Guten Morgen!
Vielleicht kann mir ja hier jemand ein wenig weiterhelfen.
Es besteht ein Unterhaltstitel gg. Vater eines 8-jährigen Kindes. Dieser lebt seit Trennung
2003 in der Schweiz, hat ab und zu mal sporadisch Unterhalt gezahlt, nun aber schon seit einem Jahr gar nichts mehr. Er hat dort Arbeit.
Unterhaltstitel ist hier in D erwirkt worden, er ist nicht zum Termin erschienen.
Wie kann mit mit dem deutschen Titel nun in der Schweiz vollstrecken? Der Anwalt sagt, er würde einen anderen Anwalt in der Schweiz beauftragen.
Fragen hierzu:
1. Der Anwalt hier kann keine Angaben zu evtl. Kosten in der Schweiz machen. Ich hätte aber gerne einen Anhaltspunkt, reden wir hier von € 200,00 oder € 2.000,00?
2. Wie wird in der Schweiz vollstreckt? Bis zu welcher Selbstbehaltsgrenze? Nach deutscher oder nach schweizer?
3. Was bringt eine Strafanzeige wg. Unterhaltspflichverletzung in D? Anwalt sagt, die wird einfach nicht bearbeitet, da er ja "ortsabwesend" ist. Richtig so?
Vielleicht hat jemand ein paar Antworten.
Vielen Dank!
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Unterhaltstitel in Schweiz vollstrecken?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo!
Ich kann Dir glaub ein ganz kleines bisschen Auskunft geben:
Einen Anwalt brauchst Du nicht in der Schweiz um zu Deinem Recht zu kommen. Jeder kann jeden "betreiben", wie es dort so schön heisst. Beweisen, das Du wirklich Ansprüch hast, musst Du dort erst hinterher. Weisst Du, in welchem Kanton der UP wohnhaft ist? Bei diesem Betreibungsamt müsste man anrufen und dann kann man dort einen Antrag auf Betreibung stellen.
https://www.e-service.admin.ch/eschkg/cms/content/betreibung/betreibung_einleiten_de
Leider kenne ich mich mit den Kosten nicht aus, ich hab eine Weile einen AG in der Schweiz gehabt, der selber ständig betrieben wurde. Zu Recht, darum bin ich auch nicht mehr da. Lohnpfändungen sind übrigens auch dort möglich. Vielleicht hilft der Link oben Dir ein wenig weiter.
Zu Deiner zweiten Frage kann ich auch nur spärlich antworten. Der Selbstbehalt ist in der Schweiz höher, ich weiss aber auch dort nicht, wo er genau liegt und ob es kantonale Differenzen gibt. Natürlich gilt da aber der Selbstbehalt für die Schweiz, er lebt ja dort und die Selbstkosten sind dort ein Stück höher als in DE.
Mehr weiss ich auch nicht.
Gruss
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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muß auch mit der Justiz rechnen.D.H. "
--. Was bringt eine Strafanzeige wg. Unterhaltspflichverletzung in D? Anwalt sagt, die wird einfach nicht bearbeitet, da er ja "ortsabwesend" ist. Richtig so--
Falsch.
Wenn das Strafverfahren durchgezogen und Hauptverhandlungstermin bestimmt wird, der Angeklagte nicht kommt, ergeht Haftbefehl nach § 230 StPO
.
Die wird schon einmal in das polizeiliche Suchsystem eingegeben.
Wird dann auch noch ein Suchvermerk im Bundeszentralregister niedergelegt, hat der Angeklagte spätestens bei der Beantragung eines neuen Ausweises bei der deutschen Auslandsvertretung in Zürich ein Problem.
Verletzung der Unterhaltspflicht sind Passversagungsgründe.
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