Hallo! Wir wollen uns nach 3,5 Jahren scheiden lassen und sind uns einig, auf Unterhalt gegenseitig zu verzichten. Eine Verzichtserklärung haben wir bereits vor einigen Monaten beurkunden lassen. Meine Situation: nach 15 Jahren Selbstständigkeit habe ich z.Zt. ein Einkommen in Höhe von 410,- brutto. Da ich nun eine eigene Wohnung benötige und diese nicht zahlen kann, würde ich gerne Wohngeld beantragen. Ist dies problemlos möglich, oder wird die Verzichtserklärung angefechtet? Ich gehe davon aus, dass ich in ca. 12-18 Monaten über eigenes ausreichendes Einkommen verfüge. Vielen Dank und Gruß, Klaus
Unterhaltsverzicht + Sozialamt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Klaus,
setze Dich doch umgehend mit dem Arbeits/Sozialamt in Verbindung.
Anspruch aug Wohngeld solltest Du allemal haben bei so geringem EK-ferner würde ich ALG II beantragen. Dies ist auch bei Selbstsändikeit möglich.
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"Um Wunder zu erleben muss man an sie glauben"
hallo klaus,
wohngeld und sozialhilfe sind zwei versch. dinge.
würde auf jeden fall wohngeld beantragen auch, wenn man dir sagt anhand von deinen daten/ zahlen lohne nicht o. ä.
viel erfolg bei der jobsuche oder jobannahme in 12 oder 18 monaten:)
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"LG Anny*D. Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens, den man Liebe nennt"
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Hallo und vielen Dank für die Antworten. Ist Wohngeld auch möglich, wenn wir noch nicht geschieden sind, also im Trennungsjahr? Gruß, Klaus
ja, ist möglich, hab ich auch bekommen im Trennungsjahr
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"Um Wunder zu erleben muss man an sie glauben"
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