Unterhaltsvorschuss Berechnung

26. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
Mili1820
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsvorschuss Berechnung

Zu uns erstmal : 2 gemeinsame Kinder ( 3. Kommt im Januar) Partner verdient 1510€ netto.
Wir hatten mit seiner ex wo auch sein Sohn 13 lebt eine Abmachung über einen Betrag x zwecks Unterhalt.
Nun ist es so das sie zum JA ist und dort Vorschuss beantragt hat.
Nun meine Frage werden unsere 2 bzw. bald 3 bei der Berechnung vom Vorschuss mit berücksichtigt, da er ja gegenüber denen auch verpflichtet ist auch wenn wir zusammen sind.

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32204 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Mili1820):
werden unsere 2 bzw. bald 3 bei der Berechnung vom Vorschuss mit berücksichtigt,
Ja.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Turtle1972
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 13x hilfreich)

Nein. Unterhaltsvorschuss ist ein fester Satz, den das Jugendamt zahlt. Wird kein Unterhalt gezahlt, gibt es den vollen Satz, wird weniger Unterhalt gezahlt, als der UVG-Satz ist, wird die Differenz gezahlt.

Falls du aber stattdessen meinst, ob das Jugendamt bei der Prüfung, ob dein Freund das gezahlte UVG ganz oder teilweise zu erstatten hat, berücksichtigt, dass es 3 weitere Kinder gibt: ja, natürlich.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mili1820
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Turtle1972):
Falls du aber stattdessen meinst, ob das Jugendamt bei der Prüfung, ob dein Freund das gezahlte UVG ganz oder teilweise zu erstatten hat, berücksichtigt, dass es 3 weitere Kinder gibt: ja, natürlich.


Mir geht es darum wieviel wir der Ex bzw der Unterhaltsvorschusskasse zahlen müssen? Den vollen Satz oder nur das was er bei 3 bzw 4 Kindern zahlen muss? Es gibt ja später die Möglichkeit es direkt an die ex zu zahlen, aber wahrscheinlich nur wenn man den vollen Satz zahlen kann. Was bei uns ja nicht möglich ist, daher bin ich da etwas verwirrt.

-- Editiert von User am 27. November 2022 05:02

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32204 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Mili1820):
Mir geht es darum wieviel wir der Ex bzw der Unterhaltsvorschusskasse zahlen müssen?
Das JA wird deinen Partner anschreiben und er wird erklären, wie das mit *mit euch ist* und was er jetzt als x zahlt.
Selbstverständlich darf dein Partner auch den vollen Unterhalt an die Ex / für den 13j. Sohn zahlen. Dann ist das JA/Vorschusskasse und Vorschuss wieder raus.
Zitat (von Mili1820):
eine Abmachung über einen Betrag x zwecks Unterhalt.
Mit x wird die Ex nicht mehr zufrieden sein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Mili1820
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Mit x wird die Ex nicht mehr zufrieden sein.


Ihr geht es nur um Geld. Sie bekommt ab Januar kein Wohngeld mehr durch Ihren neuen Partner und möchte so das, fehlende Geld reinholen.

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#6
 Von 
Mili1820
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Selbstverständlich darf dein Partner auch den vollen Unterhalt an die Ex / für den 13j. Sohn zahlen. Dann ist das JA/Vorschusskasse und Vorschuss wieder raus.


Würde rein rechnerisch schon nicht funktionieren, er hat 350 "übrig" und müsste davon 314 für ihn zahlen da würden nur 36 für die anderen 2 bald 3 kinder über bleiben. Das funktioniert ja nicht.

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#7
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1078 Beiträge, 120x hilfreich)

Zitat (von Mili1820):
Ihr geht es nur um Geld.


Und worum es geht es euch?

Dein Partner hat bald vier Kinder, die unterhalten werden wollen.

Der 13-jährige wird älter und somit "teurer"...warum sollte sich die KM dauerhaft mit einem Betrag X zufrieden geben, nur weil ihr meint, noch ein weiteres Kind in die Welt setzen zu müssen, das ihr euch eigentlich gar nicht leisten könnt?

-- Editiert von User am 27. November 2022 14:04

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#8
 Von 
Turtle1972
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von Mili1820):
Ihr geht es nur um Geld.


Witzbold. Und dir geht es um was?!

Sie vertritt das minderjährige Kind und das hat nunmal einen Anspruch auf Unterhalt.

Vereinbarungen unterhalb der Düsseldorfer Tabelle sind nichtig.



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#9
 Von 
Mili1820
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Der 13-jährige wird älter und somit "teurer"...warum sollte sich die KM dauerhaft mit einem Betrag X zufrieden geben, nur weil ihr meint, noch ein weiteres Kind in die Welt setzen zu müssen, das ihr euch eigentlich gar nicht leisten könnt?


Der 13 jährige wird nicht teurer und da spreche ich aus Erfahrung. Klar geht es bei beiden ums Geld, aber zu sagen das wir uns kein weiteres Kind leisten können, finde ich schon frech... Sorry. Sie kennen weder die Ex noch uns. Bitte vorsichtig mit solchen Aussagen.

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#10
 Von 
Mili1820
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Turtle1972):
Witzbold. Und dir geht es um was?!


Türlich geht es bei uns auch um das Geld. Will ich auch gar nicht abschlagen. Mir ging es ja lediglich darum das mein Partner laut einem Kommentar den vollen Satz der KM zahlen solle und der Rest für die anderen 3 übrig bleibt. Was rein rechnerisch nicht funktioniert. 314€ für ihn und 36€ für unsere 3.

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#11
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1078 Beiträge, 120x hilfreich)

Zitat (von Mili1820):
Der 13 jährige wird nicht teurer und da spreche ich aus Erfahrung.


Meine Erfahrung ist eine andere...und nun?

Im Übrigen steigen die Unterhaltsbeträge lt. Düsseldorfer Tabelle ja nicht aus Spaß mit dem Alter des Kindes an.

Wann wurde Betrag X denn vereinbart, und wie hoch ist dieser Betrag?

Zitat (von Mili1820):
Klar geht es bei beiden ums Geld, aber zu sagen das wir uns kein weiteres Kind leisten können, finde ich schon frech... Sorry.


Was ist daran frech, das hast du doch praktisch selber zugegeben:

Zitat (von Mili1820):
Es gibt ja später die Möglichkeit es direkt an die ex zu zahlen, aber wahrscheinlich nur wenn man den vollen Satz zahlen kann. Was bei uns ja nicht möglich ist, daher bin ich da etwas verwirrt.


Zitat (von Mili1820):
Würde rein rechnerisch schon nicht funktionieren, er hat 350 "übrig" und müsste davon 314 für ihn zahlen da würden nur 36 für die anderen 2 bald 3 kinder über bleiben. Das funktioniert ja nicht.


-- Editiert von User am 27. November 2022 15:58

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#12
 Von 
Mili1820
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Was ist daran frech, das hast du doch selber eingeräumt:

Ich habe nirgends gesagt das wir uns kein weiteres Kind leisten können. In keinem einzigen Kommentar. Hier geht es lediglich um die Aufteilung von den 350€ und der " Fairness" oder wie auch immer man das nennen mag.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1078 Beiträge, 120x hilfreich)

Zitat (von Mili1820):
Ich habe nirgends gesagt das wir uns kein weiteres Kind leisten können. In keinem einzigen Kommentar.


Ihr seid nicht in der Lage, dem ältesten Kind deines LG den vollen Unterhalt zu zahlen, und du behauptest, dass ihr euch drei weitere Kinder leisten könnt - wer von uns beiden nicht rechnen kann, das müssen wir hoffentlich nicht weiter vertiefen.

-- Editiert von User am 27. November 2022 16:07

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#14
 Von 
Mili1820
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Ihr seid nicht in der Lage, dem ältesten Kind deines LG den vollen Unterhalt zu zahlen, und du behauptest, dass ihr euch drei weitere Kinder leisten könnt - wer hier nicht rechnen kann, das müssen wir hoffentlich nicht weiter vertiefen.

Es gibt immernoch die Mutter. Quasi mich. Woher wissen sie wieviel ich verdiene, wie wir leben usw. ? Sie verstehen glaube ich nicht worum es mir geht. Aber ist auch egal

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120174 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat (von Mili1820):
Woher wissen sie wieviel ich verdiene,

Wenn es genug ist, wird man durchaus dem Partner Unterhalt leisten müssen was dann auch Einfluss auf die Zahlungen an die Ex bzw. deren kindern hat - die können dann nämlich steigen.



Zitat (von Mili1820):
Nun meine Frage werden unsere 2 bzw. bald 3 bei der Berechnung vom Vorschuss mit berücksichtigt,

Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Da die Ämter die Rechte der Kinder der Ex vertreten, sollte man die Berechnungen des Amtes von Fachleuten prüfen lassen, denn es kommt öfter mal zu Rechenfehlern oder Fehlinterpretationen.



Zitat (von Mili1820):
Ihr geht es nur um Geld. Sie bekommt ab Januar kein Wohngeld mehr durch Ihren neuen Partner und möchte so das, fehlende Geld reinholen.

Logischerweise, denn das ist ihre gesetzliche Pflicht als Fürsorgepflichtige und gesetzliche Vertreterin für die Kinder.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Mili1820
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn es genug ist, wird man durchaus dem Partner Unterhalt leisten müssen was dann auch Einfluss auf die Zahlungen an die Ex bzw. deren kindern hat - die können dann nämlich steigen.

Mein Gehalt ( nicht verheiratet) zählt bei der Berechnung der Vorschusses mit rein???? Das höre ich zum ersten Mal. Aber keine Angst bei mir gibst nix zu holen. Ich bekomme Mindestlohn...

-- Editiert von User am 27. November 2022 17:53

-- Editiert von User am 27. November 2022 17:56

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32204 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Mili1820):
und möchte so das, fehlende Geld reinholen.
Das ist gut möglich. Und auch ihr gutes Recht. Genau dafür gibts doch den Vorschuss.
Zitat (von Mili1820):
Würde rein rechnerisch schon nicht funktionieren,
Ja, das lässt sich ohne Rechnen erkennen, denn er hat ja nur 1.510,- netto, aber bald 4 Kinder.
Zitat (von Mili1820):
laut einem Kommentar den vollen Satz der KM zahlen solle
Falls du mich meinst: Ich habe nicht kommentiert, dass der Vater den vollen Satz zahlen solle...
Aber er DARF. Leider wirds nicht gehen, weil er zu wenig verdient---deshalb ist es doch korrekt, dass die Mutter UH-Vorschuss beantragt.

Zitat (von Mili1820):
Es gibt immernoch die Mutter.
Ja, schon klar. Wenn du+der Vater den vollen Unterhalt für den 13j. Sohn zahlt, ist das JA auch wieder raus.

Alles klar?


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Mili1820
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ja, schon klar. Wenn du+der Vater den vollen Unterhalt für den 13j. Sohn zahlt, ist das JA auch wieder raus.

Alles klar?


Ja. Mir ging es nur darum ob unsere 3 Kids mitgezählt werden und das werden sie ja. Von daher alles gut.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Mili1820
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Mili1820):
Mein Gehalt ( nicht verheiratet) zählt bei der Berechnung der Vorschusses mit rein???? Das höre ich zum ersten Mal. Aber keine Angst bei mir gibst nix zu holen. Ich bekomme Mindestlohn...
und ab Januar Elterngeld.

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