Unterhaltstitel rückwirkend ändern

20. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb450962-51
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltstitel rückwirkend ändern

Hallo, kann mir vllt jemand sagen, ob man die Fehler die im ersten Verfahren übersehen worden sind rückwirkend ändern kann? Die Frist für ein beschwerdeverfahren ist abgelaufen und der Titel ist rechtskräftig
Geworden. Aktuell wird vollstreckt...

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von fb450962-51):
Hallo, kann mir vllt jemand sagen, ob man die Fehler die im ersten Verfahren übersehen worden sind rückwirkend ändern kann?


Ja ich,
nein

nennt sich Präklusion.
Wenn etwas im Erstverfahren vergessen wurde (also schon als berücksichtigungsfähig vorhanden war aber nicht eingebracht wurde) ist die Einbindung auf Dauer verhindert.

Werde ggf. mal konkreter.

Berry

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Anders ausgedrückt: es gibt die Lehre vom Streitgegenstand. Der Streitgegenstand ist ausgeurteilt. Wenn man meint, ein Urteil sei fehlerhaft, dann geht man in die Berufung/Beschwerde. Wenn das Rechtsmittel versäumt wird, ist die Entscheidung rechtskräftig. Man sieht, es hängt sehr viel an der sorgfältigen Vorbereitung und Führung von Gerichtsverfahren.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Und wenn ein Anwalt hier einen Verfahrensfehler gemacht hätte, den könnte man wie lange im nachhinein belangen?

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Übersehen kann in der Regel allenfalls das Gericht was. Die Anwaltshaftungsprozesse, die in der Regel erfolgreich sind, beziehen sich nicht auf materielles Recht (um welches es hier geht), sondern um Fristen, die vergeigt wurden. Und für materiell-rechtliche Fehler gibt es die nächste Instanz.

wirdwerden

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#5
 Von 
fb450962-51
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo vielen Dank für die Antworten.
Also nach dem mein ex die Vollstreckung vom rückständigen Unterhalt beauftragt hat, hat das vollstreckungsgericht mein selbtbehalt von 1316 ausgerechnet. Einkommen beträgt 1557. dadurch kann nicht mal das laufende Unterhalt von 364 bezahlt werden. Was bedeutet das jetzt für mich?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von fb450962-51):
hat das vollstreckungsgericht mein selbtbehalt von 1316 ausgerechnet.


Du meinst vermutlich, dass das Gericht den nicht pfändbaren Teil Deiner Einkünfte mit 1316 € beziffert hat. Das bedeutet, dass der Rest bis zum Nettoeinkommen gepfändet werden kann.

Zitat (von fb450962-51):
Dadurch kann nicht mal daser laufende Unterhalt von 364 bezahlt werden.
.
Doch, aus dem nicht pfändbaren Teil, also aus den 1316 €, da titulierter Unterhalt bei dessen Festlegung berücksichtigt werden.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Hier sind doch zwei Sachen zu unterscheiden. Einmal, was gezahlt werden muss, und einmal, was vollstreckt werden kann. Das eine hat doch mit dem anderen gar nichts zu tun. Dann häufen sich die Schulden immer weiter an, wenn man das nicht gebacken bekommt. Und die Berechnung des Pfändungsfreibetrages, die kann auch noch fehlerhaft sein und angreifbar. Also, zwei verschiedene Verfahren.

wirdwerden

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