Hallo.
Ich war bis 01.03.06 arbeitssuchend. Das ist auch das Datum, an dem ich mich bei der Arbeitsagentur abgemeldet habe. Jedoch habe ich meine jetzige Stelle erst am 01.04.06 angetreten, was bedeutet, dass ich in dem Monat März 06 kein Einkommen hatte. Auf der Unterhaltsurkunde war jedoch das Datum eingetragen, dass ich vom 01.03.06 an zu Zahlungen verpflichtet bin. Das Jugendamt besteht nun darauf, dass ich den Unterhalt für den März nachzahle.
Gibt es denn nicht die Regelung, dass ich den Unterhalt nicht zahlen muss, wenn ich nicht zahlungsfähig bin (Ohne Einkommen im März war ich nicht zahlungsfähig)?
Wäre froh über euren Rat.
Gruss, Gregor
Unterhaltsurkunde und nicht zahlungsfähig
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Gregor,
handelt es sich in Deinem Fall um den Kindesunterhalt oder um den Ehegattenunterhalt?
Es handelt sich um den Unterhalt für meine Tochter (wird im März 4)
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Beim Kindesunterhalt geht es ganz hart zu. Soweit ich weiss "stundet" der Staat den Unterhalt an Deine Ex (in Deinem Namen).
"Stunden" bedeutet soviel wie vorstrecken auf Zeit.
Du bist also - wenn wieder Geld fließt - verpflichtet den Kindesunterhalt nachzuzahlen.
Soweit ich weiß führt daran kaum ein Weg vorbei. Ich lerne aber gern dazu...
Alles Gute Dir
--- editiert vom Admin
Es war nur die Frage, ob ich den Unterhalt für diesen Monat, in dem ich nichts verdient habe, wirklich nachzahlen muss.
Vor diesem Zeitraum war ich arbeitslos, davor Zivi, und davor in Ausbildung. Habe also immer unter diesem Selbstbehalt (heisst das so?) verdient, musste also nichts bezahlen. Das Jugendamt wollte für diesen Zeitraum auch kein Geld nachgezahlt haben.
Jetzt stellt sich für mich einfach nur die Frage, ob es sich bei diesem Monat um die gleiche Situation wie davor handelt.
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
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