Hallo,
mich beschäftigt gerade eine Unterhaltssache. Die Kindesmutter erhält Unterhaltsvorschussleistungen vom Jugendamt. Wir sind nunmehr von der Mutter mit der Vollstreckung beauftragt worden. Eine Nachfrage beim Jugendamt ergab, dass der sich dort befindliche Titel nicht an uns herausgegeben wird, da halt Unterhaltsvorschussleistungen an die Mutter geleistet werden. Können wir den Titel nicht trotzdem erhalten zwecks Zwangsvollstreckung des rückständigen und laufenden Differenzunterhaltsanspruches? Oder welche Probleme könnte es dabei geben?
Hat jemand diesbezüglich Erfahrungen? Würde mich über viele Antworten freuen.
Unterhaltsvorschuss - Zwangsvollstreckung des laufenden Differenzunterhaltsanspruches?
5. Dezember 2006
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Frage vom 5. Dezember 2006 | 11:08
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsvorschuss - Zwangsvollstreckung des laufenden Differenzunterhaltsanspruches?
#1
Antwort vom 5. Dezember 2006 | 11:13
Von
Status: Master (4939 Beiträge, 785x hilfreich)
Ich versteh das nicht so ganz. Wer sind *wir*?
Und wer will aus welchem Grunde vollstrecken? Das kann doch nur die Mutter veranlassen? Oder soll bei euch vollstreckt werden? Und ehrlich, solange UV gezahlt wird bzw, es keinen nötigen Anlass gibt, würde ich auch keinen Titel rausrücken...
-----------------
"gruß azrael"
#2
Antwort vom 5. Dezember 2006 | 13:18
Von
Status: Student (2412 Beiträge, 278x hilfreich)
Na wenn das Jugendamt UHV zahlt, hat erstmal das JA recht auf den Titel.
Angenommen, der Vater könnte 77 € leisten monatlich, würde das Geld nicht der KM zufliessen, sondern dem JA. Für KM käme nicht mehr bei rum.
Nur die Schulden beim JA beliefen sich monatlich 77€ weniger für den Vater.
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