Unterhaltsurkunde??

5. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
Lythande7
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterhaltsurkunde??

Hallo zusammen!!
Mein Freund war verheiratet und hat mit seine Ex auch n Sohn für den er seit 7 Jahren regelmässig und ohne unterbrechung Unterhalt bezahlt. Eigentlich haben er auch zu seiner Ex-frau auch noch n gutes Verhältniss und er sieht seinen Sohn auch regelmässig.
Nun will er Anfang nächsten Jahres zu mir ziehen (300km weiter in den Norden) und seitdem wird sie "zickiger und zickiger" .......
Nun hat sie das Jugendamt aufgefordert ihn aufzuforden Unterlagen auszufüllen und an das Jugendamt zuschicken , weil sie eine Unterhaltsurkunde haben will.
Ich und auch er haben gar kein Plan was das ist und ob das eher n Vorteil ist (für sie wahrscheinlich schon) oder aber n Nachteil.
In dem Schreiben von Jugendamt stand unter anderem drin:
" ..... wenn sie dazu bereit sind, dann schicken sie das Fomular ausgefüllt zurück"
Soll er das den nun tun oder lieber nich ?? oder ist er letztlich sowieso dazu verpflichtet??

Wollte noch sagen das ich es schon für wichtig halte und ich auch weiss das seinem Sohn der Unterhalt zusteht und er soll ihn auch haben , aber ich hab auch keine Lust dazu das sie ihn (oder eben auch "uns") über den tisch zieht.

Vielleicht kann uns ja jemand helfen

Viele grüsse und noch einen sonnigen Nachmittag

Sylvia

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo Lythande,
Letztendlich ist er in der Tat verpflichtet, die Unterhaltsurkunde zu unterschreiben. Dies ist weder zum Vorteil für ihn, noch zum Nachteil. Nur solltet ihr für euch überprüfen, ob die Forderungen auch berechtigt sind und darauf achten, ob dies ein "dynamischer" oder "statischer" Titel ist. Beim dynamischen müsst ihr darauf achten, dass immer der entsprechende Unterhalt - auch bei Erhöhung der DT oder bei Gehaltserhöhung - gezahlt wird. Ansonsten kann es ihm passieren, dass auch rückwirkend Unterhalt eingefordert werden kann, wenn er nicht aufgepasst hat.
Bei einem statischen Titel muss seine Ex darauf achten und ihn notfalls in " Verzug " setzen.
Zum Schluss noch ein Tipp: Besteht darauf, dass der Titel zum 18. Geburtstag des Kindes endet. Denn ab dato muss das Kind sich bemühen, dem Vater zu beweisen, dass es noch unterhaltsberechtigt ist! Ansonsten kann er die Zahlungen erstmal einstellen bis das Kind ihn in Verzug stellt.
Gruß
Anna

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#2
 Von 
Lythande7
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank Anna!!
Jetzt wissen wir wenigstens was es damit auf sich hat und wodrauf zuachten ist.
Find es ja schon komisch das das Jugendamt nicht von selbst mal erklärt was das ist, aber egal.

Viele Grüsse
Sylvia

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