Unterhaltstitel - was wenn eine Situation eintritt, wo er viel weniger Geld hat?

16. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Sylvi
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 5x hilfreich)
Unterhaltstitel - was wenn eine Situation eintritt, wo er viel weniger Geld hat?

Guten Morgen !

Wir haben eine Frage zum Unterhaltstitel. Mein Partner hat 2002 einen Unterhaltstitel unterschrieben. Mit der Neuberechnung des Unterhaltes (steht so im Formular des Jugendamtes) ... ist die Abänderung des Titel geboten. Mein Partner soll sich innerhalb von 3 Wochen beim Jugendamt melden und das Formular unterschreiben, so das der alte Titel abgeändert wird.

Muß er das wirklich ? Er zahlt ja den neuen Unterhalt und das ist keine Frage. Hat die Mutter da überhaupt eine Handhabe, er gibt ja das Geld, so wie vorher schon auch. Er wird sich darum auch nicht drücken, wir wollen ja auch den Kontakt zum Kind nicht schädigen.

Wir fragen nur, weil wenn er das unterschreibt, dann ist er jederzeit pfändbar. Wir wollen nicht hoffen das mal eine Situation eintritt, wo er viel weniger Geld hat (Arbeitslosigkeit, lange Krankheit, ect.) ...




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1102x hilfreich)

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#2
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 249x hilfreich)

@Kanalmeister,
das ist doch erstmal völlig irrelevant. Sie sind ja gewillt ( und wohl auch einverstanden) , den festgelegten Betrag zu zahlen.

@Sylvi,
ja, er ist verpflichtet, den Titel zu unterschreiben.

Gerade wegen der Pfändungsmöglichkeiten macht ja der Titel überhaupüt Sinn!! Sonst könnte ja jeder Zahlungspflichtige irgendwann wegen " Null Bock " sagen: Ich zahl jetzt einfach mal nicht mehr.

Wenn er irgendwann mal über weniger Einkommen verfügt durch Arbeitslosigkeit, Krankheit etc.... muss er Abänderungsklage veranlassen und seinen Pfändungsfreibetrag runtersetzen lassen.

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#3
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1102x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#4
 Von 
Sylvi
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke Teufelin, ich dachte mir schon fast sowas.

Kanalmeister, deine Fragen haben wirklich nichts mit der Sache zu tun. Es ist total egal wie hoch der neue Unterhalt ist und was ich mache ! Damit es dich beruhigt, ich gehe täglich Vollzeit arbeiten !

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#5
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 249x hilfreich)

Kanali - Schatzele,
ich überlasse dir doch gern alles, was du willst. Überlasse mir aber bitte auch, dich auf unsinnige Fragen aufmerksam zu machen.
Erklär doch bitte, was du mit dieser Frage bezwecken wolltest, sofern du es kannst!
Vielleicht können Sylvi und ich ja dadurch noch was dazulernen, was die Pflicht zur Unterschrift unter einen Titel betrifft!?
Isch nur Laie, kein Advokat.

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#6
 Von 
henny
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 1x hilfreich)

hi silvi
ich kann teufelin nur recht geben, wenn sich die einkommenssituation verändert hat und neuer unterhalt raus kommt, dann hat die ex das recht (leider) neuen zu beantragen auch wenn du immer schön das bezahlst was sie will, den es könnte ja sein das du nach 16 jahren schön bezahlen vieleicht nicht merh willst und dann wird sie damit pfänden können.

aber las ihn wenigstens begrenzen bis zum 18 lebensjahr des kindes

gruß henny

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