Unterhaltstitel - kann ich gezwungen werden ihn zu unterschreiben?

27. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Lutzi-vater
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltstitel - kann ich gezwungen werden ihn zu unterschreiben?

Hallo,
ich hab mich gerade mal ein wenig über den Unterhaltstitel belesen... Nun frag ich mich gerade, ob ich GEZWUNGEN werden kann diesen zu unterschreiben. (Geht um Unterhalt gegenüber nichtehelichen Sohn, lebe von ihm getrennt)

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Ja, du kannst gezwungen werden. Es besteht ein Recht auf den Unterhaltstitel. Allerdings hast du bei Erstaustellung die Wahl zwischen einem statischen und einem dynamischen Titel, sofern vorher noch kein Urteil ergangen ist.

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#2
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

Ntürlich nicht unter Einsatz der GSG 9 oder so.

Aber auf dem JA ist der Titel noch kostenlos zu erstellen, ne Klage kostet hingegen richtig Geld und die würde unweigerlich folgen, zu Deinen Lasten. Das steht fast so fest, wie das Amen in der Kirche.

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#3
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

einen Unterhaltstitel beim Jugendamt musst Du nicht unterschreiben...


allerdings wird die Kindesmutter dann Uzerhaltsklage einreichen und da fragt Dich dann keiner mehr...

und außerdem kostet das dann Geld für Gericht und Anwälte...

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#4
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#5
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Ach, ich wollte schon fragen,wie man jemanden zwingt zu unterschreiben...:)

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