Unterhaltstitel ändern - wie geht das?

10. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Gerd 68
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltstitel ändern - wie geht das?

Hallo ihr, bin das erste mal in einem Forum.

wenn ich die geforderte höhe eines Unterhaltstitels nicht bedienen kann, wie kann ich den den Titel ändern lassen. Möchte damit den Anstauen von Schulden vermeiden!

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1268x hilfreich)

Hallo Gerd,

da stellt sich zunächst die Frage, warum kannst Du den Titel nicht bedienen?

Wenn der Unterhaltsgläubiger mit der reduzierung nicht einverstanden ist, bleibt Dir nur der Weg der Abänderungsklage.

LG Nero

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#2
 Von 
Gerd 68
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

1. bin ich in Kurzarbeit.....und das auf längere Sicht
2. Zähle ich mich zu den gering Verdienern.

Netto leider nur 1150 € (ohne Kurzarbeit)

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#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1268x hilfreich)

Hallo Gerd,

wie hoch ist denn der titulierte Unterhalt? Bei Kurzarbeit hättest Du Zeit für eine Nebenbeschäftigung um den Mindestunterhalt leisten zu können.

Ist der Titel vom Jugendamt ausgestellt, würde ich zunächst dort nachfragen, ob einer Abänderung zugestimmt wird. Ich denke aber eher nicht.

LG Nero

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#4
 Von 
Gerd 68
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Nero,

die titulierte Summe beträgt 288€ für 14 jährigen Sohn. Das mit der Kurzarbeit verhält sich so: von 40 Wochenstunden auf 37,5 reduziert und das in Schichten. Bleibt kein Freiraum für Nebenjob.....leider!

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#5
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1268x hilfreich)

Hallo Gerd,

mit 288€ liegst Du schon unter dem Mindestunterhalt für ein Kind in dem Alter, dieser beträgt z. Zt. 295€. Bei dem Titel handelt es sich um einen Alttiltel aus 2007?

Wie gesagt, wenn es eine Jugendamtsurkunde ist, dann frag da nach.

LG Nero

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#6
 Von 
Gerd 68
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

ja aber.....

wie ist das denn mit dem Selbserhalt, liegt der nicht bei Erwerbstätigen bei 900€?

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#7
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Gerd,

quote:
wie ist das denn mit dem Selbserhalt, liegt der nicht bei Erwerbstätigen bei 900€?


Schon, ja.
Aber... an dem kann wunderbar geschraubt werden.

Du bist jedenfalls gehalten den Mindest-KU sicherzustellen.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#8
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1268x hilfreich)

Hallo Gerd,

natürlich gilt auch der Selbstbehalt von 900€.

Allerdings unterliegst DU ggü. dem minderjährigen Kind einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit. Demnach musst Du alles möglich versuchen um den Mindestunterhalt zu leisten § 1612 (2) BGB .

Daher kann die Aufnahme eines Nebenjobs und eine wöchendlich Arbeitszeit von bis zu 48 Stunden verlangt werden. Auch können bundesweite Bewerbungsbemühungen für einen besser bezahlten Job verlangt werden. So die gültige Rechtssprechung

quote:<hr size=1 noshade>OLG Dresden 21 UF 518/06

1. Beruft sich der gesteigert Unterhaltspflichtige auf Leistungsunfähigkeit, obwohl der Regelbedarf nicht gesichert ist, hat er trotz vollschichtiger Tätigkeit darzulegen, dass er mit dieser seine Erwerbsmöglichkeiten ausschöpft. Dazu können Darlegungen zur Unmöglichkeit einer Nebentätigkeit gehören. <hr size=1 noshade>


Zu sagen, sorry ich hab nicht mehr, wird in den meisten Fällen nicht akzeptiert.

LG Nero

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#9
 Von 
Gerd 68
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Dank dir erstmal.

Ich sehe das so: Vater hoch verschuldet, Mutter klopft sich täglich auf die Schenkel vor lachen und der Sohn fährt Mercedes.....

hmmmm ist wohl mein Schicksal!!

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#10
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Muss man das jetzt verstehen, Gerd?

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#11
 Von 
Gerd 68
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich pers. finde einen Unterhalt von 288€ nicht angemessen. Rein rechnerisch hat ein Kind in diesm Alter 288€ von Unterhaltspflichtigen, 288€ von der KM (Betreuung und so weiter) + Kindergeld. Ist kein schlechtes Einkommen für einen 14 järigen!!!

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#12
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Jetzt driftest du aber weit ab, Gerd.:(

quote:
Ist kein schlechtes Einkommen für einen 14 järigen!!!


Seit wann ist Unterhalt denn Einkommen?
Davon lebt dein Kind!

Grüßle





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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#13
 Von 
Gerd 68
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

ja, tut mir leid.

Hatte gehofft das der Vater oder besser in diesem Fall Erzeuger mehr Rechte hat. Einkommen im Sinne davon ist es natürlich nicht.


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#14
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Welches Recht, Gerd, möchtest du denn für dich in Anspruch nehmen?
Das, nicht zahlen zu müssen?

Keine gute Idee.:(

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#15
 Von 
Gerd 68
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein um Gottes Willen!! Ich möchte meine Pflicht schon nachkommen. Aber der Preis ist für mich recht hoch.

Habe jetzt eine Partnerin + Kind. Finanziell bleibt da einiges auf der Strecke. Das ist auch schade.



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#16
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Deine Partnerin, Gerd, kann im Gegensatz zu deinem Kind für ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen.
Für ihr Kind ist dessen Vater zuständig.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#17
 Von 
Gerd 68
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

ja, werde meine Einstellung dazu überdenken.

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