Hallo!
Ich habe eine Frage:
Ich bin alleinerziehend und der es wird mangels Einkommen kein Unterhalt für mein Kind bezahlt.
Der Unterhaltsvorschuss ist Ende letzten Jahres ausgelaufen - seitdem sind von der zur Zahlung verpflichteten Mutter auch nie Unterhaltszahlungen getätigt worden.
Auf mein Anfragen beim Jungendamt wie es denn mit einem Unterhaltstitel aussieht sagte man mir, dass dieser nicht ertellt worden könne, da die Mutter arbeitslos ist.
Ist das so richtig?
Ich meine der Titel verpflichtet sie doch, wenn sie wieder zu Geld kommt, die Zahlungen zu leisten oder nicht?
Was passiert eigentlich mit all den Zahlungen vom Ende des Unterhalstvorschusses bis heute?
Unterhaltstitel?!
Das ist eine gute Frage !!
Mir hat man jezt wieder beim JA gesagt das ,wenn man arbeitslos ist den Vorschuss NICHT zurück zahlen müsste .
Bin mal wieder total
verwirrt !
Und ein Titel würde ,da arbeitslos ,nicht erstellt !
Ok ,das ist ja einleuchtend,denn nach welchen EK sollte der Titel berechnet werden ?
Aber das der Vorschuss nicht zurück gezahlt werden müsste ,höre ich vom Amt zum 2.mal und hier im Forum ist die strikte Meinung vertreten ,das zurück gezahlt werden muss .
Was stimmt denn jetzt ??
Wäre für eine Antwort auch dankbar !
LG
--- editiert vom Admin
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Das mit der starken Meinung ,meinte ich nicht negativ !
Bin auch voll aufm Schlauch ,mein Männe arbeitet ja wieder (hab ich vergessen
) ,verdient aber nur 950€ bei Vollzeit .
Wir hatten ein Schreiben gekriegt ,das der Vorschuss auf die ARGE übergegangen sei
was immer das heißt ?
Es wurde mal wieder alles angefordert ,EK ,etc
Mein Männe also hin und gefragt wie das mit dem zurück zahlen sein ,und ob er in dieser Höhe ergänzendes ALGII beantragen könnte um keine Schulden zu machen .Der Sachbearbeiter sagte darauf hin das wäre nicht nötig ,da er dies Aufgrund nachgewiesener mangelnder Leistungsfähigkeit nicht zurück zahlen bräuchte !
Wenn das nun wieder nicht stimmt ,schick ich Männe wieder hin oder ich mach das mal wieder ,wie alles andere
Ganz LG
also, ich kenne einen fall... der unterhaltspflichtige ist arbeitslos und harz 4 empfänger , und muss den UV an jugendamt zurückzahlen.
lg evelyn
Hallo!
Der Vater meines Sohnes bezieht Hartz IV, daher bekomme ich derzeit UVG.
Das JA hat mir auch gesagt, dass ein Unterhaltstitel bei Hartz IV nicht möglich wäre.
Meine Anwältin (habe Beistandschaft gekündigt) sagte mir allerdings, dass das so nicht stimmt. Mein zuständiges Amtsgericht hier vor Ort ist dafür bekannt, auch bei Arbeitslosigkeit des "Leistenden" einen Titel zu erstellen. So soll wohl der erhöhten Erwerbsobliegenheit auch finanziell Druck gemacht werden.
Frag doch mal einen Anwalt, wie es bei Dir gehandhabt wird.
Gruß
Shinead
http://www.mdr.de/escher/4668285.html
hallo dumpa,
da steht was interessantes drin für dich;)
und auch für alle anderen.
-----------------
"LG Anny D.Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt."
hallo!
ich kenne auch 3 Väter, die von der Unterhaltszahlung komplett befreit sind, weil sie nicht genug verdienen. Müssen es auch alle 3 nicht nachzahlen, geschweige denn, den UV ans Amt zurück zahlen.
alle 3 Männer habe ich in verschiedenen Zeiträumen kennengelernt und die Entscheidungen sind von 3 verschiedenen JA. Mecklenburg Vorpommern, Brandenburg und Berlin.
Mich würde auch mal interessieren, wieso das so ist. Schließlich hat auch mein Mann trotz Arbeitslosigkeit und 4 Unterhaltsberechtigten immer KU gezahlt und auch zahlen müssen.
LG beijing
Vielen Dank für die Antworten!
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