Unterhaltsverpflichtungen in einem eheähnliche Verhältnis

8. März 2003 Thema abonnieren
 Von 
Heinz Anton
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsverpflichtungen in einem eheähnliche Verhältnis

Ich lebe mit meiner Lebensprtnerin seit ca. 14 Jahren in einem eheähnliche Verhältnis in einer gemeinsamen Mietwohnung zusammen. Der Mietvertrag läuft auf meinen Namen.
Ich verfüge über ein relativ gutes Einkommen.
Meine Partnerin hat teilweise gearbeitet oder "geringfügig" gejobt und sich an den laufenden Lebenshaltungskosten mit einem geringen Betrag beteiligt. Die Hausarbeit wurde von uns beiden zu gleichen Teilen erledigt.
Seit ca. zwei Jahren ist meine Partnerin durchgehend und nicht ganz ohne ihre Schuld arbeitslos und seit einem Jahr nicht mehr krankenversichert.
Nach Aussage des Arbeitsamtes steht ihr keine Arbeitslosen- oder Sozialhilfe zu, da mein Einkommen und Vermögen zu hoch und damit anrechenbar ist.
Meine Fragen:
a)Bin ich zu diesen Unterhaltszahlungen wirklich verplichtet?
b)Wozu bin ich im Falle einer Trennung verpflichtet?
c)Kann ich mich überhaupt ohne Verpflichtungen trennen?
d)Geht meine Pflicht soweit, Arztrechnungen o.Ä. meiner Partnerin zu begleichen.
e)Kann ich im Falle einer Trennung meiner Partnerin das Verlassen meiner Wohnung nahelegen und welche Konsequenzen hätte das auf mögliche Unterhaltsverpflichtungen?
Vielen Dank für eine Antwort im Voraus
Gruss
Heinzy

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"Heinzy"

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Ich bin mir da nicht 100%ig sicher, denn ihr habt schon eine sehr lange Zeit miteinander verbracht, aber zu a) sind die gemachten Angaben richtig, Du musst Unterhalt leisten.
zu b) ich denke Du bist nicht verpflichtet Deiner Lebensgefährtin, über das von ihr erbrachte Maß hinaus, etwas geben zu müssen.
zu c) Da ihr wohl keine gemeinsamen Kinder habt und somit auch keine weiteren Einschränkungen seitens Deiner Lebensgefährtin eingetreten sind, denke ich ja.
zu d) Wenn Deine Lebensgefährtin nicht krankenversichert ist, dann leistet das Sozialamt Krankenhilfe. Krankenhilfe bedeutet aber nur Hilfe im Krankheitsfall.
zu e) Da Du der Hauptmieter der Wohnung bist, hast auch nur Du das Recht zu bestimmen wer darin, auf Dauer, leben darf. Das Sozialamt müsste sich um die Versorgung Deiner Lebensgefährtin mit Wohnraum bemühen.
Ist natürlich schade, wenn die Lebensgefährtin sich nicht im geeigneten Maße an der gemeinsamen Erwirtschaftung des Lebensunterhaltes bemüht. Ich wünsche Dir, dass sie vielleicht doch noch zur Einsicht gelangt, dass eine Solidargemeinschaft schon im Kleinen stattfinden sollte und sie ihren Teil dazu beizutragen hat. Die Sozialämter üben heute mächtig Druck auf Bedürftige aus und wenn sie sich darauf einlässt, wird sie sich ganz schön umgucken.
MfG

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