Halöle zusammen,
Zuerst Infos...
Meine Tochter wird 17, beginnt nach den Sommerferien eine Ausbildung. Sie hat dann eigenes Einkommen, was ja auf den Unterhalt, den ich zahle, angerechnet werden kann. Genauso darf ja dann, wenn ratifiziert, beim neuen Unterhaltsrecht wieder, egal in welcher Gehaltsstufe man ist, das Kindergeld wieder angerechnet werden. Zumindest bei mir dann zur hälfte.
Habe einen Titel, der ohne befristung ist und auch festgeschrieben ist in der Höhe
nun 2 Fragen dazu.....
Muss die KM der Änderung von vorne herein zustimmen, oder muss ich das übers Gericht "erstreiten"
Die KM erhält Hartz IV....... Ist das richtig, das sie von dem Unterhalt, den ich für die Kinder zahle, sowie vom Kindergeld, auf ihre Leistungen eine Anrechnung bekommt, sprich weniger Leistungs durchs AA? Weil dann würde ich sie ja indirekt noch mals unterstützen....... und das sogar Doppelt.. da ich ja Beiträge ans AA zahle, die Sie indirekt dann bekommt, und durch den Unterhalt für meine Kinder.
vielen Dank im vorraus
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"Es Grüßt der_roi"
Unterhaltstitel ändern - muss die Mutter zustimmen?
Hallo noch malsw,
kann mir da keiner ne Antwort drauf geben?
Bin da nicht sicher, wie das aussieht, deswegen frage ich.
Wäre nett, ein paar passende Antworten zu bekommen, die mir weiter helfen würden.
Geht nicht mal darum, das ich meinen Kids den Unterhalt streitig machen will. Sondern rein darum, mein Recht zu vertreten, notfalls auch vor Gericht. Was ich dann, wohlgemerkt meinen Kindern, zukommen lasse z.B. an Kleidung Geld oder sonstigem, das ist ja dann alleine meine Sache. Und sicherlich werde ich da auch einiges tun, wie bisher ja auch.
Nur sehe ich das so, das ich die Km mit unterstütze, was mir nicht passt ( Bedingt durch ihr Verhalten mir gegenüber. Die Kids sind alt genug, also soll sie sich um arbeit bemühen und für sich selbst sorgen
.
Schönen Tag noch
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"Es Grüßt der_roi"
Zu 1.
Wenn ein Titel besteht der ohne Befristung ist und festgeschrieben muss die KM nicht zustimmen, also du wirst du wohl die Sache über das Gericht regeln müssen.
Wenn die Tochter volljährig ist, zahlst du dann ja sowieso direkt an sie.
Zu 2. Zahlst du denn auch Unterhalt für die KM?
Für die Kinder bekommt sie den Regelsatz po Kind und davon werden sonstige Einkünfte abgezogen.
Ansonsten versteh ich Deine Ansicht nicht, jeder, der arbeitet zahlt doch in die Arbeitslosenversicherungein und finanziert die, die eben bedürftig sind, berechtigt oder nicht, Deiner Meinung nach.
Du machst Dir vielleicht Gedanken. Soll man deine Ex in Handschellen zur Arbeit führen?
Gruss
Salfena
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Muss mich berichtigen,
Harz4 wird aus Steuergeldern bezahlt,
nicht aus der Arbeitslosenversicherung
Nur um mal noch etwas klar zu stellen. Der bezug von Hartz IV ist eine reine Steuerleistung. Das heißt das Geld kommt aus dem gleichen Topf wie die Gehälter unserer Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst.
Das was du in die Arbeitslosenversicherung einzahlst, ist einzig und allein für deine eigene Versorgung wenn du je in den Genuß von Arbeitslosengeld kommen solltest.
Im übrigen, sollte man immer bemüht sein eine Lösung zum Wohle aller Beteiligten zu finden.
Hallo zusammen,
Danke erst mal für die Antworten.
Ich schrieb oben.... Die KM erhält Hartz IV....... Ist das richtig, das sie von dem Unterhalt, den ich für die Kinder zahle, sowie vom Kindergeld, auf ihre Leistungen eine Anrechnung bekommt, sprich weniger Leistungs durchs AA? Weil dann würde ich sie ja indirekt noch mals unterstützen.......
Darum ging es einfach..... Sie bekommt von dem Unterhalt, den ich zahle für meine Kinder ( und der ja eigentlich alleine für die Kinder sein soll lt. Gesetz ) vom AA eine Anrechnung, also selbst weniger Unterstützung. Und damit finanziere ich sie dann indirekt mit. Sie bekommt von meiner Seite keinen Unterhalt, erstens weil ich das nicht zahlen kann bei meinem Einkommen, zweitens weil sie von jeher darauf verzichtet hat und drittens weil meine Kinder sowieso schon alt genug sind ( 17 und 13 Jahre), so das sie arbeiten gehen kann Und, das ich so wie oben beschrieben denke, das hängt einfach und alleine damit zusammen, wie sie sich verhalten hat und immer noch hält. Und eine friedliche Einigung, da weiß ich jetzt schon die Antwort darauf " Das kannst Du vergessen, Du bezahlst das und damit Basta" ( Ist auch so bei den Fahrtkosten zu mir, wohne 160 Km weit weg. Also wird mir wohl der Weg über das Gericht nicht erspart bleiben. Aber das ist dann für Sie ebenfalls mit Kosten verbunden
Und, das ich wenn meine Tochter 18 wird, den Unterhalt auf das Konto meiner Tochter überweißen werde, das ist klar. Weil das Geld steht meinen Kids zu, nicht der KM. Und es kann mir niemand erzählen, das die KM jeden Monat fast 1000 Euro ( mit Kindergeld ) für die Kids ausgibt.
Sie zahlt keine Miete, nichts ausser Strom und Telefon.....
während ich im gegenzug nach Abzug von Miete und Nebenkosten noch ca. 480 Euro habe, um alles was anfällt zu finanzieren, einschließlich der WE´s, wo meine Kinder bei mir sind ( mit Fahrtkosten, besuchen von Veranstaltungen, Eis essen, Schlittschuhlaufen etc. )........ das das nicht einfach ist, das dürfte jedem klar sein
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"Es Grüßt der_roi"
-- Editiert von der_roi am 12.05.2007 20:52:01
der_roy,
Unterhalt ist eine Sachen, Harz4 eine andere.
Du must den berechneten Unterhalt zahlen und wenn du willst vor Gericht gehn um diesen neu berechnen zu lassen.
Die Mutter und die Kinder sind eine Bedarfsgemeinschaft für die Berechnung von Harz 4, da werden die Einkünfte zusammengerechnet und danach richtet sich das, was die Mutter bekommt.
Dass das so ist, dafür must du Dich beim Gesetzgeber beschweren.
Na ja, Euro 1000,00 sind ja nun auch nicht die Welt für Mutter und 2 halb-erwachsene Kinder.
Natürlich könnte sie arbeiten bei dem Alter der Kinder, aber dafür ist das AA zuständig.
Letzendlich schneidet sie sich doch ins eigene Fleisch, wenn die Kinder aus dem Haus sind muss sie von sehr viel weniger leben, sie wird ja auch nicht jünger und wird es schwer haben noch einen Job zu kriegen.
Ausserdem erwirbt sie keine Rentenansprüche.
Also ärgern nutzt halt auch nichts.
Gruss
Salfena
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