Unterhaltsvereinbarung - jetzt will sie mehr?

24. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
steven001
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 4x hilfreich)
Unterhaltsvereinbarung - jetzt will sie mehr?

Hallo zusammen,

ich habe da mal eine Frage. Ich habe bis September 2010 Unterhalt für meine Kinder bezahlt. Den Betrag, den ich über Jahre gezahlt habe, hatten wir (meine Ex-Frau und ich) miteinander vereinbart. Sie hat in der zwischenzeit auch wieder geheiratet und mit dem Mann weitere (4) Kinder.
Leider steht diese Ehe wohl vor dem aus.

Ich habe am 01.09.2010 das letzt Mal Übergangsgebührnisse von meiner Bunderwehrzeit bekommen. Und habe z.Z. nur ein Einkommen von ca. 800€ Brutto. Deshalb kann ich z.Z. keinen Kindesunterhalt zahlen. Ich bin aber schon auf der Suche nach einem zusätzlichen Job, sodass ich wieder Zahlen kann - den kleinen soll es ja auch gut gehen.

Heute erreicht mich ein Brief von einem Rechtsanwalt, der rückwirkend alle Einkommensnachweise der Übergangszeit (immerhin 2,5 Jahre) haben will.
Da frage ich mich warum - ich hatte in der Zeit eine Vereinbarung mit meiner Ex-Frau über die höhe des Kindesunterhalts.

Will sie rückwirkend mehr? Und geht sowas?

mfg

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21 Antworten
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#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo steven001 ,

Besteht denn ein Titel ? oder habt ihr das unter euch so frei verhandelt?

Wenn kein Titel besteht kann m.E. kein Unterhalt rückwirkend gefordert werden.

Der höhere Unterhalt wird ab dem Schreiben des RA wirksam ( Leistungsfähigkeit
vorausgesetzt).

lg
edy

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"Mein Motto:
irgendwie geht's schon"

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#2
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Wie mein Vorredner schon geschrieben hat, kann höherer Unterhalt nur verlangt werden, wenn der Unterhaltspflichtige in Verzug gesetzt worden ist. Nach deiner Schilderung würde ich davon ausgehen, dass für die Vergangenheit keine Nachzahlung verlangt werden kann.

Grundsätzlich musst du deine Einkommensverhältnisse offenlegen. Die Gegenseite kann aber nur Auskünfte verlangen, die für die Höhe des Unterhalts auch relevant sind. Nach Abschluss der Bundeswehrzeit würde ich vermuten, dass diese Einkünfte nicht mehr von Belang sind.

Du solltest einfach deine derzeitigen Einkünfte offen legen und diesbezügliche Nachweise übersenden. Und im übrigen würde ich den gegnerischen Anwalt darum bitten, zu erläutern aus welchem Grund die Einkommensnachweise der vergangenen 2,5 Jahre noch benötigt werden.

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#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
ich hatte in der Zeit eine Vereinbarung mit meiner Ex-Frau über die höhe des Kindesunterhalts.


Schriftlich vereinbart?

quote:
Deshalb kann ich z.Z. keinen Kindesunterhalt zahlen


Da geht natürlich nicht, dass du einfach deine Zahlungen einstellst.

Grüßle


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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#4
 Von 
steven001
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo und danke für die Antworten.
Ich werde mal auf die Fragen von Euch antworten.

Nein, ich habe keinen Titel. Wir haben uns mündlich darauf geeinigt, dass ich monatlich einen Betrag x zahle und zudem die Kinder immer abhole und auch wieder zurückfahre (das sind fast 150km pro Strecke). Da sie durch die anderen Kinder nicht die Zeit hat mir die Kleinen auch mal zu bringen.
Wenn die beiden hier sind gehe ich mit ihnen natürlich auch Kleidung einkaufen etc. - ich weiß ja, dass es mit 6 Kindern eng ist.

Und ich habe ihr gesagt, dass ich ab 01.10.2010 "kurzfristig" keinen Kindesunterhalt zahlen kann, da ich kein ausreichendes Einkommen habe. Ich habe auch gesagt, dass ich versuche schnestmöglich einen Zweitjob suche um wieder etwas zahlen zu können.

Da alles dieses besprochen war (so dachte ich) wundere ich mich so sehr über das Schreiben.



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#5
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Und ich habe ihr gesagt, dass ich ab 01.10.2010 "kurzfristig" keinen Kindesunterhalt zahlen kann,


Das Anwaltsschreiben ist die, berechtigte, Reaktion darauf und somit bist du in Verzug gesetzt.
Rückwirkend kann also nix verlangt werden.
Künftig wirst du um den Mindest-KU nicht rumkommen.

Grüßle



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#6
 Von 
steven001
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 4x hilfreich)

Hm, wie ist das dann mit der "Zusammenführung"? Wenn ich den Mindest-KU zahlen muss kann ich die Kinder nicht mehr ausschließlich holen - da fehlt mir dann das Geld.

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#7
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Wer hat denn die Distanz geschaffen?

Wenn du es selbst warst, dann sind das natürlich deine Kosten.

Wenn die Kindsmutter für die Distanz verantwortlich sein sollte, warst du denn damit einverstanden?

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#8
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Wer hat denn die Entfernung geschaffen?

I.d.R. kannst du Umgangskosten von deinem Einkommen abziehen, aber... der Mindest-Ku wird trotzdem gefordert.

Grüßle

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#9
 Von 
steven001
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 4x hilfreich)

Sie ist weggezogen - ich habe zugestimmt unter der oben genannten Vereinbarung. Denn da waren die Fahrkosten ja berücksichtigt.

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

quote:
ich habe zugestimmt unter der oben genannten Vereinbarung


Die du ja dann nicht eingehalten hast.

Kannst du deine Job-Bemühungen nachweisen? 30 Bewerbungen pro Monat!

Grüßle

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#11
 Von 
steven001
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 4x hilfreich)

Nein, ich bin im Studium - fast fertig. Ab dem 01.05.2010 gehe ich ins Referendariat - deshalb finde ich für die Zeit dazwischen schwer einen Job.

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#12
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo steven001,

Also wenn kein Titel besteht gibt's keinen rückwirkenden Unterhalt.

Aber ab "in Verzugsetzung" musst du alles tun um den Mindestunterhalt

leisten zu können.

Kannst du nachweisen,das du bereits Unterhalt bezahlt hast?

lg
edy





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#13
 Von 
steven001
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 4x hilfreich)

Klar ich habe ja die Kontoauszüge - zur not gehe ich zur Bank und lass die von den letzten Jahren drucken.

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#14
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Kontoauszüge werden nicht relevant sein, schließlich wird der KU erst ab In-Verzug-Setzung gefordert.

@Steven,

was hast du denn in deiner Bundeswehr-Zeit gemacht, wenn du hinterher studierst?

Das Studium ist deine Zweit-Ausbildung?

Grüßle

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#15
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Der Nachweis über bezahlten Unterhalt ( Kontoauszüge) könnte aber
beim festlegen des Streitwertes Bedeutung haben.

lg
edy

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#16
 Von 
steven001
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 4x hilfreich)

Man muss sich schon fortbilden um nach der Bundeswehrzeit einen Job zu bekommen. Soldat alleine reicht da nicht.

Ich habe eine normal Ausbildung vor der Bundeswehrzeit gehabt...

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Also Steven,

jetzt mal ganz deutlich: Du unterliegst einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit, den Mindest-KU deiner Kinder zu sichern.
Ganz einfach.

Dass du jetzt eine Zweitausbildung absolvierst, wird den Richter nicht interessieren.
Wirst du halt fiktiv berechnet und es laufen Schulden auf.
Warum hast du denn nicht in deiner Bundeswehr-Zeit studiert? Wie klange warst du dort? 12 Jahre?

Grüßle

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#18
 Von 
steven001
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja ich war 12 Jahre da. Ich konnte da nicht studieren weil ich kein Abitur habe. Außerhalb kennt man den 3. Bildungsweg. Ich wollte ja Berufssoldat werden - hat halt nicht geklappt. Denn wie man in der aktuellen Situation mitbekommen kann - werden Soldaten eingespart.

@ Loddar

Für Dich mag die Sache völlig immutionslos sein - zumindest ließt es sich so.
Doch für einen Betroffenden sieht es etwas anders aus.

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#19
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

@Steven,

quote:
Für Dich mag die Sache völlig immutionslos sein -


Nö, isses nicht. So ist halt mal die Rechtslage. Ob mit oder ohne Emotionen.

Der Richter wird von dir den Mindest-KU verlangen. Ihm isses egal, wie viele Bildungswege du beschreitest. Leiden unter ihrer Armut tun deine Kinder. Und das seh ich überhaupt nicht emotionslos.

Grüßle

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#20
 Von 
steven001
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 4x hilfreich)

Man kann Fakten auch schreiben ohne das der Gegenüber sich angegriefen fühlt.
Sozialkompetenz...

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#21
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

quote:
Man kann Fakten auch schreiben ohne das der Gegenüber sich angegriefen fühlt.
Sozialkompetenz...


Wo hab ich dich denn angegriffen?
Es sind die Fakten, die dir nicht gefallen.

Warts ab, bis du vor dem Richter stehst...

Grüßle

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