Unterhaltstitel - Wenn Kindsvater weiter nicht arbeitet, was kann ich mit diesem Titel anfangen?

8. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
vonni
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltstitel - Wenn Kindsvater weiter nicht arbeitet, was kann ich mit diesem Titel anfangen?

Hallo,

der Kindsvater zahlt keinen Unterhalt mehr, nachdem er seinen Job gekündigt hat und mit seiner Freundin (selbständig)zusammengezogen ist. Mein Anwalt erwirkt bei Gericht zur Zt. gerade einen Titel für den Unterhalt.

FRAGE: Wenn der Kindsvater weiterhin nicht arbeitet und sich "auhalten" läßt, was kann ich dann mit diesem Titel anfangen?
Kann mir jemand sagen wo ich den fehlenden Unterhalt vielleicht sonst herbekomme? Das betreffende "Kind" ist inzwischen 16 Jahre alt und geht noch zur Schule.

Hoffe auf rege Unterstützung.

Lg
Vonni




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2366x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wenn der Kindsvater weiterhin nicht arbeitet und sich "auhalten" läßt, was kann ich dann mit diesem Titel anfangen?
<hr size=1 noshade>


Wenn der KV kein Geld hat, werden Sie gar keinen Titel kriegen. Vermutlich wird er geltend machen, daß seine Einkünfte unterhalb des Selbstbedarfs liegen.

Allerdings ist er gesteigert erwerbspflichtig. Das heißt er kann nicht einfach freiwillig seinen Job kündigen, um sich so der unterhaltsverantwortung zu entziehen. Ein solches Verhalten ist sogar unter Umständen strafbar (§ 170 StGB ).

Gruß Justice

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#2
 Von 
vonni
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Justice,

leider hat der KV schon seinen Job gekündigt. Er ist jetzt seit Juli arbeitslos. Beim Arbeitsamt ist er erstmal gesperrt und einer anderen Tätigkeit kommt er eben auch nicht nach.
Hat ihn wohl nicht interessiert ob er das darf oder nicht! :(

Also ist es in unserem Rechtsstaat tatsächlich so, dass ich eben einfach Pech habe und sehen kann wie ich fast 400€ weniger im Monat überbrücken soll....
....und das für unbestimmte Zeit???

Das kann es doch nicht sein?!

Gruß Vonni

-- Editiert von Vonni am 09.10.2006 13:25:01

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