Hallo,
Folgender Sachverhalt:
Meine unverheiratete Tochter (20Jahre alt; ab Januar 2010 21alt) zog Ende 2009 bei mir aus (nachdem Sie ein knappes Jahr mit Ihrem Freund bei mir lebte).
Bis 2009 finanzierte ich Ihr unter anderem eine Schulung zur Kinderpflegerin (Sie bezog Bafög) sowie eine privatschulische - Ausbildung zur Physiotherapeutin welche Sie kurz vor Ende des 2ten Ausbildungsjahres abbrach (aus persöhnlichengründen) Sie bezog auch hierführ Bafög.
Sie begann dann eine Ausbildung zur Hotelfachfrau und zog kurz darauf us meinem Haus aus und legte sich eine Wohnung zu.
Sie bezog von diesem Zeitpunkt an Beihilfe für die Wohung in Höhe von knapp 350€ (Warmmiete)
Erhielt Kindergeld in Höhe von 184€
Ein ausbildungsgehalt von ca 400€ netto
und nochmal Förderung für die Ausbildung in Höhe von knapp 200€
(monatliches Einkommen also von: 1134€ abzüglich der Wohnung sowie nebenosten essen etc hatte sie also realistisch gesehn 500-600€ in der Tasche für "Luxus"
Nach 2-4 monaten hat sie ihre Ausbildung gekündigt (Angeblich wegen Mobbings was bisher nicht nachweißbar ist?!)
Und seit Anfang des Jahres Ihre miete nicht gezahlt und somit ca 2300€ Mietschulden angehäuft
(Mietgeld kam vom Arbeitsamt auf Ihr konto von wo sie es dem Vermieter hätte überweisen müssen)
Diese schuld übernimmt nach heutiger Rücksprache mit meiner Tochter das Arbeitsamt, sie hat also eine Verbindlichkeit der Arge gegenüber.
Sie stellte heute erstmals einen antrag auf hartz4 trotz 4-6Monatiger Arbeitslosigkeit.
Und versucht momentan bei einer Zeitarbeitsfirma unterzukommen (gehalt nach angabe von Firma ca.1040€)
Mir Stellt sich jetzt die Frage ab die ARGE auf mich Als Vater zurückkommen kann und mich auf Unterhalt verklagt.
meine Frau ist EU-Rentner und wir sind seit letzem Jahr geschieden (nach 2 jähriger trennung) und somit ist sie nicht in der Lage einen Unterhalt an die gemeinsame Tochter zu leisten.
Ich als Selbstständiger verdiene zwar mehr, aber auf grund von momentanen Problemen bin ich nicht in der Lage meiner Tochter zu helfen.
Die Frage ist nun, wie liegt der Sachverhalt? Muss ich Unterhalt Zahlen oder nicht?
Nach meiner Ansicht liegt ein sittliches Verschulden vor dh Sie hat ihre Geldschuld selbst verschuldet und dies sollte nach dem Gesetz zumindest zu einer Minderung des Unterhalts führen!
Zum anderen Finanzierte ich ihr 2 Ausbildungen wovon sie eine abbrach!
Jetzt noch auf Unterhalt verklagt zu werden wäre sehr ungerecht.
Hoffe mir kann jemand helfen, danke schonmal im Vorraus
Unterhaltsverpflichtet ???
Hallo,
rückwirkend kann man Dich nicht auf UH verklagen, wenn Du nicht Inverzug gesetzt wurdest. Gibt es einen UH-Titel?
Für Schulden, die das Kind gemacht hat kann man schon gar nicht fordern.
quote:
Nach 2-4 monaten hat sie ihre Ausbildung gekündigt (Angeblich wegen Mobbings was bisher nicht nachweißbar ist?!)
Mobbing ist selten nachweisbar, es sei denn man führt ein Mobbingtagebuch. Darin stehen dann aber nur die einseitigen Berichte des Opfers.
Mobbing aushalten über einen langen Zeitraum können nicht viele, da es einen krank machen kann. I.d.R. kündigen die Opfer eher als dagegen vorzugehen, da sie sich hilflos fühlen. Es fängt oft mit Kleinigkeiten an, man wird nicht gegrüßt, die Gespräche verstummen, wenn man den Raum betritt usw. Also bitte nicht so einfach abtun, ggf. tust Du dem Kind Unrecht.
Das nur am Rande.
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"Liebe Grüße"
Ein Uh-Titel liegt nicht vor! Ich möchte mich lediglich vorab informieren was auf mich zukommen kann.
quote:
Mobbing ist selten nachweisbar, es sei denn man führt ein Mobbingtagebuch. Darin stehen dann aber nur die einseitigen Berichte des Opfers.
In diesem Fall liegt das Mobbing so, dass es lediglich die Aussage meiner Tochter ist! Nachweißbar ist es schon da angeblich Ihr jetziger Ex-Freund dort angeruffen habe um Sie "schlecht" zu machen.
Ob das wirklich Mobbing ist, ist für mich Fragwürdig ich würde ehr von "Rufmord" sprechen.
Etweilige Aussagen die dies bestätigen habe ich aber nicht von Ihrer Ausbildungsstätte erhalten.
Ich gehe ehr davon aus das Sie die Lust verlor un kündigte.
-- Editiert am 05.08.2010 11:20
-- Editiert am 05.08.2010 11:22
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ist doch alles völlig wurscht. Sie ist volljährig, in keiner Ausbildung, damit ist der Vater familienrechtlich raus. Es sei denn, es besteht ein Unterhaltstitel. Den dann sofort zurückfordern.
wirdwerden
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Hallo Togar,
wirdwerden hat es kurz und präzise auf den Punkt gebracht. Mehr ist zum Rechtlichen Teil nicht zu sagen.
Mobbing könnte außerdem nur innerhalb der "Firma" geschehen, aber nicht durch externe Anrufe. Der Kündigungsgrund ist insoweit nicht entschuldbar.
SG
Berry
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