Ich habe irgendwo gelesen, dass die Ex-Frau den Kindersunterhalt alle 2 Jahre überprüfen kann. Ist dies Frist binden und wo steht es geschrieben?
Unterhaltsüberprüfung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



--- editiert vom Admin
Vor dem Ablauf dieser Frist kann also keine Überprüfung vorgenemmen werden? Habe ich dies so richtig verstanden ?
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--- editiert vom Admin
Wollte fast dieselbe Frage stellen, deshalb klink ich mich hier mal kurz ein:
wie sieht es aus, wenn vor einem Jahr eine Berechnung über das JA gemacht wurde und 12 Monate später verlangt die Ex eine Neuberechnung über das JA.
Kann sie das dann ohne triftigen Grund verlangen?
Ja, wenn sie der Meinung ist, dass der Unterhalt sich verändert hat.
...also doch ohne triftigen Grund... ???
Also kann sie rein theoretisch jedes Jahr hinrennen und behaupten, sie ist überzeugt, das Einkommen hat sich drastisch verändert?
Es gibt in diesem Fall nämlich keinen Grund, warum sie dieser Annahme sein sollte. In der Tat hat sich auch absolut nichts verändert.
Kommt uns mehr nach Schikane vor das Ganze.
--- editiert vom Admin
Nun es ist ja so, dass ich 20% mehr verdiene und das ist normalerweise auch Geheimnis, dass in der Schweiz die Löhne um diese Grössenordnung über dem deutschen Niveau leigt, nur die Lebenshaltungskosten liegen ebenfalls auf diesem Niveau, ergo verdien ich nicht mehr ....... effektiv gesehen
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