Hallo zusammen,
durch Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug konnte ich keinen KU mehr zahlen. Der KU wurde vom JA im Rahmen von UVG gezahlt.
KU wird wieder gezahlt und über den Rückstand gibt es eine Zahlungsvereinbarung.
Nu schreibt mich das KJC an. Unterhaltsüberprüfung. Die wollen alles über meine wirtschaftlichen Verhältnisse wissen. >> Kriegen die auch.
Die wollen aber auch alles über Einkommen usw. von meiner "neuen" Frau (geschieden 2004, ein Unterhaltsberechtigtes Kind, geb.1999, neu verheiratet seit 2009) wissen. Die dreht jetzt ein bißchen am Rad und wird sich weigern dem KJC irgendwelche Nachweise über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse zukommen zu lassen.
Was steckt dahinter?
Vielen Dank
-----------------
""
Unterhaltsüberprüfung durch Kreisjobcenter
11. Dezember 2010
Thema abonnieren
Frage vom 11. Dezember 2010 | 09:06
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsüberprüfung durch Kreisjobcenter
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 11. Dezember 2010 | 20:49
Von
Status: Bachelor (3590 Beiträge, 1263x hilfreich)
Hallo,
kann zwei Gründe haben.
Das KJC muss prüfen, ob Du Deiner Frau zum Unterhaltsverpflichtet bist, oder ob sie ihren Bedarf selber deckt. Kommt sie als Unterhaltsberechtigte in Frage, wäre sie bei der Stufung in der DDT zu berücksichtigen.
Wenn Du durch Dein Einkommen nicht den Mindestunterhalt leistest, könnte Dein SB duch eue Zusammenleben und wirtschaften, evtl. abgesenkt werden. Würde aber voraussetzen, dass Deine Frau Haushaktseinkommen beiträgt.
LG nero
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
267.859
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
8 Antworten
-
12 Antworten
-
4 Antworten
-
9 Antworten
-
17 Antworten
-
3 Antworten