Unterhaltsvorschuss Rückzahlung - muss er nicht zurück zahlen weil er nicht leistungsfähig ist ?

30. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
hzdriver1
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 32x hilfreich)
Unterhaltsvorschuss Rückzahlung - muss er nicht zurück zahlen weil er nicht leistungsfähig ist ?

Hallo Leute

Wie sieht es mit der Rückzahlung von Unterhaltsvorschuss aus, wenn: Der Kindesvater nach chronischer Krankheit seine Arbeit verliert, ausgesteuert wird, einen Rentenantrag stellt, dieser wird nicht bewilligt, geht an das SG, in ALG1-ALG2 fällt und keinen Unterhalt zahlen kann.Geschieden ist.
Die Kindesmutter Unterhaltsvorschuss erhält.
Muss der Kindesvater dann den Unterhaltsvorschuss zurück zahlen wenn er EM-Rente bekommt, wo liegt da eine Grenze.
Oder muss er nicht zurück zahlen weil er nicht leistungsfähig war/ist ? Rein hypothetisch!

Freu mich auf Eure Gedanken, mfg hzdriver

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"Möglichkeit verpflichtet ."

-- Editiert hzdriver1 am 30.11.2012 17:50

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
wenn er nicht leistungsfähig ist muss er auch nicht zahlen. Selbstbehalt für nicht Erwerbstätige berägt €770.
Das kann bei ALG 1 oder Rente wohl überschritten werden, kommt auf den Fall an.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#2
 Von 
hzdriver1
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 32x hilfreich)

Ja aber läuft nicht der Unterhaltsvorschuss zu einer Gesamtschuldensumme beim Amt auf, die dann immer irgendwie eingeklagt wird/kann?
Ich dachte Unterhalt bezieht sich aus laufendem Einkommen, so könnte ja jeder der nicht vollen Unterhalt nach Tabelle erhält, die mntl. Fehlbeträge später einklagen ? Aber das hab ich noch nicht gehört.
Also nochmal wer durch Krankheit/Leistungsunfähigkeit keinen Unterhalt leisten kann, das Amt zahlt Unterhaltsvorschuss, kann von dem dann später bei Bezug von Rente der Unterhaltsvorschuss zurück verlangt werden?
mfg

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"Möglichkeit verpflichtet ."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hzdriver1
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 32x hilfreich)

bevor hier keiner mehr antwortet,wenn jemand krank wird, nicht mehr arbeiten kann ! dem werden dann trotzdem Unterhaltsschulden beim Amt aufgedrückt, obwohl er ja will aber eben nicht kann ? Muss ein Kranker also ewig Unterhaltsvorschuss zurück zahlen nur weil er krank ist und nicht arbeiten kann ? mfg

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"Möglichkeit verpflichtet ."

5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Also nochmal wer durch Krankheit/Leistungsunfähigkeit keinen Unterhalt leisten kann, das Amt zahlt Unterhaltsvorschuss, kann von dem dann später bei Bezug von Rente der Unterhaltsvorschuss zurück verlangt werden?


Sofern die Höhe der Rente den Selbstbehalt überschreitet, ja.
Rückwirkend bis zum Zeitpunkt der Renten-Gewährung.

Grüßle


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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
wenn der Kranke durch seine evtl. rückwirkend gezahlte Erwerbsunfähigkeitsrente leistungsfähig ist muss er den Vorschuss natürlich zurückzahlen.
Beispiel: es gibt rückwirkend zum 01.07. Rente muß evtl. bis zum Selbstbehalt von €770 gezahlt werden. Für die Zeit in der er nicht leistungsfähig war häuft sich auch nichts auf.
Gruß
Andreas

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