Unterhaltsvorschuss, Rückzahlung obwohl nicht leistungsfähig

10. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
MSgrün
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsvorschuss, Rückzahlung obwohl nicht leistungsfähig

Hallo zusammen,

ich habe mit einer Frau ein Kind, das nicht bei mir lebt. Ich habe schon seit Jahren Probleme mit der Unterhaltsvorschusskasse . Leider war ich aus gesundheitlichen Gründen ganz lange nicht leistungsfähig. Die Mutter bekommt dementsprechend Unterhaltsvorschuss. Die Unterhaltsvorschusskasse fordert diesen Betrag von mir zurück. Die haben aus irgendwelchen Gründen einen Titel gegen mich erwirkt vor Jahren schon. Wegen der gesundheitlichen Probleme habe ich mich damals leider nicht gekümmert bzw. ich war damals noch relativ jung. Muss ich wirklich den gesamten Betrag bezahlen, obwohl ich nie leistungsfähig war? Muss ich vielleicht wegen des Titels zurück zahlen?

In der Zwischenzeit habe ich einen guten Job und habe auch kein Problem damit den laufenden Unterhalt zu bezahlen. Allerdings macht auch hier die Unterhaltsvorschusskasse Probleme, indem sie einfach mein Gehalt pfänden und das dann auf den offenen Betrag anrechnen. Ich kann dadurch den laufenden Kindsunterhalt auch für ein weiteres Kind, das bei einem anderen Jugendamt vertreten wird, nicht bezahlen. Wie kann es sein, dass die mein Gehalt pfänden dürfen, obwohl eigentlich noch weiterer Unterhalt läuft? Geht laufender Unterhalt nicht vor?

Ich bin wirklich verzweifelt. Ich weiß gar nicht was ich dagegen tun kann oder ob ich etwas tun muss.

-- Editiert von MSgrün am 10.07.2019 12:14

-- Editiert von MSgrün am 10.07.2019 12:26

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von MSgrün):
Die Unterhaltsvorschusskasse fordert diesen Betrag von mir zurück.
Was schreiben sie denn genau?Aufgrund welcher Gesetze?

Zitat (von MSgrün):
In der Zwischenzeit habe ich einen guten Job
Deshalb bist du nun zur Rückzahlung des VORSCHUSSES verpflichtet. Jetzt bist du leistungsfähig.
Zitat (von MSgrün):
Muss ich vielleicht wegen des Titels zurück zahlen?
Wegen des UHV und weil du jetzt leistungsfähig bist. Ob mit oder ohne Titel.
Zitat (von MSgrün):
hier die Unterhaltsvorschusskasse Probleme, indem sie einfach mein Gehalt pfänden und das dann auf den offenen Betrag anrechnen
Das wegen des Titels.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von MSgrün):
Muss ich wirklich den gesamten Betrag bezahlen, obwohl ich nie leistungsfähig war? Muss ich vielleicht wegen des Titels zurück zahlen?
Eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit hättest du im damaligen Gerichtsverfahren geltend machen müssen. Hast du das nicht, erwächst auch die Forderung aus dem Titel.


Zitat (von MSgrün):
Wie kann es sein, dass die mein Gehalt pfänden dürfen, obwohl eigentlich noch weiterer Unterhalt läuft? Geht laufender Unterhalt nicht vor?
Korrekt, laufender Unterhalt geht vor. Dazu musst du dich ans Vollstreckungsgericht wenden und deine weitere Unterhaltsverpflichtung nachweisen. Dann erhältst du den dafür erforderlichen Pfändungsfreibetrag. Der Pfändungsbeschluss wurde dir ja zugestellt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MSgrün
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für die Antworten.

Zitat (von smogman):
Eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit hättest du im damaligen Gerichtsverfahren geltend machen müssen. Hast du das nicht, erwächst auch die Forderung aus dem Titel.


Ich war damals leider psychisch krank und im Nachhinein muss ich sagen, dass ich für meine Geschäfte einen Betreuer gebraucht hätte. Es hat sich allerdings niemand drum gekümmert, weil ich keine Familie mehr hier in Deutschland habe. Das kann ich nach so langer Zeit vermutlich nicht mehr anbringen? Ich habe damals mehrfach mit der zuständigen Sachbearbeiterin telefoniert und ihr mitgeteilt, dass ich Hartz 4 beziehe und gar nicht bezahlen kann. Auch habe ich ihr mitgeteilt, dass ich mich bemühe einen Job zu finden. Damals habe ich das wie gesagt telefonisch gemacht, weil ich gar nicht in der Lage war mich richtig zu kümmern und mich richtig zu informieren. Jetzt bin ich natürlich schlauer. Die Sachbearbeiterin hat immer wieder gesagt, dass das schon in Ordnung ist und ich nichts weiter machen muss. Eines Tages kam dann die große Rückforderung. Es steht nicht mal eine Begründung drauf.

Ich möchte ganz einfach mein Leben wieder auf die Reihe bekommen und vor allem in der Lage sein unabhängig vom Staat zu leben. Das wird allerdings nicht leichter, wenn ich auch noch über 6.000 € zurück bezahlen soll.

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#4
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Nun, du kannst unter Vorlage deiner Geschichte versuchen etwas auszuhandeln. Vielleicht hast du Glück. Wenn du damals mit jemandem vom Jugendamt gesprochen hast und wenigstens den Namen dieser Person kennst, dann solltest du versuchen auf diese Gespräche hinzuweisen. Natürlich sind telefonische Absprachen nicht bindend und auch ein ALG II Bezug befreit einen nicht generell von der Unterhaltspflicht (auch wenn ich da persönlich eher anderer Meinung bin).

Mache einen Termin mit demjenigen, der dir jetzt die Rückforderung geschickt hat und besprich dort alles. Nimm alle deine Einkommensnachweise aus der entsprechenden Zeit mit und versuche auszuhandeln, was möglich ist. Inwieweit man dir dort überhaupt zuhört und/oder entgegenkommt, kann keiner aus der Ferne beurteilen. Zuletzt bliebe dir sonst nur dich kostenpflichtig anwaltlich vertreten zu lassen und einen Anwalt diese "Verhandlung" führen zu lassen. Das musst du selbst entscheiden.

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