Unterhaltsvorschuss ans Jugendamt zurückzahlen?

9. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
pennylane
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsvorschuss ans Jugendamt zurückzahlen?

Hallo,
ist Unterhaltsvorschuss in jedem Fall zurück zu zahlen, auch wenn der Schuldener selbst von ALG II lebt? Mein Exfreund hat mir zwar Unterhalt für seinen Sohn gezahlt, aber weil sein Einkommen nicht gerade üppig war hat das Amt 45, 00 Euro monatlich dazu gezahlt. Jetzt hat er die Aufforderung bekommen,dass er ca 900,00 Euro zurückzahlen soll.
Wie soll er den laufenden Unterhalt noch zahlen, wenn er von seinem ALG II auch noch die Rückzahlung leisten muß?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Er muss dem Amt seine Einkommensverhältnisse darlegen. Wenn er ALG II erhält wird er jetzt wohl nichts zurückzahlen müssen, denke jedoch, dass das Amt sich von Zeit zu Zeit an ihn wenden wird, damit er die Vorauszahlungen zurückzahlt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

Hallo!

Hier muss ich diesbezüglich auch mal eine Frage loswerden. Vielleicht kann mir das ja mal jemand erklären, wonach bei den JAs gegangen wird, ob jemand den UV zurückzahlen muss oder nicht.

Ich habe im Freundeskreis einige Väter, die sowenig verdienen und somit UV gezahlt wird.
Bei einigen zusätzlich, bei anderen komplett.

Aber keiner von denen muss es zurückzahlen.

Als wir Hartz IV bekamen. (Zus. zum Gehalt meines Mannes) mussten wir trotzdem Unterhalt zahlen. Es wurde von seinem Einkommen bei der Berechnung des Hartz IV abgezogen.

Also, wieso müssen einige Väter zurückzahlen und andere wiederum nicht?

LG beijing

41x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1983
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 104x hilfreich)

Als ich eine Zeitlang in Asien lebte und kein Einkommen hatte, bekamen meine Kids auch UV.
Ich mußte davon keinen Cent zurückzahlen.
Mir wurde das komplett vom JA erlassen.

Kein Einkommen, keine Rückzahlung, basta.

Gruss
leinad

-- Editiert von leinad am 10.07.2008 11:34:09

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo beijing,

quote:
Vielleicht kann mir das ja mal jemand erklären, wonach bei den JAs gegangen wird, ob jemand den UV zurückzahlen muss oder nicht.


Das wird dir wohl keiner beantworten können.:(
Befindet ein KV sich in Erstausbildung, ist mir bekannt, kann UVG erlassen werden.
Ich denke, einem Unterhaltsverpflichteten, der seine Bemühungen um Arbeit oder besser bezahlte Arbeit nachweist, kann UVG erlassen werden.

quote:
Als wir Hartz IV bekamen. (Zus. zum Gehalt meines Mannes) mussten wir trotzdem Unterhalt zahlen. Es wurde von seinem Einkommen bei der Berechnung des Hartz IV abgezogen.


Also hat sein Einkommen ausgereicht, um seinen erstrangigen Pflichten nachkommen zu können.

Grüßle

-----------------
"*Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.*"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

@leinad

[Ich mußte davon keinen Cent zurückzahlen.
Mir wurde das komplett vom JA erlassen.

Und warum wurde es dir erlassen? Weil du so ein netter Mensch bist?

-----------------
"gruß azrael


"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

quote:
Weil du so ein netter Mensch bist?


Richtig @azrael, warum denn sonst?:)

Grüßle

-----------------
"*Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.*"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Aaah so, und ich dachte schon... :cool:

-----------------
"gruß azrael


"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-1983
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 104x hilfreich)

Nö azreal, sondern weil ich denen gesagt habe dass sie eine Mitverantwortung dafür tragen dass die Frauen in Deutschland immer emanzipierter werden und alles in die Wege geleitet wird dass die Frauen in Deutschland Kinder kriegen.
Werden von Medien und Freundinnen aufgestachelt, steuerbegünstigt usw..
Daher ist es absolut richtig dass die deutsche Allgemeinheit meine Kinder mitfinanziert.
Zur Strafe.............
:grins: :grins: :grins:

Gruss
leinad

-- Editiert von leinad am 10.07.2008 12:39:31

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-1866
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo pennylane...ist gerade bei mir unter umgangsrecht per alert reingegoogelt
:
Hartz IV: Tageweise Kind Umgang zahlen
Arge muss Eltern-Kind-Umgang anteilig zahlen

findest du auf www.gegen-hartz.de

da stehen scheinbar einige brauchbare infos.

vielleicht hilft es ja

gruß
uwe

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

@Loddar

Danke für die Antwort.

Kann ich mir aber eigentlich nicht vorstellen, dass sein Gehalt von damals 1200,- EUR netto ausgereicht hat, da wir auch noch 2 gemeinsame Kinder haben. ich habe gar kein Einkommen.
Wie sollte die Diff. zwischen Einkommen und SB ausreichen um damit 3 gleichrangigen Kindern vollen Unterhalt zu zahlen???

Aber egal, ich bin eh der Meinung, dass sich das JA es damals ziemlich einfach gemacht hat.
Aussage der SB bim JA: ich weiß gar nicht, was ich da berechnen soll, sie haben ja eh kaum was und für den Jungen kommt da auch gar nichts raus, können sie nicht weiter ihren bisherigen Satz zahlen? Das können sie ja beim JobCenter mitangeben...

Aber es hat sich ja sowieso erledigt!!!


LG beijing

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Eigentlich @beijing,

seid ihr mit dieser Variante besser weggekommen.
Wären alle drei Kids berücksichtigt worden, hätte das Kind deines Mannes nicht den vollen KU bekommen, wären u.U. Schulden aufgelaufen.
So, habe ich das verstanden, wurde der KU des Kindes voll bedient.
In der Tasche hättet ihr so oder so nicht mehr gehabt.

Grüßle

-----------------
"*Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.*"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
pennylane
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
inzwischen sind wir auf dem JA gewesen und haben die Sache nochmal beredet, mit dem Ergebnis, dass ihm die Schulden zum Teil erlassen wurden und jetzt nur noch 300,00 Euro in Raten von 20,00 Euro pro Monat zurück gezahlt werden müssen.
Ist wohl alles eine Ermessensfrage.
Penylane ;)

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
pennylane
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Camper,
also die 45 Euro habe ich vom JA bekommen zusätzlich zu dem Unterhalt, den der Vater gezahlt hat.
Das Jugendamt wußte noch nichts davon, dass mein Ex arbeitslos wurde, als sie die Forderung an ihn stellten. Die 20 Euro monatlich muß er trotz ALG II zurückzahlen.
lg penny

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