Unterhaltstitel / übrig bleiben 750 € zum Leben...

30. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
smartone
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltstitel / übrig bleiben 750 € zum Leben...

Hallo zusammen,

Wie kann man einen Unterhaltstitel ändern lassen?

Aktuell wird vom Jugendamt der laufende Unterhalt + eine Rückzahlung direkt beim Arbeitgeber gepfändet.
Dies zieht das Jugendamt bereits seit einem Jahr durch ohne eine Gesprächsbereitschaft zu zeigen.

Es wird das komplette Einkommen incl. aller Sonderzahlungen bis zu einem monatlichen Rest von 750 € gepfändet.

Das Jugendamt stellt sich sturr und ist weder für einem Vergleich noch zur Erhöhung des Bedarfskontrollbetrages und Zahlung per Dauerauftrag bereit.

Selbst die eingeschaltete Anwältin resigniert langsam, da es sich nur im Kreis dreht.

Aus meiner Sicht wurde der rückständige Unterhalt falsch berechnet und dürfte max. nur die Hälfte betragen.

Welche Chancen hat man?

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34 Antworten
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#1
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

tja was hast den da für eine Anwältin, ich kenn Väter die sind der Ansicht das 79 euro pro Kind im Monat reicht !

Soviel zu Deiner Sicht !

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#2
 Von 
smartone
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie meinst Du das?

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#3
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Er meint ,das das nichts mit deiner *Sicht*zu tun hat ,sondern ausgerechnet wird .Da wir aber darüber aber keine Daten haben ,können wir damit nicht viel anfangen ,ob deine Sicht richtig ist ,oder nicht ;)
So meint er das ,glaub ich .

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#4
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

bezog sich auf diesen Satz

Aus meiner Sicht wurde der rückständige Unterhalt falsch berechnet und dürfte max. nur die Hälfte betragen.

Dein Unterhaltrückstand lief ja irgendwie auf, im Normalfall hattest Du es nicht nötig zu zahlen ! Deswegen auch die Pfändung, und durch den Rückstand wird jetzt halt auf den Betrag von 750 Euro gepfändet.

Du hast ff. alternativen mit dem Jugendamt zu verhandeln oder wohl in deisem Fall die einzige Möglichkeit, von einem Gericht festlegen lassen ob die Summe von 750 Euro rechtens ist.

Im übrigen unseren Kindsvater werden wir jetzt auch pfänden, da er nicht bereit ist Rückstände zurückzuzahlen. Verhandlungsbereitschaft von unserer Seite jetzt null, da er seine Versprechen und Zusagen nie eingehalten hat! Er wird jetzt sicherlich schlechter fahren, aber jeder wie er es braucht !

So wird es Dir wohl vermutlich auch gegangen sein !

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#5
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Sorry ,alex ,hab schon wieder *er* geschrieben ,ist mir letztens schon bei dir passiert ,oder ?
Das macht dein Nick .

Aber sei nich so streng ,du kennst doch den TE garnicht .
Vieleicht war es da ja ganz anders ,nicht Vorverurteilen :neck:

LG

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#6
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

@ dori never mind.

also wenn ich denke wie bei uns das JA handlet, muss ich sagen es hat lange gedauert bis sie mit einer Pfändung einverstanden waren.

der Vater hatte viele chancen, wir hatten 80 Euro im Monat Rückzahlung Angeboten. Bei einem Unterhaltsrückstand von 4500 Euro.
Das wurde zugesagt und niemals eingehalten.

Zu der Zeit hatte der Kindsvater noch 320 Euro für beide Kinder monatlich zahlen müssen, jetzt muss er nach neuem Unterhaltsrecht 540 Euro bezahlen.

Das neue Unterhaltsrecht ist für uns ganz gut, somit müssen wir nicht mehr nachweisen das seine Frau auch gedl verdient ! Erpart einiges an Ärger !

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#7
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Ja ,ist ja auch schön für euch ,oder auch nicht.........aber polter doch hier ,am frühen morgen ,nicht so rum !

Kann doch keine was dafär ,außer dein Ex

Also ,ceep cool .
Das schaffts du schon alles ;)

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#8
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

Der Ex von meiner Frau ;-).

Ich sage ja nur das sich viele Väter selber ein Ei legen. Weil sie nicht kooperativ mitwirken, irgendwann kommt halt der grosse Hammer, und damit das Gejammer.


holiday79 soll das ganze bei Gericht klären lassen, alles andere wird keinen Sinn machen.
Mit seinem Geld dürfte er auch locker PKH bekommen! Bei dem nächsten Gespräch mit dem Ja würde ich halt beim verhandlen sagen, das man gewillt ist diese Regelung gercihtlich überprüfen zu lassen.

Musstne wir uns schon bei den 320 Euro Unterhalt für 2 Kinder (13 Jahre und 12 Jahre anhören). allerdings war meine Meinung nur ich bitte um gerichtliche Überprüfung kam aber leider nichts.
Ist aber auch schlecht wenn die neue Frau Ihre Arbeitskraft im Internet offenlegt. Und sie damit wohl auch gleich aus der Berechnung rausgefallen wäre, wie es jetzt ja nach dem neuen Unterhaltsrecht geschehen ist. Und wegen 9 Monaten wollten wir keine Aufstand machen da es zuviel Energie kostet !

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#9
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Dann warst du doch ein ER ,mhh ,wem hab ich denn da letztens wieder Umgewandelt ?
Bin so vergeßlich geworden :augenroll:

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#10
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

@dori

keine Ahnung aber holiday79 meldet sich auch nimmer.

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#11
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Weil du ihn anscheinend vergrault hast ! ;)
Werd jetz auch die Biege machen !
Bis denn ,man liest sich :)

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#12
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

bis denn....und was will er mehr hat doch bestätigt bekommen das im 1000 bleiben.

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#13
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Ne ,das mit dem SB war doch Ibu400 ?
Der hier bleibt doch bei seinen 750 € ,oder nicht ?

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#14
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

upps stimmt, der soll das ganze gerichtlich prüfen lassen

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#15
 Von 
smartone
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

@ALL

Bin gerade von dem Ansturm überwältigt...

Der Rückstand ist aufgelaufen, da ich vor einigen Jahren nicht zahlen KONNTE.

Meine damalige Partnerin hatte mir einige Schulden hinterlassen.

Vom Jugendamt wurden aber sämtliche Nachweise, dass man aktuell nicht zahlen kann nicht berücksichtigt.

Inzwischen fordern Sie den kompletten Rückstand + laufenden Unterhalt.

Zu Gesprächen ist weder die Kindsmutter, noch das Jugendamt bereit.

Hinzu kommt, dass die Kindsmutter nach meinem Wissen gearbeitet, aber auch Arbeitslosengeld bezogen hat.

Das Ganze ist jedoch niemand beim Jugendamt bereit zu prüfen.
Man bekommt erst seit dem die Anwältin eingeschaltet ist, relativ zeitnah eine Antwort, vorher hat eine Antwort min. 6 Monate gedauert.
Der Brief begann dann mit, "entschuldigen Sie bitte die verspätete Antwort auf Ihr Schrieben...", zusätzlich wurden auch falsche Kindernamen in dem Schreiben vom Jugendamt genannt und ein absolut verrücktes Einkommen zur Grundlage der Rückzahlung genommen.

...und dass Beste ist, dass es anfänglich sicherlich 5 verschiedene Sachbearbeiter gab und jeder eine andere Meinung vertreten hatte.
Eine Kollegin, von dem Jugendamt Angestellten, welcher sich absolut sturr stellt, hatte in seinem Urlaub, sogar selbst das Angebot gemacht, alles nochmals zu prüfen und einer Zahlung per Dauerauftrag zugestimmt, jedoch leider nur telefonisch.
Der eigentliche Sachbearbeiter sieht natürlich keine Veranlassung.

So langsam frage ich mich aber auch wirklich ob es nicht schlauer ist in Deutschland von Sozialhilfe zu leben, dann würde ich die Wohnung bezahlt bekommen, 30 Jahre Hartz4 beziehen und mir ein "schönes" Leben machen.
Wie kann eine Behörde, wie dass Jugendamt, so sturr und gleichgültig sein!?

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#16
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

Nochmals das ganze vorm Gericht prüfen lassen !!!!!!!!!

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#17
 Von 
smartone
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Kannst Du mir auch sagen welcher Bereich es dort prüft?

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#18
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

ne Du da steht ein Gerichtstermin an, besprich das mit Deinem Anwalt.

mit 750 euro bist du ja unter Hartz 4. Mehr wie den Betrag von 750 euro auf ca 850 monatlich wird aber nicht drin sein vermute ich! au falle Fälle solltest PKH beantragen !

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#19
 Von 
smartone
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

laut meiner Anwältin ist eine Abänderungsklage recht aussichtslos.

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#20
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

das wäre aber der einzige Weg, und wie begründet Deine Anwältin das ?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
smartone
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Das wäre jetzt zu spät.

Die Rückzahlung hat sich in ca. 5 Jahren angesammelt.

Man stand aber die Ganze Zeit in Kontakt mit dem Jugendamt, auch wenn halt die Reaktion (fast) jedes Mal 6 Monate gedauert hat.

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#22
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

Du solltest nur überprüfen lassen ob es rechtmässig ist das bis auf 750 Euro gepfändet wirst ! Da sollte es eine Möglichkeit geben !

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#23
 Von 
smartone
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Würde aber auch gerne den Rückstand prüfen lassen, da es nicht nur um ein paar Hundert Euro geht.

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#24
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

das mit dem Rückstand kannst vergessen, da hättest gleich reagieren müssen ! Sei froh wenn es hinbekommst das wieder mehr Geld im Monat hast !

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#25
 Von 
smartone
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe doch reagiert, doch das Jugendamt hat sich an meinen Briefen / Faxen / Einschreiben nicht gestört.

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#26
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

tja hast nicht richtig reagiert, Anwalt Abänderungsklage. Das Kind ist im Brunnen, und so wie es ausschaut hast lange gar nicht gezahlt !

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#27
 Von 
smartone
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

...weil es finanziell nicht möglich war...

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#28
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

Falls es an den Schulden lag, Unterhalt ist immer zu erst zu bedienen. Notfalls muss Privatinsolvenz angestrebt werden !

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#29
 Von 
smartone
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Wäre ja auch bereit die letzten Cents zusammeln und in einen Vergleich zu investieren, nach dem ich inzwischen ca. 30.000 € an Hinterlassenschaften meiner Ex Partnerin getilgt habe und dort endlich wieder auf einem grünen Zweig bin.

Doch es besteht keine Gesprächsbereitschaft beim Jugendamt.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

HAst Dich mal an die Vorgesetzten gewandt ?

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