Unterhaltsüberprüfung durch Kreisjobcenter

11. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
Herr Frodo
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsüberprüfung durch Kreisjobcenter

Hallo zusammen,

durch Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug konnte ich keinen KU mehr zahlen. Der KU wurde vom JA im Rahmen von UVG gezahlt.

KU wird wieder gezahlt und über den Rückstand gibt es eine Zahlungsvereinbarung.

Nu schreibt mich das KJC an. Unterhaltsüberprüfung. Die wollen alles über meine wirtschaftlichen Verhältnisse wissen. >> Kriegen die auch.

Die wollen aber auch alles über Einkommen usw. von meiner "neuen" Frau (geschieden 2004, ein Unterhaltsberechtigtes Kind, geb.1999, neu verheiratet seit 2009) wissen. Die dreht jetzt ein bißchen am Rad und wird sich weigern dem KJC irgendwelche Nachweise über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse zukommen zu lassen.

Was steckt dahinter?

Vielen Dank



-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

kann zwei Gründe haben.

Das KJC muss prüfen, ob Du Deiner Frau zum Unterhaltsverpflichtet bist, oder ob sie ihren Bedarf selber deckt. Kommt sie als Unterhaltsberechtigte in Frage, wäre sie bei der Stufung in der DDT zu berücksichtigen.

Wenn Du durch Dein Einkommen nicht den Mindestunterhalt leistest, könnte Dein SB duch eue Zusammenleben und wirtschaften, evtl. abgesenkt werden. Würde aber voraussetzen, dass Deine Frau Haushaktseinkommen beiträgt.

LG nero

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.859 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen