Unterhaltstitel bis 18. Lebensjahr,unehelich

28. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
eddiebianka
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterhaltstitel bis 18. Lebensjahr,unehelich

Hallo,
ich habe eine uneheliche Tochter, die im August 18 Jahre wurde.
Mein Titel gilt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Desweiteren bin ich seid 16 Jahren verheiratet, und habe
in dieser Ehe ebenfalls 2 Kinder, im Alter von 15 und 13 Jahren.
Meine Frau und ich gehen beide arbeiten(Vollzeit).
Mein Tochter ,bzw. die Oma,wo sie seid mehreren Jahren lebt,
hat sich nun telefonisch gemeldet, da ich die Unterhaltszahlungen
eingestellt habe.Sie meint, ich müsste 268 Euro Unterhalt monatl. zahlen.
Von der Kindsmutter ist bei ihr keine Rede, da sie ja nur nen 1 Euro Job hat.
Meine Tochter hat keine Ausbildung angefangen und besucht auch keine Schule.
Sie hat sich jetzt arbeitssuchend gemeldet.
Ich habe der Oma geantwortet, dass ich ohne Urteil nichts zahlen werde.
Ich habe mir mit meiner Familie vor fünf Jahren ein Eigenheim gebaut,
dass logischerweise noch abgezahlt werden muss.
Werden diese Schulden bei einem möglichen Urteil berücksichtigt?
Muss ich alleine Unterhalt zahlen,oder muss die Kindsmutter auch zur Kasse?
Wie verhält sich dass mit dem Eigenbedarf meiner beiden anderen Kinder,
da meine Frau auch berufstätig ist?

P.S.: Die Kindsmutter lebt mitlerweile in Scheidung und kassiert für sich und
ein weiteres Kind Unteralt


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Mein Titel gilt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.


Ich nehme an, *vollendet* bedeutet, bis zum 18. Geburtstag???

quote:
Ich habe der Oma geantwortet, dass ich ohne Urteil nichts zahlen werde.


Was vollkommen ok ist. Die Oma hat nix zu fordern. Ab Volljährigkeit ist deine Tochter gehalten, sich selbst um ihre Ansprüche zu kümmern.
Sofern sie gegeben sind...

quote:
Meine Tochter hat keine Ausbildung angefangen und besucht auch keine Schule.


Dann hat sie auch keinen Anspruch und kann sich ihren Lebensunterhalt mit ihrer Hände Arbeit verdienen.

quote:
Sie hat sich jetzt arbeitssuchend gemeldet.


Tja, dann fließt wenigstens Kindergeld...

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
eddiebianka
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Habe dann eben nen Brief von der ARGE erhalten,
dass ich meine Finanzen offenlegen muss, da Tochter Leistung erhält.
Muss ich diesen ausfüllen?
Vor allem steht darin, dass sie seid 22.6.2006 Leistungen bezogen hat.
Ich habe bis einschliesslich August 2009 regelmässig Unterhalt gezahlt.
Was muss ich jetzt befürchten?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo eddiebianca,

die Auskunft musst Du erst mal erteilen. Dazu kannst Du auch gleich ein nettes Anschreiben verfassen und mitteilen, dass Deine Tochter sich zur Zeit nicht in schulischer oder beruflicher Ausbildung befindet, und dass daher nach BGB kein Unterhaltsanspruch besteht.

Sollte die ARGE hier Unterhaltsansprüche geltend machen wollen, so bestünden diese allenfalls nach SGB. Dieses ist dem BGB aber nachrangig. Daher kann von Dir nichts gefordert werden.
Dass Du bis einschlielich Augund Unterhalt gezahlt hast, würde ich ebenfalls mitteilen. Könnte eine interessante Info für den SB sein.

LG Nero

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Ich habe bis einschliesslich August 2009 regelmässig Unterhalt gezahlt.
Was muss ich jetzt befürchten?


Du eher weniger....

Grüßle

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