Unterhaltsverpflichtung wenn Elternteil seiner Betreuung nicht nachkommt

16. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
MarcKapp76
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsverpflichtung wenn Elternteil seiner Betreuung nicht nachkommt

Hallo liebes Forum,
folgende Situation: Mein Sohn, 16 Jahre, lebt bei der Mutter. Die Mutter erhält von mir Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle. Alles gut und eingespielt. Nun hat die Mutter, meine Ex-Frau, eine neue berufliche Position angenommen, die mit einer Betreuung von Minderjährigen nicht in Einklang steht. Insofern habe ich angeboten, den Jungen zu mir zu holen. Das lehnt die Mutter aber ab. Stattdessen lässt sie den Sohn bei ihrem neuen Freund, mit dem sie nicht zusammen wohnt und der selbst eigene drei Kinder betreut, wohnen. Hierdurch erhöht sich auch der Weg zur Schule immens. Meine Frage: Da meine Ex-Frau selbst ihren Betreuungspflichten nicht mehr nachkommt, sehe ich es rechtlich richtig, dass ich auch keine Unterhaltsverpflichtung gegenüber ihr mehr habe. Insofern stelle ich die direkten Unterhaltszahlungen an Sie ab nächsten Monat ein und leiste sie direkt auf das Konto meines Sohnes.
Viele Grüße

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von MarcKapp76):
Insofern stelle ich die direkten Unterhaltszahlungen an Sie ab nächsten Monat ein und leiste sie direkt auf das Konto meines Sohnes.


Soso.

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#2
 Von 
MarcKapp76
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Soso.


Natürlich stelle ich die Zahlung ein, wenn keine eigene Betreuungsleistung mehr kommt. Zumal ich ja angeboten habe, dass er zu mir kann. Sie kann dann nicht die Betreuung beliebig delegieren. Die Frage war ja: Könnte hiergegen angegangen werden.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13982x hilfreich)

Doch, delegieren darf sie. Tut man bei kleineren Kids ja auch auf die Kita. Aber, wenn Du alles besser weisst, warum fragst Du dann?

wirdwerden

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#4
 Von 
MarcKapp76
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Doch, delegieren darf sie. Tut man bei kleineren Kids ja auch auf die Kita. Aber, wenn Du alles besser weisst, warum fragst Du dann?


Das wusste ich ehrlicherweise nicht. Danke für deinen Hinweis. Es fühlt sich ehrlicherweise für mich nicht richtig an, daher fragte ich ja - ob sie einfach die Erziehung an Leute delegieren darf, von denen ich möchte, dass sie eben nicht unbedingt so viel Umgang haben. Also danke!

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#5
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Besteht ein Unterhaltstitel?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

Der Unterhalt ist keine Bezahlung der Betreuung für die Mutter, sondern eine Zahlung mit der die Belange des Kindes finanziere werden ( Kleidung, wohnen, Dinge für die Schule, Freizeit,Essen, Hygienertikel...) .

Das Kind ist 16, also nicht mehr ganz so klein. Wir sieht er das denn? Würde er gerne bei dir leben? Wenn ja wird kaum jemand etwas dagegen ausrichten können ( es sei denn du hast kein Sorgerecht).

IMO ist bei einem 16 jährigen Teenie die Erziehung und Beaufsichtigung abgeschlossen. Da greift man nur noch ab und an regulierend ein. Wenn das Kind in dem Alter nicht ständige Betreuung benötigt ist was schief gelaufen. In 2 Jahren ist dieses Kind für alles selbst verantwortlich

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#7
 Von 
smogman
Status:
Student
(2779 Beiträge, 914x hilfreich)

Zitat (von MarcKapp76):
sehe ich es rechtlich richtig, dass ich auch keine Unterhaltsverpflichtung gegenüber ihr mehr habe.

Wenn die Mutter das Kind nicht betreut und du auch nicht, seid ihr (theoretisch) auch in der Minderjährigkeit beide zum Barunterhalt verpflichtet, ähnlich der Berechnung bei Volljährigen.

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#8
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 117x hilfreich)

Wenn dein Sohn bei dir leben möchte, kann er das mit 16 in der Regel selbst entscheiden. Dafür ist es wichtig, ob du das gemeinsamme Sorgerecht hast (inkl. gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrecht).

Aber selbst wenn das nicht der Fall ist, könnt ihr das alles in die Wege leiten. Ich empfehle euch dafür zusammen zum Jugendamt zu gehen. Die helfen euch dabei.

Zitat:
Insofern stelle ich die direkten Unterhaltszahlungen an Sie ab nächsten Monat ein


Ganz schlechte Idee. Macht übrigens auch den Eindruck, das es dir nicht um deinen Sohn geht sondern ausschliesslich ums Geld.

Zitat:
leiste sie direkt auf das Konto meines Sohnes


Aus Sicht des Sohnes: Prima, viel Taschengeld was ich beliebig auf den Kopf hauen kann.
Aus deiner Sicht: Noch eine ganz schlechte Idee die richtig teuer für dich werden kann.

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