Unterhaltsverzicht - Ehevertrag?

20. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
hollymarie
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsverzicht - Ehevertrag?

hallo @all,
kurz zur situation: wir sind nun bald 9 jahre zusammen und würden eigentlich gerne heiraten und eine familie gründen, wenn da nicht so viele negativ-beispiele in unserer bekanntschaft wäre...

die größte sorge meines mannes ist die, dass er im falle einer trennung "augesaugt wird bis aufs blut" und ich kann diese angst absolut nachvollziehen, da wir ausschließlich nur frauen kennen, die wegen dem unterhalt nicht mehr arbeiten wollen... und der mann sein leben lang nur noch 900 euro zur verfügung hat.

ich spreche jetzt nicht vom kindesunterhalt, dass dieser natürlich gezahlt würde, steht ausser frage!

es geht um den ehegattenunterhalt: wäre es möglich in einem ehevertrag darauf ab dem 3. lebensjahr eines kindes (kindergarten) zu verzichten? und wäre eine solche verzichtserklärung im nachhinein noch anfechtbar (davon hat er nämlich auch schon gehört)?

ich möchte ihm einfach entgegen kommen, da ich davon ausgehe, dass ich im falle einer trennung sobald es mir möglich wäre auch wirklich wieder arbeiten würde.

ich würde mich sehr über antworten freuen, denn das ist das einzige, was uns von unserer entscheidung noch ein wenig abhält.

(bitte nicht vorschlagen, dass wir dann besser nicht heiraten, denn dann sähe die finanzielle gesamtlage für eine familie in den ersten 3 jahren nicht so gut aus)

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mister XYZ
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 31x hilfreich)

Auf Trennungsunterhalt (also der Unterhalt vom Zeitpunkt der Trennung bis zur Scheidung) und Kindesunterhalt kann nicht wirksam verzichtet werden, auf den nachehelichen Unterhalt schon. Ob dieser Verzicht evtl. sittenwidrig wäre, ist den Umständen des Einzelfalls geschuldet (beispielsweise, wenn sich schon jetzt vorhersagen lässt, dass der Unterhaltsberechtigte dann zum Sozialfall wird).

Gruß
Mister xyz

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#2
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

es werden sogar immer wieder Verzichtserklärungen für ungültig erklärt, die nur eine starke Eingrenzung des Unterhalts beinhalten.

Einen vollständigen Verzciht kann man da noch viel eher anzweifeln...

Ich glaube kaum, das sowas vor irgendeinem Gericht Bestand hätte.

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#3
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 454x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
hollymarie
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

danke @all

da ich sicher nicht automatisch zum sozialfall werden würde, sondern immer eine möglichkeit zum arbeiten finden würde, bestünde also eine möglichkeit. aber auf den TU könnte ich doch selber verzichten, das kann man doch auch unter sich regeln, oder? ich gehe ja nicht davon aus, dass wir uns trennen, aber man kann das ja nie vorher wissen. wenn, dann gehe ich aber davon aus, dass wir sicher immer eine freundschaftliche lösung finden würden. selbst, wenn ich vertraglich auf unterhalt verzichtet hätte und in not wäre, dann würde er mir sowieso unter die arme greifen bis alles wieder geregelt ist. eine bösartige trennung schließen wir eigentlich aus, da wir davon ausgehen, dass eine trennung nur passieren könnte, weil irgendwann einfach "etwas" fehlt, was selbst eine eheberatung nicht mehr zurückbringen konnte.

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#5
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

Der Ehevertrag muss bei einem Notar abgeschlossen werden. Unter euch könnt ihr zwar auch alles schriftlich regeln, ist aber rechlich nicht bindend.

Einen vollständigen Verzicht gibt es rechtlich aber nicht, z.B. soziale Notlage, Krankheit oder Arbeitslosigkeit. Er wird dann natürlich auf das Minimum begrenzt.



0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mister XYZ
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 31x hilfreich)

Da muss ich widersprechen.
Man kann auf den nachehelichen Unterhalt vollständig verzichten und zwar ausdrücklich auch für den Fall der Not.
Sofern sich hier die Gefahr der Sittenwidrigkeit aufdrängt, ist der Notar verpflichtet, die Parteien darauf hinzuweisen.
Ungeachtet dessen prüfen ggf. die Behörden die Sittenwidrigkeit im Leistungsfalle.
Die Sittenwidrigkeit ist regelmäßig nicht gegeben, wenn beide Parteien beim Abschluß der Vereinbarung über eigenes, für die Haushaltsführung ausreichendes Einkommen verfügen und sich nicht schon zu diesem Zeitpunkt vorhersagen lässt, dass sich das in absehbarer Zeit ändert.

Gruß
Mister xyz

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#7
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

Hallo Mister XYZ,

"Die Sittenwidrigkeit ist regelmäßig nicht gegeben, wenn beide Parteien beim Abschluß der Vereinbarung über eigenes, für die Haushaltsführung ausreichendes Einkommen verfügen und sich nicht schon zu diesem Zeitpunkt vorhersagen lässt, dass sich das in absehbarer Zeit ändert."

Sie wollen eine Familie gründen, d.h. es sind auch Kinder geplant. Damit wird sich in absehbarer Zeit ihr Einkommen verringern.
Jetzt doch sittenwidrig?


Aufgrund knapper Kassen werden sich die Behörden trotz Vertrag bei einer sozialen Notlage (Harz 4 z.B) an den Ehemann wenden. Nehmen wir mal an, die Kinderchen kommen prompt mach der Heirat und in 3 Jahren geht sie in Harz 4. Da wird die Behörde aber ganz genau prüfen.... . Gerade wenn Kinder ins Spiel kommen.

Ohne die geplanten Kinder hätt ich auch weniger Bedenken...

:) ;)

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#8
 Von 
555bobby6
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 42x hilfreich)

ich stimme reike zu, allerdings lässt es sich nicht 100%ig ausschließen, dass ein gericht am ende doch an irgend einer stelle eine sittenwidrigkeit erkennt, wenn du nen flitz bekommst und in einigen jahren nix mehr von der freundschaftlichen und vernünftigen trennung wissen willst. ich glaube, den perfekten und absolut wasserdichten, unanfechtbaren vetrag gibt es nicht. aber zumindest doch recht gute. außerdem besteht selbst bei restbeständen, die anfechtbar wären, die möglichkeit, dass nur ein teil des vertrages wegfiele.

zur friedlichen trennung: glaub mir, es gibt zahlreiche beispiele von expartnern, die sich auch nie hätten vorstellen können, dass es jemals krieg zwischen ihnen geben könnte... bis er dann ausbrach ;-)

aber deine momentane einstellung finde ich gut.

ein vorschlag in anderer richtung, auch wenn du diesen teilweise ablehnst: keine heirat, ABER eine vertragliche regelung, dass er dir bei trennung für eine begrenzte zeit einen bestimmten unterhalt zahlt. das müsste auch gehen. in diesem falle denkt aber auch an deine testamentarische absicherung, nicht dass du im falle seines todes ohne alles da stehst.

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