Hallo,
ich habe drei Kinder und zahle für diese gerne Unterhalt.
Meine Frage geht mehr in Richtung nachehelichem Unterhalt.
Ich lebe seit 2 Jahren getrennt (bin seit Juni 2003 geschieden) und
habe bisher Ehegattenunterhalt und Nachehelichen Unterhalt in
geforderter Höhe gezahlt, obwohl meine EX-Frau seit 2 Jahren
eine eheähnliche Lebensgemeinschaft hat.
Leider hat er ein eigenes Haus, sie ihre Wohnung und sie übernachten zusammen und unternehmen alles gemeinsam mit den Kindern (Urlaub, Weihnachten, Familienfeiern, ...)
Gibt es für mich eine Chance, weniger oder keinen Unterhalt mehr an meine EX zu zahlen, weil sie bis heute die eheähnliche Lebensgemeinschaft (auch per Rechtsanwalt) abstreitet?
Danke
Andreas
Unterhaltsverwirkung gem. §1579 BGB
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- Posting wurde vom Admin editiert
Der Nachweis ist ja mein Problem.
Gibt es vielleicht jemanden, der ähnliche Probleme hatte / hat und Lösungswege z.B. einen Vergleich kennt.
Mein Anwalt sagte mir, daß die Aussicht auf Erfolg recht gering ist, da meine Ex-Frau abhängig von meinem Unterhalt ist.
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Du bist in der Beweispflicht und das ist schwierig. Du mußt nachweisen, daß sich die Beziehung auch ohne gemeinsames Wohnen als eheähnlich verfestigt hat. Da sind die 2 Jahre schon knapp. Indizien wären geinsames Teilnehmen am öffentlichen Leben, regelmäßige gemeinsame Urlaube, gemeinsames Auftreten bei Familienfeiern, etc. und das über einen längeren Zeitraum, ich denke eher 3 Jahre. Vergiß nicht, du mußt alles schlüssig darlegen und belegen!
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