Unterhaltsvereinbarung unehel. Kind

9. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Michael271
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 11x hilfreich)
Unterhaltsvereinbarung unehel. Kind

Für den Betreuungsunterhalt für die Mutter meines unehelichen Kindes wurde 2004 eine privatschriftliche Unterhaltsvereinbarung geschlossen.

Diese regelte neben dem Betreuungsunterhalt auch den Unterhalt für das Kind (da wir regelmässige Streitigkeiten über die Höhe und Anerkennung von unzähligen EInkommenskomponenten und Verbindlichkeiten/Ausgaben vermeiden wollten), so lange eine grundsätzliche Unterhaltspflicht besteht, in Höhe von 142 % der Düsseldorfer Tabelle.

Nun fordert mich das Jugendamt auf, meine finanziellen Verhältnisse mal wieder offen zu legen um die Unterhaltshöhe für mein Kind zu überprüfen !

Ist das Jugendamt dazu berechtigt, bzw. ich verpflichtet, wenn eine Unterhaltsvereinbarung geschlossen wurde ?

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12331.05.2011 20:56:07
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 10x hilfreich)

Wie alt ist das Kind?

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#2
 Von 
Michael271
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 11x hilfreich)

das Kind ist jetzt 4 Jahre

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#3
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Michael271
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 11x hilfreich)

danke camper,

ich frag mich nur, wozu ich mich verpflichte und eine Unterhaltsvereinbarung mach, über einen fixen Prozentsatz, wenn ich dann trotzdem meine finanziellen Verhältnisse offen legen muss.

Liegen die dann unter den für 142 % muss ich doch bestimmt trotzdem die 142 % bezahlen und wenn sie drüber liegen, wird die Unterhaltsverpflichtung dann erhöht ?

Daß das Jugenamt grundsätzlich ein Recht zum anfordern hat, kann ich mir schon vorstellen. Bei der erstmaligen Feststellung hat doch auch das Jugendamt die Nachweise angefordert als Vertreter für das Kind od. die Mutter.

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#5
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

quote:
Normalerweise hat das Jugendamt damit überhaupt nichts zu tun

Ähhm ,wer denn dann ?
Wenn ein Beistand beim JA besteht ,was hier ganz deutlich der fall ist ,ist auch das JA berechtigt die Rechte des Kindes geltend zu machen .
In diesem Fall ist es das Recht ,auf alle 2Jahre Auskunftspflicht über das EK des KV .

Die KM muss garnichts ,dafür hat sie ja den Beistand .

Meines Wissens nach ,ist das eine ganz legale Form der Unterjochung ,des JA ,von Vätern .
Nichts ungewöhnliches .
Und selbstverständlich wird dann immer fleißig erhöht ,aber wehe man verdient weniger ,dann ist aber was los . :(

In dem Sinne ....
LG

-----------
Diese Angaben sind wie immer ohne Gewähr :)

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#6
 Von 
guest-12331.05.2011 20:56:07
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 10x hilfreich)

@ Michael
Was gibt schon eine Unterhaltsvereinbarung her? Was ist das? Schade ums Papier.
Das JA will Fakten schaffen.




-- Editiert von marxx am 09.02.2008 20:33:32

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#7
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
Michael271
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 11x hilfreich)

gibt es denn keine Möglichkeit einen angemessenen Unterhalt "dynamisch" fest zu schreiben ohne alle 2 Jahre das Theater mit dem JA zu haben ? das Problem ist, daß ich jedes mal einen Anwalt beauftragen muss, weil das JA meine Aufwendungen (Darlehensverbindlichkeiten, Wohnwert, Fahrtkosten u.a.) sonst nicht anerkennen will.

Nach welcher Tabelle wird der Unterhalt dann berechnet ? im Moment 142 % = 102,9 % neu. Bei gleichem Einkommen wie früher kommt allerdings was ganz anderes raus.

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#9
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
(878 Beiträge, 224x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
Michael271
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 11x hilfreich)

danke warum :-)

also die Beistandschaft weiss ich auch nicht, hat ihr angeblich das JA schon ganz am Anfang empfohlen.

Titel gibt es schon, hab den normalen dynamischen Titel mit den 142 % unterschrieben.

Nur über die Feststellung der 142 % gab es dann eine Unterhaltsvereinbarung, die eine Abänderung nur bei eindeutig unvorhersehbaren Ereignissen zulassen sollte.

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#11
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
(878 Beiträge, 224x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
guest-12331.05.2011 20:56:07
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo Michael

du schreibst, du hättest den normalen dynamischen Titel mit den 142 % unterschrieben.

Ist dieser Titel zeitlich beschränkt oder unbeschränkt?

Gruss marxx





-- Editiert von marxx am 10.02.2008 09:43:27

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#13
 Von 
Micha26
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Marxx,

der Titel ist unbeschränkt - dürfte meines Wissens auch das Übliche sein.

UNd um festzustellen, ob sich das Einkommen um mehr als 10 % geändert kann, darf ich mich dann doch alle 2 Jahre mit dem JA streiten :-(

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#14
 Von 
Michael271
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 11x hilfreich)

oh, wie kommt denn da die alte Zugangsname rein :-(

gilt aber natürlich trotzdem :-)

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#15
 Von 
guest123-1983
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 104x hilfreich)

Keine Einkommensnachweise vorlegen.
Abwarten.
Streitwert ist nur die Differenz zwischen dem Betrag den du zahlst und dem der e.v. neu festgelegt werden würde.
Vielen Anwälten ist das zu mickrig und sie empfehlen ihren Mandantinnen es bleiben zu lassen.
Beistandschaft hin oder her.

Wenn umumgänglich und ein Unterhaltsprozess droht, kann man immer noch zum JA rennen und einen neuen Titel, den man dann aber befristet (max. 18)unterschreiben.
Im neuen Titel unbedingt dann die alten Titel mit AZ benannt für ungültig erklären lassen.

Gruss
leinad

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

... und wenn das alles nicht klappt, auf den Staat schimpfen und die Flucht nach Thailand antreten. gell, leinad?

leinads Posting wurde der Kategorie *Ratschläge, die kein Mann braucht* entnommen... :cool:

-----------------
"gruß azrael"

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#17
 Von 
Michael271
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 11x hilfreich)

naja, ob der Beitrag von azrael nun sehr viel hilfreicher war, darüber kann man ja streiten :-) ...zumindest scheidet Flucht erst mal aus, weil ich dann ohne Arbeit auch den alten Unterhalt nimmer zahlen kann :-(

Allerdings ist wirklich die Frage, was ein Anwalt eigentlich als Streitwert ansetzt, wenn sich der Unterhalt nicht ändert ? und ja auch nicht direkt mehr gefordert wurde, sondern nur der Auskunftspflicht nachgekommen wurde

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12331.05.2011 20:56:07
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 10x hilfreich)

@Michael
Und was machst du jetzt bzw. was willst du jetzt unternehmen?

Gruss






-- Editiert von marxx am 11.02.2008 20:38:48

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#19
 Von 
Michael271
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 11x hilfreich)

mir wird wohl nichts anderes übrig bleiben, als alle Einkommen und Aufwendungen offen zu legen. Danach müsste eigentlich weniger als die 142 % rauskommen. Bin gespannt, was dann passiert.

Wie ich das JA aber kenne, darf ich dann natürlich trotzdem die 142 % weiter bezahlen :-(

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
(878 Beiträge, 224x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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