Unterhaltsverzicht - einfach anzufechten?

29. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
princessa1967
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterhaltsverzicht - einfach anzufechten?

Hallo, habe eine Frage. Ist ein nachehelicher Unterhaltsverzicht einfach anzufechten? Es existieren aus dieser Ehe keine gemeinsamen Kinder und der Unterhaltsverzicht ist von einem Notar beurkundet worden. Die Ex will ihn jetzt anfechten. hat sie eine Chance? Danke für eure Hilfe.
LG princessa1967

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michi78
Status:
Schüler
(218 Beiträge, 15x hilfreich)

Es ist immer nützlich, sich selber schlau zu machen. Schlau machen kann man sich sehr gut auf den Internetseiten von 123recht.de. Zu dem geschilderten Fall gibt es nämlich unter der Adresse

http://www.123recht.net/article.asp?a=10448

einen exzellenten Beitrag der Rechtsanwältin Michaela Albrecht, mit vielen weiteren Quellen zum Nachlesen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12331.05.2011 17:36:49
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 149x hilfreich)

@Michi78

Ein exzellenter Beitrag der RA`in, aber in diesem o.g. Fall völlig anders geartet und nicht im Fall von princessa1967 überzustulpen.

Denn princessa1967 schreibt, dass in der Ehe keine Kinder hervorgegangen sind.
Und somit wäre dies wiederum ein völlig neuer Fall, der neu zu beurteilen wäre.

Fragen wie, Vermögensverhältnisse beider Eheleute, Arbeitsverhältnisse, Dauer der Ehe müssen zunächst beantwortet werden.

Noch etwas:
Zu RA´in Beitrag: Früher haben sich die Fürsten ihr Besitz durch Heirat vergrößert. Genommen wurde es ihnen nur durch Krieg. Heute wird der Besitz des Ehemanns durch die Scheidung zerschlagen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Michi78
Status:
Schüler
(218 Beiträge, 15x hilfreich)

Stern0190 schrieb:
Ein exzellenter Beitrag der RA`in, aber in diesem o.g. Fall völlig anders geartet und nicht im Fall von princessa1967 überzustulpen.

Ja, ich habe vermutet, daß das falsch verstanden wird. Ich habe mich zugegebenermaßen auch sehr mißverständlich ausgedrückt. Im geschilderten Fall des Ausgangsbeitrags geht es ja um das Thema des Unterhaltsverzichts. Darum geht es ebenfalls im Beitrag der Rechtsanwältin. Das wollte ich damit sagen. Da im Beitrag der Rechtsanwältin auch noch Kinder mit im Spiel sind, ergibt sich natürlich eine andere Situation, die juristisch anders zu beurteilen ist.

Stern0190 schrieb:
Zu RA´in Beitrag: Früher haben sich die Fürsten ihr Besitz durch Heirat vergrößert. Genommen wurde es ihnen nur durch Krieg. Heute wird der Besitz des Ehemanns durch die Scheidung zerschlagen.

Vollkommen richtig. Durch Scheidungen werden Werte in erheblichem Ausmaß zerschlagen. Und es kann mir keiner sagen, daß dies keinen nachhaltig negativen Einfluß auf die gesamte Wirtschaftslage hat.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
princessa1967
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo, die Ehe wurde 1996 geschlossen und 2005 geschieden. Die Ex ist 2001 ausgezogen. Nach einer Abfindung von 24000 € hat sie ihre Unterschrift gegeben und behauptet jetzt dass das nichtig wäre und sie widerruft. Den Beitrag der RA habe ich gelesen, kontne aber keine Übereinstimmung mit meiner Sachlage finden.
LG princessa1967

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Michi78
Status:
Schüler
(218 Beiträge, 15x hilfreich)

princessa1967 schrieb:
Nach einer Abfindung von 24000 € hat sie ihre Unterschrift gegeben und behauptet jetzt dass das nichtig wäre und sie widerruft.

Naja, wenn die Ehe kinderlos geblieben ist, der Vertrag notariell gemacht worden ist und sogar eine Abfindung in beachtlicher Höhe gezahlt worden ist, wird wohl nicht viel Raum für eine Nichtigkeit sein, denn wenn doch die Abfindung im Zuge der Trennung gezahlt worden ist, dann haben die Vertragspartner sich doch vertragsgemäß verhalten, sie haben den Vertrag doch wie vereinbart ausgeführt.

So wie die Ex nun ankommt, hat es schon ein Geschmäckle. Wenn doch tatsächlich ein Richter die Regelung im Vertrag als nichtig ansehen würde, dann müßte die Ex im Gegenzug natürlich auch die Abfindung zurückzahlen. Es hat ein Geschmäckle, weil man hier vermuten könnte, daß die Ex die Abfindung schon verbraten hat und sich nun eine neue Finanzierungsquelle suchen will.

Aber das sind natürlich alles nur Vermutungen auf der Grundlage der Informationen aus hier geschilderten Situation. Um eine kompetente Einschätzung der Rechtslage in diesem Fall zu erhalten, ist es wohl sinnvoll, einen Fachanwalt für Familienrecht zu befragen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
princessa1967
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo, vielen Dank erst einmal für eure Beiträge. Einen Anwalt haben wir schon hinzu gezogen. Dieser meinte, dass ihre Forderungen unberechtigt wären, zumal diese Forderungen von keinem Anwalt kamen, sondern in einem lapidaren Schreiben und mit einem Fristvermerk und Drohungen. Ich hoffe, dass sie wirklich keine Handhabe hat.Danke noch einmal für eure Beiträge.
LG princessa1967

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.003 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen