Hallo, kann mir vllt jemand sagen, ob man die Fehler die im ersten Verfahren übersehen worden sind rückwirkend ändern kann? Die Frist für ein beschwerdeverfahren ist abgelaufen und der Titel ist rechtskräftig
Geworden. Aktuell wird vollstreckt...
Unterhaltstitel rückwirkend ändern
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatHallo, kann mir vllt jemand sagen, ob man die Fehler die im ersten Verfahren übersehen worden sind rückwirkend ändern kann? :
Ja ich,
nein
nennt sich Präklusion.
Wenn etwas im Erstverfahren vergessen wurde (also schon als berücksichtigungsfähig vorhanden war aber nicht eingebracht wurde) ist die Einbindung auf Dauer verhindert.
Werde ggf. mal konkreter.
Berry
Anders ausgedrückt: es gibt die Lehre vom Streitgegenstand. Der Streitgegenstand ist ausgeurteilt. Wenn man meint, ein Urteil sei fehlerhaft, dann geht man in die Berufung/Beschwerde. Wenn das Rechtsmittel versäumt wird, ist die Entscheidung rechtskräftig. Man sieht, es hängt sehr viel an der sorgfältigen Vorbereitung und Führung von Gerichtsverfahren.
wirdwerden
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Und wenn ein Anwalt hier einen Verfahrensfehler gemacht hätte, den könnte man wie lange im nachhinein belangen?
Übersehen kann in der Regel allenfalls das Gericht was. Die Anwaltshaftungsprozesse, die in der Regel erfolgreich sind, beziehen sich nicht auf materielles Recht (um welches es hier geht), sondern um Fristen, die vergeigt wurden. Und für materiell-rechtliche Fehler gibt es die nächste Instanz.
wirdwerden
Hallo vielen Dank für die Antworten.
Also nach dem mein ex die Vollstreckung vom rückständigen Unterhalt beauftragt hat, hat das vollstreckungsgericht mein selbtbehalt von 1316 ausgerechnet. Einkommen beträgt 1557. dadurch kann nicht mal das laufende Unterhalt von 364 bezahlt werden. Was bedeutet das jetzt für mich?
Zitathat das vollstreckungsgericht mein selbtbehalt von 1316 ausgerechnet. :
Du meinst vermutlich, dass das Gericht den nicht pfändbaren Teil Deiner Einkünfte mit 1316 € beziffert hat. Das bedeutet, dass der Rest bis zum Nettoeinkommen gepfändet werden kann.
.ZitatDadurch kann nicht mal d :aser laufende Unterhalt von 364 bezahlt werden.
Doch, aus dem nicht pfändbaren Teil, also aus den 1316 €, da titulierter Unterhalt bei dessen Festlegung berücksichtigt werden.
Berry
Hier sind doch zwei Sachen zu unterscheiden. Einmal, was gezahlt werden muss, und einmal, was vollstreckt werden kann. Das eine hat doch mit dem anderen gar nichts zu tun. Dann häufen sich die Schulden immer weiter an, wenn man das nicht gebacken bekommt. Und die Berechnung des Pfändungsfreibetrages, die kann auch noch fehlerhaft sein und angreifbar. Also, zwei verschiedene Verfahren.
wirdwerden
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
43 Antworten