Zu uns erstmal : 2 gemeinsame Kinder ( 3. Kommt im Januar) Partner verdient 1510€ netto.
Wir hatten mit seiner ex wo auch sein Sohn 13 lebt eine Abmachung über einen Betrag x zwecks Unterhalt.
Nun ist es so das sie zum JA ist und dort Vorschuss beantragt hat.
Nun meine Frage werden unsere 2 bzw. bald 3 bei der Berechnung vom Vorschuss mit berücksichtigt, da er ja gegenüber denen auch verpflichtet ist auch wenn wir zusammen sind.
Unterhaltsvorschuss Berechnung
26. November 2022
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Frage vom 26. November 2022 | 16:10
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsvorschuss Berechnung
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#1
Antwort vom 26. November 2022 | 18:04
Von
Status: Unbeschreiblich (32204 Beiträge, 5658x hilfreich)
Ja.Zitatwerden unsere 2 bzw. bald 3 bei der Berechnung vom Vorschuss mit berücksichtigt, :
#2
Antwort vom 27. November 2022 | 00:46
Von
Status: Beginner (86 Beiträge, 13x hilfreich)
Nein. Unterhaltsvorschuss ist ein fester Satz, den das Jugendamt zahlt. Wird kein Unterhalt gezahlt, gibt es den vollen Satz, wird weniger Unterhalt gezahlt, als der UVG-Satz ist, wird die Differenz gezahlt.
Falls du aber stattdessen meinst, ob das Jugendamt bei der Prüfung, ob dein Freund das gezahlte UVG ganz oder teilweise zu erstatten hat, berücksichtigt, dass es 3 weitere Kinder gibt: ja, natürlich.
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#3
Antwort vom 27. November 2022 | 04:56
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatFalls du aber stattdessen meinst, ob das Jugendamt bei der Prüfung, ob dein Freund das gezahlte UVG ganz oder teilweise zu erstatten hat, berücksichtigt, dass es 3 weitere Kinder gibt: ja, natürlich. :
Mir geht es darum wieviel wir der Ex bzw der Unterhaltsvorschusskasse zahlen müssen? Den vollen Satz oder nur das was er bei 3 bzw 4 Kindern zahlen muss? Es gibt ja später die Möglichkeit es direkt an die ex zu zahlen, aber wahrscheinlich nur wenn man den vollen Satz zahlen kann. Was bei uns ja nicht möglich ist, daher bin ich da etwas verwirrt.
-- Editiert von User am 27. November 2022 05:02
#4
Antwort vom 27. November 2022 | 11:18
Von
Status: Unbeschreiblich (32204 Beiträge, 5658x hilfreich)
Das JA wird deinen Partner anschreiben und er wird erklären, wie das mit *mit euch ist* und was er jetzt als x zahlt.ZitatMir geht es darum wieviel wir der Ex bzw der Unterhaltsvorschusskasse zahlen müssen? :
Selbstverständlich darf dein Partner auch den vollen Unterhalt an die Ex / für den 13j. Sohn zahlen. Dann ist das JA/Vorschusskasse und Vorschuss wieder raus.
Mit x wird die Ex nicht mehr zufrieden sein.Zitateine Abmachung über einen Betrag x zwecks Unterhalt. :
#5
Antwort vom 27. November 2022 | 13:45
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatMit x wird die Ex nicht mehr zufrieden sein. :
Ihr geht es nur um Geld. Sie bekommt ab Januar kein Wohngeld mehr durch Ihren neuen Partner und möchte so das, fehlende Geld reinholen.
#6
Antwort vom 27. November 2022 | 13:48
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatSelbstverständlich darf dein Partner auch den vollen Unterhalt an die Ex / für den 13j. Sohn zahlen. Dann ist das JA/Vorschusskasse und Vorschuss wieder raus. :
Würde rein rechnerisch schon nicht funktionieren, er hat 350 "übrig" und müsste davon 314 für ihn zahlen da würden nur 36 für die anderen 2 bald 3 kinder über bleiben. Das funktioniert ja nicht.
#7
Antwort vom 27. November 2022 | 14:02
Von
Status: Lehrling (1078 Beiträge, 120x hilfreich)
ZitatIhr geht es nur um Geld. :
Und worum es geht es euch?
Dein Partner hat bald vier Kinder, die unterhalten werden wollen.
Der 13-jährige wird älter und somit "teurer"...warum sollte sich die KM dauerhaft mit einem Betrag X zufrieden geben, nur weil ihr meint, noch ein weiteres Kind in die Welt setzen zu müssen, das ihr euch eigentlich gar nicht leisten könnt?
-- Editiert von User am 27. November 2022 14:04
#8
Antwort vom 27. November 2022 | 15:11
Von
Status: Beginner (86 Beiträge, 13x hilfreich)
ZitatIhr geht es nur um Geld. :
Witzbold. Und dir geht es um was?!
Sie vertritt das minderjährige Kind und das hat nunmal einen Anspruch auf Unterhalt.
Vereinbarungen unterhalb der Düsseldorfer Tabelle sind nichtig.
#9
Antwort vom 27. November 2022 | 15:32
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDer 13-jährige wird älter und somit "teurer"...warum sollte sich die KM dauerhaft mit einem Betrag X zufrieden geben, nur weil ihr meint, noch ein weiteres Kind in die Welt setzen zu müssen, das ihr euch eigentlich gar nicht leisten könnt? :
Der 13 jährige wird nicht teurer und da spreche ich aus Erfahrung. Klar geht es bei beiden ums Geld, aber zu sagen das wir uns kein weiteres Kind leisten können, finde ich schon frech... Sorry. Sie kennen weder die Ex noch uns. Bitte vorsichtig mit solchen Aussagen.
#10
Antwort vom 27. November 2022 | 15:37
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWitzbold. Und dir geht es um was?! :
Türlich geht es bei uns auch um das Geld. Will ich auch gar nicht abschlagen. Mir ging es ja lediglich darum das mein Partner laut einem Kommentar den vollen Satz der KM zahlen solle und der Rest für die anderen 3 übrig bleibt. Was rein rechnerisch nicht funktioniert. 314€ für ihn und 36€ für unsere 3.
#11
Antwort vom 27. November 2022 | 15:52
Von
Status: Lehrling (1078 Beiträge, 120x hilfreich)
ZitatDer 13 jährige wird nicht teurer und da spreche ich aus Erfahrung. :
Meine Erfahrung ist eine andere...und nun?
Im Übrigen steigen die Unterhaltsbeträge lt. Düsseldorfer Tabelle ja nicht aus Spaß mit dem Alter des Kindes an.
Wann wurde Betrag X denn vereinbart, und wie hoch ist dieser Betrag?
ZitatKlar geht es bei beiden ums Geld, aber zu sagen das wir uns kein weiteres Kind leisten können, finde ich schon frech... Sorry. :
Was ist daran frech, das hast du doch praktisch selber zugegeben:
ZitatEs gibt ja später die Möglichkeit es direkt an die ex zu zahlen, aber wahrscheinlich nur wenn man den vollen Satz zahlen kann. Was bei uns ja nicht möglich ist, daher bin ich da etwas verwirrt. :
ZitatWürde rein rechnerisch schon nicht funktionieren, er hat 350 "übrig" und müsste davon 314 für ihn zahlen da würden nur 36 für die anderen 2 bald 3 kinder über bleiben. Das funktioniert ja nicht. :
-- Editiert von User am 27. November 2022 15:58
#12
Antwort vom 27. November 2022 | 15:57
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWas ist daran frech, das hast du doch selber eingeräumt: :
Ich habe nirgends gesagt das wir uns kein weiteres Kind leisten können. In keinem einzigen Kommentar. Hier geht es lediglich um die Aufteilung von den 350€ und der " Fairness" oder wie auch immer man das nennen mag.
#13
Antwort vom 27. November 2022 | 16:06
Von
Status: Lehrling (1078 Beiträge, 120x hilfreich)
ZitatIch habe nirgends gesagt das wir uns kein weiteres Kind leisten können. In keinem einzigen Kommentar. :
Ihr seid nicht in der Lage, dem ältesten Kind deines LG den vollen Unterhalt zu zahlen, und du behauptest, dass ihr euch drei weitere Kinder leisten könnt - wer von uns beiden nicht rechnen kann, das müssen wir hoffentlich nicht weiter vertiefen.
-- Editiert von User am 27. November 2022 16:07
#14
Antwort vom 27. November 2022 | 16:10
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatIhr seid nicht in der Lage, dem ältesten Kind deines LG den vollen Unterhalt zu zahlen, und du behauptest, dass ihr euch drei weitere Kinder leisten könnt - wer hier nicht rechnen kann, das müssen wir hoffentlich nicht weiter vertiefen. :
Es gibt immernoch die Mutter. Quasi mich. Woher wissen sie wieviel ich verdiene, wie wir leben usw. ? Sie verstehen glaube ich nicht worum es mir geht. Aber ist auch egal
#15
Antwort vom 27. November 2022 | 17:42
Von
Status: Unbeschreiblich (120174 Beiträge, 39842x hilfreich)
ZitatWoher wissen sie wieviel ich verdiene, :
Wenn es genug ist, wird man durchaus dem Partner Unterhalt leisten müssen was dann auch Einfluss auf die Zahlungen an die Ex bzw. deren kindern hat - die können dann nämlich steigen.
ZitatNun meine Frage werden unsere 2 bzw. bald 3 bei der Berechnung vom Vorschuss mit berücksichtigt, :
Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Da die Ämter die Rechte der Kinder der Ex vertreten, sollte man die Berechnungen des Amtes von Fachleuten prüfen lassen, denn es kommt öfter mal zu Rechenfehlern oder Fehlinterpretationen.
ZitatIhr geht es nur um Geld. Sie bekommt ab Januar kein Wohngeld mehr durch Ihren neuen Partner und möchte so das, fehlende Geld reinholen. :
Logischerweise, denn das ist ihre gesetzliche Pflicht als Fürsorgepflichtige und gesetzliche Vertreterin für die Kinder.
#16
Antwort vom 27. November 2022 | 17:52
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWenn es genug ist, wird man durchaus dem Partner Unterhalt leisten müssen was dann auch Einfluss auf die Zahlungen an die Ex bzw. deren kindern hat - die können dann nämlich steigen. :
Mein Gehalt ( nicht verheiratet) zählt bei der Berechnung der Vorschusses mit rein???? Das höre ich zum ersten Mal. Aber keine Angst bei mir gibst nix zu holen. Ich bekomme Mindestlohn...
-- Editiert von User am 27. November 2022 17:53
-- Editiert von User am 27. November 2022 17:56
#17
Antwort vom 27. November 2022 | 17:56
Von
Status: Unbeschreiblich (32204 Beiträge, 5658x hilfreich)
Das ist gut möglich. Und auch ihr gutes Recht. Genau dafür gibts doch den Vorschuss.Zitatund möchte so das, fehlende Geld reinholen. :
Ja, das lässt sich ohne Rechnen erkennen, denn er hat ja nur 1.510,- netto, aber bald 4 Kinder.ZitatWürde rein rechnerisch schon nicht funktionieren, :
Falls du mich meinst: Ich habe nicht kommentiert, dass der Vater den vollen Satz zahlen solle...Zitatlaut einem Kommentar den vollen Satz der KM zahlen solle :
Aber er DARF. Leider wirds nicht gehen, weil er zu wenig verdient---deshalb ist es doch korrekt, dass die Mutter UH-Vorschuss beantragt.
Ja, schon klar. Wenn du+der Vater den vollen Unterhalt für den 13j. Sohn zahlt, ist das JA auch wieder raus.ZitatEs gibt immernoch die Mutter. :
Alles klar?
#18
Antwort vom 27. November 2022 | 18:00
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatJa, schon klar. Wenn du+der Vater den vollen Unterhalt für den 13j. Sohn zahlt, ist das JA auch wieder raus. :
Alles klar?
Ja. Mir ging es nur darum ob unsere 3 Kids mitgezählt werden und das werden sie ja. Von daher alles gut.
#19
Antwort vom 27. November 2022 | 18:11
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
und ab Januar Elterngeld.ZitatMein Gehalt ( nicht verheiratet) zählt bei der Berechnung der Vorschusses mit rein???? Das höre ich zum ersten Mal. Aber keine Angst bei mir gibst nix zu holen. Ich bekomme Mindestlohn... :
Und jetzt?
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