. Kindergeld? (Ohne Abänderungsklage)Er würde Ihr statt 316,- Euro dann nur noch 175,- Euro überweisen wollen.

Ich wäre für Eure Antworten sehr dankbar.

>Einer Ehefrau der es reicht, dass Prinzesschen und Prinzesschenmama sich mit dem Geld meines Mannes Ihre Piercings, Nailstudiobesuche und Ihren Klamottenwahn bezahlen lassen. Mein Mann arbeitet wie ein ********er, steht jeden Tag um 2:30 Uhr in der Frühe auf, fährt 100 km zur Arbeit, ackert 10-12h um dann totmüde wieder 100 km zurück zu fahren. Und das für 1750,- bereinigtes Nettoeinkommen.Wir haben selber auch noch eine Tochter-3 Jahre < ****Sorry, das musste jetzt mal sein*****

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Moin Bimel,
brauchst dich nicht zu rechtfertigen - allerdings glaube ich nicht, dass sich 2 Personen an 316 EUR bereichern- und davon im Luxus schwelgen können...

Aber egal: Wenn der Titel nicht befristet ist, sofort abändern lassen.
Ab Volljährigkeit wird auch Töchterchens Einkommen abzüglich einer Pauschale angerechnet und die Mutter ist ebenfalls anteilig barunterhaltspflichtig!!

Ist sie nicht leistungsfähig, muss sie das Kindergeld voll auszahlen. ( Zumindest wird es dem Unterhalt angerechent )

Wenn dem Töchterchen also momentan 316 EUR zustehen, wären es ab September 406 EUR. ( 4.Einkommens - und Altersklasse )
Abzüglich Kindergeld und Einkommen bleibt m.E. nichts mehr, was der Vater zahlen müsste.
Könnte allerdings sein, dass ihre Tätigkeit als überobligatorisch angesehen wird, da sie noch Schülerin ist.
In dem Fall würde ihr - wenn überhaupt - nur die Hälfte angerechnet werden.

PS: Die Abänderungsklage sollte dein Mann über einen Anwalt einreichen.
Und wichtig: NICHT eigenmächtig kürzen!!
Sprecht ihn auch drauf an, ob es möglich ist, die Zahlungen auf ein Drittkonto zu überweisen, bis die Sache geklärt ist. Sowas zieht sich nämlich gern über Monate hin, wenn man Pech hat.

Viel Glück!!

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#2
 Von 
Bimel7
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Teufelin,

ich danke dir für die schnelle Antwort und die nützlichen Tipps. Ich habe grade ein Schreiben an unseren RA abgeschickt. Ich hoffe nur, er ist nicht gerade im Urlaub. Ich werde zu ggb. Zeit berichten, was draus geworden ist.

Grüße Bimel

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bodendiecker@web.de
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Meine Fragen dazu:

Kann die Abänderung (Befristung) nur über Anwalt oder muss das JU dieses auch vornehmen ?
Mein sohn hat sich seit 10 Jahren nicht gemeldet und ich bekomme keinerlei Auskünfte über JU bzgl. Schulbildung usw.
Muss ich dann trotzdem auf Geldforderungen eingehen ab seinem 18.Geburtstag?


-----------------
"paule"

-- Editiert von bodendiecker@web.de am 05.02.2006 12:09:08

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#4
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 452x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bodendiecker@web.de
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Reike,

neben der Vaterschaftsanerkennung existiert noch eine Urkunde über ``Abänderung eines Unterhalts-Titels´´ vom Jahr 2000 mit Unterwerfungsklausel usw., aber ich kann keinerlei Befristung herauslesen.
Darauf basieren die Regelerhöhungen immer.
Muss ich nun doch zum RA (teuer)oder ändern das die JA ?
Ist mein Sohn bzw. das JA zur Auskunft verpflichtet oder werden diese, wie bisher alles taktisch rauszögern, damit das JA dann aus dem Schneider ist ?
Was denkst du ?

-----------------
"paule"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 452x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
bodendiecker@web.de
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)



Problem ist noch, dass ich keine Anschrift vom Sohn habe, d.h. es läuft alles über ein neues JA . Ob die meinen Brief ungeöffnet weitergeben ?
Denen vertraue ich nun mal nicht.
Beim alten JA werde ich mal die Urkunde vorlegen und mich dumm stellen.
Hab´ recht vielen Dank für die Antworten!
Ich schau mal wieder rein.

-----------------
"paule"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Eine Befristung kann auch sein z.B. *bis zum Ende der 3.Altersstufe* ....

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" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

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