Unterhaltsvorschuss Jugendamtforderung Anfechtbar?

1. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Freakaz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterhaltsvorschuss Jugendamtforderung Anfechtbar?

Hallo Zusammen,
Ich, Vater von 4 Kindern, kämpfe Grad mit einem Schreiben vom Jugendamt. Ich zahle jeden Monat 420€ Unterhalt an meine Ex-Frau für meine jüngste Tochter, 14J. Für mein zweitjüngstes Kind ein Sohn, 17J, wollte die Mutter nie Unterhalt. Jetzt hat Sie doch einen Antrag gestellt. Es wurde ab Juli gerechnet mit einem Durchschnittsnettogehalt von 1500€. Heute Krieg ich ein Schreiben, dass ab sofort der Unterhalt gesplittet wird sprich jedes Kind 210€. Jedoch soll ich Rückwirkend für die Zeit von Juli bis Dezember 1608€ ans Jugendamt bezahlen?!

1.)1608€÷6= 268€? Woher kommt der Betrag wenn 210€ errechnet wurde?
2.) Ich bin doch meinen Verpflichtungen nachgekommen? Die Jüngste hat das Geld erhalten. Müsste das Geld dann nicht von meiner Ex-Frau gefordert werden?
3.) Ich bezahle noch für die Erwachsenen Kinder 40€ jeweils aus alten Forderungen zurück jeden Monat ans Jugendamt. Was wird alles angerechnet? Wird im Selbstbehalt nicht die persönliche Situation berücksichtigt? Hab noch einen laufenden Kredit für mein Auto mit 300€ jeden Monat und zusätzlich hohe Spritkosten um überhaupt zur Arbeit zu fahren.
4.) Das Jugendamt möchte einen Ratenzahlungsvorschlag von mir unterbreiten bekommen für die 1608€ Unterhaltsrückstand. Bei 1500 - 420 bin ich doch schon beim Selbstbehalt von 1080?! Aber Nein Das Amt droht mir auch noch zusätzlich am Ende wenn nicht die erste Zahlung bis zum 18.12. eingegangen ist, die Dame einen Antrag auf Festsetzung von Unterhalt im vereinfachten Verfahren vor dem Amtsgericht /Familiengericht stellen wird.
Vorher steht aber noch das der Betrag von 210€ ab dem 01.01.18 laufend zu bezahlen sei. Irgendwie ein Widerspruch in sich..?

Kann ich also irgendwie Einspruch einlegen oder mich sonst wie wehren?

Bei den ganzen Kosten lohnt sich das arbeiten fast gar nicht mehr, das zieht einen Gedanklich nur noch runter.
Ich bitte um Hilfe, Rat oder sonstiges....
LG
Freakaz

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Freakaz,

Wann wurdest du zum ersten mal von der Vorschusskasse aufgefordert dein Einkommen nachzuweisen?

Zitat (von Freakaz):
1.)1608€÷6= 268€? Woher kommt der Betrag wenn 210€ errechnet wurde?


268€ ist der Unterhaltsvorschuss den das Amt an den 17 Jährigen gezahlt hat.

was ist mit den 2 anderen Kindern?

lg
edy

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#2
 Von 
Freakaz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Edy,
Anfang Juli wurde ich aufgefordert da ich da einen neuen Job angefangen habe.
Die anderen zwei Kinder sind soweit raus und die offenen Forderungen für die Beiden zahle ich mit 40€ jeden Monat ab ans Jugendamt. Hatten damals Ratenzahlung vereinbart mit dem Jugendamt und das läuft halt mit den 40€.
LG

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Ich könnte mir vorstellen, dass die 300€ für den Autokredit nicht durchdringen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Da läuft was gewaltig falsch.

Du kannst bei zwei unterhaltsberechtigten Kindern nicht für eines den vollen Unterhalt zahlen und für das andere garnichts.
Das unter Berücksichtigung der erhöhten Erwerbsobliegenheit dann bereinigte Einkommen ist um Deinen Selbstbehalt zu reduzieren , der Rest ist auf beide Kinder im verhältnis Ihrer U-Ansprüche aufzuteilen.

Da das JA 1500 € Einkommen zu Grunde legt, ist davon auszugehen, dass dies bereits das bereinigte Einkommen ist.
Deine berufsbedingten Aufwendungen sollten daher berücksichtigt worden sein.
Wobei Du auf Fahrten mit dem ÖVP verwiesen werden kannst, da Du nicht den Mindestunterhalt zahlst.
Der PKW Kredit ist Deine Privatsache, auch die Kreditzahlungen für die anderen Unterhaltsschulden.
Kann man in der Leitline des zuständigen OLG nachlesen.

Du wurdest im Juli zur Abgabe der Einkommensdaten aufgefordert. Das wird wie eine Inverzugsetzung gewertet.
Folglich ist es zulässig, dass auch der 17jährige von Dir ab da Unterhalt fordert.


Zitat (von Freakaz):
Jedoch soll ich Rückwirkend für die Zeit von Juli bis Dezember 1608€ ans Jugendamt bezahlen?!

Der Betrag ist nicht nachvollziehbar anhand Deiner hier geposteten Daten. Bei 210 € je Monat komme ich nur auf 1260 €.
Eine Forderung in der Höhe ist berechtigt.

Zitat (von Freakaz):
Ich bin doch meinen Verpflichtungen nachgekommen? Die Jüngste hat das Geld erhalten. Müsste das Geld dann nicht von meiner Ex-Frau gefordert werden?
Du bist Deiner Verpflichtung nur einem Kind gegenüber nachgekommen, die aktuelle Forderung ist für das andere. Von der Ex-Frau kann man nichts zurückfordern, da der Unterhalt in der Höhe berechtigt ist und gezahlter Unterhalt als verbraucht eingestuft wird. Ist wie mit bereits gegessener Schokolade, die kann man danach auch nicht mehr aufteilen.


Zitat (von Freakaz):
Kann ich also irgendwie Einspruch einlegen oder mich sonst wie wehren?
Natürlich kann man sich erstmal dagegen wehren. Ist halt die Frage, ob das einen Sinn ergibt, bei offensichtlich nnich vollständig erfüllten Pflichten. Der Nachzahlungsbetrag sollte alelrdings hinterfragt werden.

Außerdem solltest Du prüfen, ob die KM, die bisher die 420 € erhielt mit einer zukünftigen Reduzierung einverstanden ist. Das ist, falls es schon einen Titel gibt, nämlich nicht so auf Zuruf möglich.

Zitat (von Freakaz):
Aber Nein Das Amt droht mir auch noch zusätzlich am Ende wenn nicht die erste Zahlung bis zum 18.12. eingegangen ist, die Dame einen Antrag auf Festsetzung von Unterhalt im vereinfachten Verfahren vor dem Amtsgericht /Familiengericht stellen wird.


Als Drohung würde ich das nicht bezeichnen, denn es ist ein völlig legitimes Mittel um die Rechte des Kindes zu sichern.

Du siehst Dich in der Rolle des Opfers, Vielleicht solltest Du Dich und Deine Handlungen mal selbst kritisch hinterfragen.

Kinder kosten nun mal Geld, auch wenn sie nicht mehr bei Dir leben.

Berry

2x Hilfreiche Antwort

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