Unterhaltstitel - Änderung

30. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Engelchen1993
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 18x hilfreich)
Unterhaltstitel - Änderung

Hallo, ich habe nochmal eine Frage. Vielleicht kann sie mir jemand beantworten, da wäre ich sehr dankbar.

Für meine drei älteren Kinder (18, 16 und 11) gibt es Unterhaltstitel. Darin läßt sich keine Begrenzung bzw. Befristung erkennen. Es ist eine Festsetzung von 85,3% festgelegt. Wie kann ich diese Titel abändern lassen, weil meine Tochter ja nun 18 Jahre ist. Ich weiß noch nicht, ob sie noch als privilegiert eingestuft ist, habe dagegen Einspruch eingelegt (anderer Thead von mir). Meine kleinste Tochter (17 Monate) ist ja bei diesen Unterhaltstitel nicht mit eingerechnet. Diese Urkunden sind von 2004. Hat es Sinn diese ändern zu lassen?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



39 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Engelchen1993
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 18x hilfreich)

Wie muß ich dabei vorgehen. Kann ich einfach ein formloses Schreiben ans Jugendamt schicken und um Änderung der Unterhaltstitel bitten? Wie lange dauert so eine Abänderung?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Engelchen1993
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 18x hilfreich)

Kann mir denn wirklich keine gute Auskunft über die Abänderung des Unterhaltstitels mitteilen? Hat noch niemand Erfahrungen gemacht, wie lange so was dauern kann? Ich werde mich sicher nicht mit meiner Ex einigen können. Aber vielleicht kann ich dies über das Jugendamt machen. Was denkt ihr?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12331.05.2011 20:56:07
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 10x hilfreich)

@Engelchen1993

Hat das JA die Beistandschaft? Die KM würde von mir keinen Brief bekommen.

Warum schreibst du nicht das JA direkt an?

Gruss marxx

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Engelchen1993
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 18x hilfreich)

Ja, das Jugendamt hat die Beistandschaft. Ich bin mir ganz sicher, die KM würde einer Änderung nicht freiwillig zustimmen, wenn ich ihr einen Brief schreibe und darum bitte. Aber vielleicht durch die Bearbeiterin vom Jugendamt. Ich habe ja darauf ein Recht, stimmts?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

ja, dann schreib das JA an, bitte um Abänderung des bestehenden Titels.
Ich glaube nicht, dass das JA dazu nein sagt.

Wenn doch, dann kann Dein Anwalt oder auch Du selber beim zuständigen Familiengericht Klage auf Abänderung einreichen.

Bei uns hat es der Anwalt gemacht. Wir haben auch PKH bekommen. Vertreten wurde das Kind damals durch das JA. Wie lange es gedauert hat, kann ich Dir gar nicht genau sagen.

Schneller gehts auf jeden Fall, wenn die KM zustimmt und das JA die Berechnung vornimmt.

Also Viel Glück!!!

LG beijing

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12331.05.2011 20:56:07
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 10x hilfreich)

Ich habe zur Zeit ein ähnliches Problem. Und zwar die Befristung des KU-Titels.
Da es aber gerade um die Neuerstellung des KU-Titels bzgl höherer KU (Stufe 4) geht, bat ich das JA glz. schriftlich um die Berücksichtigung der Befristung auf das 18. Lj. des Kindes.
Ich brauche die KM nicht einzuschalten. Das erfährt sie auch so über das JA.
Ob das über die KM nun schneller geht oder nicht, das interessiert doch gar nicht.
Ich bin seit April 08 des zuständigen JA in Verzug gesetzt. Den erhöhten KU zahle ich bereits.
Nur will ich die schriftliche Bestätigung des zuständigen JA, das die Befristung genehmigt wird.
Erst dann gehe ich mit dem Schreiben zum JA meines Wohnbereichs zur Neuerstellung eines KU-Titels.

Ansonsten ersuche ich einen rechtlichen Beistand.

Gruss marxx





-- Editiert von marxx am 01.05.2008 18:21:37

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

hallo marxx,

sicher interessiert es, dass es schneller geht, wenn die KM zustimmt. Denn dann braucht man keine Abänderungsklage einreichen und spart sich somit ne Menge Zeit.
Selbst wenn eine Beistandschaft besteht, berechnet das JA nur, wenn die KM zustimmt.
Das wollte ich damit sagen.

LG beijing

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12331.05.2011 20:56:07
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo beijing,

klar.
Nur, das JA muss bei mir "nur" lediglich zustimmen, dass mein bestehnder unbefristeter Titel umgeändert wird zu einem befristeten.
Hinsichtlich der Neuerstellung des Titels, da sich der KU-Betrag geändert hat, kann (muss) lediglich der geforderte Satz ".... bis zum 18. Lj" lauten.

Muss eine Abänderungsklage sein?
Muss hier das JA (und die KM) zur Befristung des Titels nicht zustimmen, da ab dem 18. Lj des Kindes sowieso beide Elternteile bar unterhaltspflichtig sind?
Wird mit 18. Lj (Volljährigkeit) nicht die Beistandschaft des JA beendet?

Gruss marxx



-- Editiert von marxx am 01.05.2008 23:10:00

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12331.05.2011 20:56:07
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 10x hilfreich)

@Camper

Du meinst also, trotz Beistandschaft der JA muss diese die KM fragen, ob sie mit der Befristung des Titels einverstanden ist?

KM muss also prüfen, ob eine Befristung gerechtfertigt ist und macht eventuell ihren "Servus" unter dem "Antrag"? :grins: (Spass beiseite)

Müsste hier nicht die KM (bei Nichteinverstanden) vom JA aufgeklärt werden, dass ab dem 18. Lj des Kindes beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind?
Somit müsste sich die KM doch einverstanden geben?

Warum könnte es dennoch zu einer Abänderungsklage kommen? Das Recht zur Befristung stünde doch auf Seiten des KV`s?

Klagen (Abänderung) für nix?

Gruss marxx

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi Zusammen,

ich habe zu dem Thema auch noch eine Frage:

Es bestehen unbefristete Titel für den Ku (Gerichtsurteil). Kann man jetzt über das JA eine Befristung bis zum 18. Lj erreichen, um später eine Abänderungsklage zu vermeiden?

Danke für Infos...

Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12331.05.2011 20:56:07
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo mikkian,

lese doch die Beiträge etwas höher.
Das JA fragen, ob diese eine Abänderung auf das 18. Lj (freiwillig) zustimmen.

Wie alt sind deine Kinder?

Gruss marxx

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Marxx,

ich habe gelesen...

Aber es besteht keine Beistandschaft, die Titel sind Gerichtsurteile und die Mutter wird freiwillig vermutlich niiiieeee zustimmen. Schon aus Prinzip.

Deshalb die Frage, ob das *einfach so* über das JA gehen könnte. Schließlich sind ja ab dem 18. Lj. Mama und Papa unterhaltspflichtig. Insofern verstehe ich eh nicht, warum nicht generell befristet wird. Aber was soll's. Leider haben wir damals nicht um die Brisanz dieses Themas gewusst.

Die Kids sind 13 und 15.

Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12331.05.2011 20:56:07
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 10x hilfreich)

@mikkian

das mit dem Gerichtsurteil habe ich wohl überlesen.
Ich habe leider einen unbefristeten Titel fertigen lassen. Und zwar durch das zuständige JA (Wohnsitz der KM).
Da deine Kinder erst 13, 15 Jahre sind, hast du noch ein >bischen< Zeit zur Abänderung.
Meine Tochter ist 14 J.
Da eine neue Urkunde (Titel) gefertigt werden muss, nehme ich diese Gelegenheit zur Befristung wahr.

Gruss marxx

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Zunächst gab es auch *nur* den beim JA freiwillig titulierten Unterhalt. Dann hat die liebe KM aber auf eine Erhöhung geklagt und der Unterhalt wurde noch einmal (in unveränderter Höhe...) gerichtlich festgelegt.

Eine Neutitulierung steht bei uns nicht ins Haus. Also gibt es offenbar keine Möglichkeit, der finanziellen Auskunfts-Schlammschlacht in zwei Jahren aus dem Weg zu gehen. War die Info, die ich erwartet hatte, trotzdem schade :( .

Gruß

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi Camper,

KM wird sich - mit dem Kindeswohl winkend - weigern, Papa unterstellen, er will sich drücken, die Kinder damit mal wieder aufhetzen. Und das Ganze dann in zwei Jahren noch einmal? Nein, das ist es nicht wert.

Dann lieber rechtzeitig Auskunftsersuchen, Unterhalt neu berechnen und hoffen, das die Möglichkeit besteht, sich mit der Großen direkt zu einigen - Mama ist dann ja offiziell aus der Nummer raus.

Aber trotzdem danke für den Hinweis.

Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Nee, nee, Camper, so ist es ja auch nicht. Wir sehen die Kinder ja regelmäßig an den Umgangswochenenden und Papa ist schon an der gesamten Ausbildungssituation beteiligt.

Sollte die Große nächstes Jahr eine Ausbildung beginnen, ist klar, dass ihr Einkommen mit berücksichtigt wird. Wobei... jetzt, wo ich drüber nachdenke, bedürfte das dann wohl auch einer Abänderungsklage, oder???? Über den in diesem Fall einzuschlagenden formalen Weg haben wir noch gar nicht nachgedacht...

Im Moment sieht allerdings alles nach weiterem Schulbesuch aus.

Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

Oh, haben wir ein Glück, dass unser Titel befristet ist.
Und das jetzt noch genau für 4 Tage!!!!

Juhuuuu!!!

Lt. JA wird dann wohl kein Unterhalt mehr gezahlt werden brauchen, da Kind genug Ausbildungsbeihilfe hat, das Kind auch nicht mehr previligiert ist und zuerst unsere 2 Söhne kommen.

Dennoch wünsche ich allen anderen hier viel Glück, bei dem Versuch die Titel abzuändern!

LG beijing

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 329x hilfreich)

Privilegiert sind diejenigen Kinder, die 1. das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 2.noch im Haushalt mindestens eines Elternteils leben und sich 3.in allgemeiner Schulausbildung befinden.

Wenn 1., 2. und 3. zusammen erfüllt sind, dann privilegiert.

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

lt. neuem Unterhaltsrecht steht das Kind jetzt erst einmal hinter meinen Kindern. Auskunft vom JA. Mit dem Augenblick, wo es das 18. Lj. erreicht. Desweiteren bin auch ich im gleichen Rang wie er zum Unterhalt berechtigt. (siehe auch Beitrag: Unterhalt ab 18- Berufsfachschule) http://www.123recht.net/Unterhalt-ab-18---Berufsfachschule__f113184.html)
Dort ist ja auch ein ähnliches Problem geschildert.

Ich denke mal, dass man dem JA schon glauben kann, dass ab 18. Lj. keine Unterhaltszahlungen mehr anfallen. Und dies war keine Auskunft von irgendwann, sondern diese Auskunft wurde uns im Januar gegeben, als es um Neuberechnung ging, da sich das Kind seit September in Ausbildung befindet.(Normaler Weise hätten wir jetzt schon kaum noch was bezahlen müssen)

Mitunter habe ich hier das Gefühl, dass es Leute gibt, die es einem neiden, dass auch Unterhaltszahlungen irgendwann mal ein Ende haben und wünschten, man müsse ewig für ein Kind aufkommen.

LG beijing

-- Editiert von beijing am 02.05.2008 19:12:50

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12