Unterhaltstitel - wie lange gültig?

11. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
Maria123439w
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 12x hilfreich)
Unterhaltstitel - wie lange gültig?

Hallo zusammen,

meine Tochter wird demnächst 18. Ich lebe getrennt. Der KV sagt, mit 18 liefe der Titel aus und Tochter solle eine Verzichtserklärung für den Titel unterschreiben. Dies sei der übliche Gang. Ist das so korrekt?

Tochter besucht weiterhin die Schule bis zum 21. LJ und wohnt bei mir. Gilt sie dann nicht weiterhin wie ein minderjähriges Kind, bis auf die Tatsache das dann Barunterhalt gezahlt und auch von der Mutter mitgetragen werden muss?

Muss ich einen neuen Titel mit veränderten Daten anstreben?
Ich stelle mir halt nur vor wenn Tochter den Titel herausgibt, und Vater dann plötzlich keinen Unterhalt mehr zahlt, das es nicht möglich ist dieses rechtlich einzufordern.

Das möchte ich meiner Tochter ersparen und sie daher gut beraten wissen. Vielleicht ist es aber ja auch so, das der Titel mit 18 erlischt. Wer kann mir helfen?

vielen Dank


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

Hallo Maria!

Der Titel erlischt nur, wenn dies in dem Titel ausdrücklich so drinsteht, was in den seltensten Fällen der Fall ist. Im Ergebnis macht dies aber keinen Unterschied, wenn der Titel weiter gilt, deine Tochter ihn aber nicht aushändigt bzw. auf die Vollstreckung verzichtet, kann der Vater eine Abänderungsklage einreichen die er auch gewinnen wird und deine Tochter muss die Kosten tragen.

Aber natürlich hat deine Tochter auch weiterhin einen Anspruch auf einen Titel, auch wenn der titulierte Unterhalt gegenüber dem Vater vermutlich geringer ist. Sinnvoll ist also folgendes vorgehen. Ihr errechnet, ggf. unter Inanspruchnahme des Jugendamtes und idealerweise einvernehmlich, den Unterhaltsbetrag, den er ab dem 18. Lebensjahr zahlen muss. Diesen Betrag lässt er dann durch eine neue Jugendamtsurkunde titulieren, wobei in dieser vermerkt wird, dass dadurch die alte aufgehoben wird. Deine Tochter stimmt diesem neuen Titel zu und die Interessen aller Beteiligten sind gewahrt.

Grüße, Borion

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Maria123439w
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo Borion,

vielen Dank für Deine ausführliche Antwort. Ich finde das hört sich sehr gut und fair an, und so möchte ich das auch handhaben. Gibt es irgendwelche Gründe, die den KV dazu bewegen könnten, einen weiteren Anspruch auf den abgeänderten Titel abzulehnen?
Kann er das?

Vielleicht hab ich da auch was falsch verstanden, aber mir war so, das er davon ausgeht mit 18 erlischt der Titel und dann gibt es auch keinen weiteren.

Grüße,
Maria

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5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

Hallo Maria!

Nein, juristisch gibt es eigentlich keinen und er kann es auch nicht vehindern. Natürlich gibt es Situationen, in denen mit dem 18. Lebensjahr der Unterhaltsanspruch entfällt. Dies ist aber bei deiner Tochter eindeutig nicht der Fall und in Höhe des noch zu ermittelnden geschuldeten Unterhaltes hat sie Anspruch auf einen Titel.

Grüße, Borion

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Maria,

quote:
Vielleicht ist es aber ja auch so, das der Titel mit 18 erlischt. Wer kann mir helfen?


Das müsste m Titel stehen, wann der endet.

Nichtsdestotrotz muss mit Volljährigkeit neu berechnet werden, weil auch du zu Barunterhalt verpflichtet bist.

quote:
Muss ich einen neuen Titel mit veränderten Daten anstreben?


Deine Tochter hat sich darum zu kümmern.

quote:
Tochter besucht weiterhin die Schule bis zum 21. LJ


Was ist das für eine allgemeinbildende Schule, die bis zum 21. Lebensjahr dauert. Das G8 kann mit 18 beendet sein.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Maria,

mit 18 muss sich eure Tochter selbst um ihre Unterhaltsansprüche kümmern. Und zwar dir und ihrem Vater gegenüber.

Warum titulieren, wenn das Verhältnis in Ordnung ist? Dann müsstest eigentlich auch du einen Titel unterzeichnen.

Ich würde dem "Kind" den Sachverhalt erläutern, es vielleicht auch noch mal ein bisschen im Inet lesen lassen, wie diese Dinge geregelt sind und dann zum Papa schicken, um mit ihm darüber zu reden. Im Sinne einer einvernehmlichen Berechnung - ohne weiteren offiziell-formalen Schnickschnack.

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"Viele Grüße mikkian"

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