Unterhaltstitel - Was ist wenn der KV einen festen Betrag unterschreibt?

24. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Evelyn36
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltstitel - Was ist wenn der KV einen festen Betrag unterschreibt?

Guten Abend,

Mein ehem. Lebensgefährte ist bereit einen Unterhaltstitel für unser Kind zu unterzeichnen, allerdings nur bis zum 18. Lebensjahr des Kindes.

Und nun die Fragen mit der Bitte an die erfahrenen...

1) wenn der KV einen festen Betrag unterschreibt, ist er dann nicht mehr verpflichtet sich an die Düsseldorfer Tabelle zu halten? heisst das, dass auch wenn das Kind lt. der Tabelle Anspruch auf eine höhere Summe hätte, kann der KV verweigern, sich daran zu halten?

2)wenn er den UTitel nur befristet bis zum 18. Lebensjahr unterschreibt, endet seine Unterhaltspflicht danach endgültig auch wenn das Kind noch Unterhaltsbedürftig ist (wegen Studium, Ausbildung u.Ä)?

Danke und eine gute Nacht erstmal :)

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11 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1282
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Hallo Evelyn !
Es gibt 2 Arten von Titel ,der dynamische und der statische .
Dynamische Titel beziehen sich auf keinen festen Betrag, sondern auf einen Prozentsatz des Regel- oder Mindestunterhalts. Somit erhöht sich der tatsächliche Zahlbetrag eines dynamischen Titels automatisch mit jeder Erhöhung der Unterhaltssätze, was bisher alle zwei Jahre passierte. Wie bei einer Staffelmiete steigt der Unterhalt automatisch ständig, ohne dass irgendetwas neu unterzeichnet wird.Bei einem gesunkenem Nettolohn des Pflichtigen wird immer eine Abänderungsklage seitens des Pflichtigen nötignötig sein .
Statische Titel enthalten einen festen Betrag. Bei einem statischen Titel hat der Unterhaltsberechtigte höhere Beträge selbst einzufordern. Man kann allerdings alle 2Jahre aktuelle Auskünfte einfordern um zu überprüfen ob der zu zahlende Betrag noch richtig ist .
Befristen kann der Pflichtige sooft er will ,erstmal 2Jahre ,oder bis zum 18 Lebensjahr ,das erleichtert eventuelle Abänderungsklagen ,da der Titel einfach ausläuft und sowieso neu beantragt wird ( würde ich JEDEM Pflichtigen empfehlen :) )

Welchen ihr nimmt müsst ihr selbst entscheiden !
LG

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#3
 Von 
Evelyn36
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo dori, chefideologie... danke für die antwort :) (noch ne bitte: wie füge ich ein zitat aus der antwort hier ein?)



*Wenn du meinst, dass er nun für einen konstanten Betrag für alle Jahre bis zum 18. Geburtstag unterschreibt, ist das natürlich totaler Schwachsinn.*

----genau das habe ich gemeint, so ist das schreiben des anwalts formuliert.


*Ab dem 18. Lebensjahr bist DU als Mutter genauso zum Barunterhalt verpflichtet, wie der Vater; das heisst also, dass dann die Karten neu gemischt werden. Seine Unterhaltspflicht endet dann natürlich nicht, aber ihr seid dann halt beide dafür verantwortlich.*

----ok, klar, die hälfte von jedem, ich habe das erstmal so verstanden, dass seine baruntehaltspflich endet mit 18.Lebensjahr :schock:

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#4
 Von 
guest123-1282
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Natürlich kann man den Unterhalt konstant festschreiben - wenn sich beide Parteien darüber einig sind. Man muss halt nur abwägen, ob es im Interesse des Kindes ist. Gibt ja auch Väter, die freiwillig bereit sind, einen über den Sätzen der DT liegenden Ku zu zahlen.

Grüße

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#6
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Evelyn36 hallo,
der Unterhaltstitel verschafft dir die Möglichkeit diesen Betrag zu pfänden, sollte er nicht zahlen aus welchen Gründen auch immer.
Ohne Titel, keine Pfändung.

Ab 18 müsste dann der Unterhalt neu beansprucht werden.
Es gibt ja auch Loser- Kinder die hätten u. U. keinen Anspruch mehr. Logisch.

-----------------
"LG Anny D.Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt."

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#7
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Evelyn36 hallo,
der Unterhaltstitel verschafft dir die Möglichkeit diesen Betrag zu pfänden, sollte er nicht zahlen aus welchen Gründen auch immer.
Ohne Titel, keine Pfändung.

Ab 18 müsste dann der Unterhalt neu beansprucht werden.
Es gibt ja auch Loser- Kinder die hätten u. U. keinen Anspruch mehr. Logisch.

-----------------
"LG Anny D.Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt."

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#8
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Nein ,mit dem 18. endet nicht die barunterhaltpflicht des Vaters ,nur deine beginnt ab da !

Es ist völlig in Ordnung die Titel befristen zu lassen ,denn das heißt ja nicht ,das der Vater danach nicht mehr zahlen muss .
Es wird nur neu ausgerechnet ,ob der Betrag noch aktuell ist .Seh es doch positiv ,sagen wir ,er befristet den Titel für 2 Jahre ,innerhalb der 2 Jah.wechselt dein Kind keine Altersstufe ,doch der Varer kriegt ev.eine Gehaltserhöhung ,dann kriegst du automatisch mehr !
Nur als Beispiel !

Und bis zum 18. befristen ist sowieso sinnig ,das erleichtert die Neuberechnung ,denn neu berechnet wird auf jeden fall.
Aber wie gesagt ,ihr müsst entscheiden ,was unterschrieben wird ,zum Wohle des Kindes möglichst friedlich .

LG

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Evelyn36
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja, er will den titel befristen für 18 jahre, vermutlich wurde ihm von seinem anwalt eingeredet, dass es so besser ist ...und weil ich den grund dafür nicht verstehe, machte es mich eben misstrauisch.

...scheinbar ist das misstrauen unbegründet, denn heute habe ich auch beim jugendamt erfahren, dass sie im rahmen der beistandschaft sein gehalt alle 2-3 jahre checken werden und so bringt ihm die befristung eigentlich keinen vorteil, bzw. keinen nachteil für mich.

LG Evelyn

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#10
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Sag ich doch ,für dich ist das sowieso egal ,vereinfacht nur ev. Abänderungen ein wenig .
Und alles was dem lieben Frieden dient ,ohne das du Nachteile hast ,ist doch ok !

Was meinst du wie misstrauisch die Unterhaltspflichtigen sind ,damit sie nicht abgezockt werden ,nur weil sie nicht auf Details geachtet haben .Man muss eben beide Seiten verstehen !

LG

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Evelyn36
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

...wenn das so einfach wäre, die andere seite zu verstehen :( ...aber immerhin isses dieses mal gut gegangen und KU hab ich vom tisch :)

LG

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