Unterhaltstitel - Kann Unterhalt für Zeitraum seit Abfrage der Einkünfte angefordert werden?

7. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
karla31
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterhaltstitel - Kann Unterhalt für Zeitraum seit Abfrage der Einkünfte angefordert werden?

Hallo, ich habe folgende Frage.

Im vorletzten Jahr wurde nach den Einkünften des Vaters gefragt, weil man einen Unterhaltsanspruch ermitteln wollte.
Bei diesen Forderungen der Einkünfte blieb es.

Heute wohnt das Kind nicht mehr bei der Mutter. Kann der Unterhalt für den Zeitraum seit der Abfrage der Einkünfte angefordert werden?

Danke



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Karla,

quote:
Im vorletzten Jahr wurde nach den Einkünften des Vaters gefragt, weil man einen Unterhaltsanspruch ermitteln wollte.


Damit wurde der Vater in Verzug gesetzt und so kann m.E. für den besagten Zeitraum gefordert werden.

quote:
Bei diesen Forderungen der Einkünfte blieb es.


Wurden die Einkünfte denn übermittelt?

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#2
 Von 
karla31
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

nein, wurden nicht. die gesetzte frist wurde nicht erfüllt und es wurde keine weitere frist gesetzt.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
karla31
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

kann mir niemand eine klare aussage geben?

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