Unterhaltstitel ändern ab 18? An wen muss ich mich wenden?

5. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
pacific
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterhaltstitel ändern ab 18? An wen muss ich mich wenden?

hallo leute,
mein sohn wird nächstes jahr 18 und ich würde gerne wissen wie ich mich ab dann verhalten soll.
es besteht ein titel und ich zahle regelmässig unterhalt.
soweit ich aus anderen foren erkannt habe muss dieser titel ab 18 geändert werden.
muss ich jetzt selber aktiv werden und an welche stellen muss ich mich wenden.
vielen dank




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tresenhase
Status:
Praktikant
(732 Beiträge, 44x hilfreich)

Wir lassen Abänderungen immer über das Jugendamt laufen. Das beteutet für dich, das du dir einen Termin holen musst, Lohnzettel der letzten 12 Monate und die Unterlagen für den Lohnsteuerjahresausgleich mitbringen musst.

Schön zu lesen, dass es Väter gibt, die sich bemühen. :)



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#2
 Von 
pacific
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

aber ab 18 ändert sich doch der unterhalt.
muss ich selber aktiv werden oder kann ich abwarten was passiert und den unterhalt einstellen.

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#3
 Von 
hauptfrau-meri
Status:
Schüler
(247 Beiträge, 11x hilfreich)

Hi pacific,

wenn der Titel unbefristet ist, kannst du den Unterhalt nicht einstellen. Da aus dem Titel weiterhin bedient werden kann.

Du kannst das volljährige Kind bitten dir den Titel mit einer Verzichtserklärung auszuhändigen.
Tut das Kind dies nicht mußt du auf Abänderung klagen.

LG

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#4
 Von 
pacific
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

ja der titel ist unbefristet,befindet sich aber bei mir.
wie müsste ich jetzt weiter verfahren?

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#5
 Von 
hauptfrau-meri
Status:
Schüler
(247 Beiträge, 11x hilfreich)

Wieso befindet sich der Titel bei dir?

Trotz der Titel bei dir ist, sollte dein Sohn eine Verzichtserklärung unterschreiben, denn Er könnte auch zum Gericht gehen und eine Zweitausführung beantragen, da der Titel ab Volljährigkeit zu seinen Händen übergeht.

Ab 18 sind beide Elternteile Barunterhaltspflichtig. Der Volljährige muß sich nun aber selbst um seinen Unterhalt kümmern.
Er sollte auf dich zukommen und Auskunft über dein Einkommen erfragen. Ferner muß er im Gegenzug seine Einkünfte und die seiner Mutter offen legen.

Unterhaltsberechtigt ist dein Sohn wenn er sich in einer allgemeinen Schulausbildung oder einem Ausbildungsverhältnis befindet.

Gruß

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#6
 Von 
pacific
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

also der titel ist eine beglaubigte abschrift,hab grad nachgesehen.
muss ich mich jetzt selber kümmern das dieser titel abgändert wird und wie verhält es sich mit dem unterhalt ab 18 ?

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#7
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 236x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
pacific
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

also um das nochmal zusammenzufassen,die unterhaltspflicht endet nicht automatisch mit 18 und ich muss mich selber weiter kümmern das der unterhalt geändert wird ?
vielen dank für alle antworten

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