Unterhaltsvorschuss bei Beginn eines Studiums

1. April 2025 Thema abonnieren
 Von 
NEG1969
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsvorschuss bei Beginn eines Studiums

Guten Morgen, ich habe eine etwas kniffligeren Fall, bei dem ich alleine nicht weiterkomme.
Vor Jahren ist es zur Trennung gekommen und die beiden minderjährigen Kinder blieben bei der Mutter. Da ich wirtschaftlich nicht in der Lage war Unterhalt zu entrichten, sprang die Unterhaltsvorschusskasse ein und übernahm vorerst die Zahlung. Vor zwei Jahren entschied sich mein jüngerer Sohn, zurück zu mir zu ziehen. Für das betreffende Kind wurde der Unterhalt an die Mutter eingestellt. Für meine ältere Tochter läuft er weiter. Meiner Recherche nach, hätte diese Vorschusszahlung seitens der Kasse ebenfalls eingestellt werden müssen, da wir ab dem Zeitpunkt uns jeweils um ein Kind gekümmert haben und somit der gegenseitige Unterhaltsanspruch entfällt. Diese Tatsache habe ich mittlerweile angemerkt und um Stellungnahme gebeten. Da warte ich auf Antwort von der Unterhaltskasse.
Demnächst ändert sich die Situation allerdings dahingehend, dass meine Tochter mit erreichen der Volljährigkeit im Sommer zuhause auszieht und ein bezahltes duales Studium beginnt und finanziell unabhängig wird. Eine weitere Unterhaltspflicht gegenüber ihr ist dann noch zu klären. Da ich mich dann weiterhin um meinen minderjährigen Sohn kümmere, steht mir dann doch eigentlich Unterhalt seitens der Mutter zu, da ihre Unterhaltspflicht gegenüber des anderen Kindes voraussichtlich entfällt.
Über einen Kommentar zu meinem Fall würde ich mich freuen. Gerne nehme ich auch Hinweise entgegen, wo ich mich diesbezüglich umfassend beraten lassen kann.
Gruß Neil

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40636 Beiträge, 14379x hilfreich)

Wo steht denn, dass der höchstpersönliche Anspruch des Kindes auf Unterhalt entfällt, wenn ein weiteres Kind beim anderen Elternteil lebt? Mach mich schlau. Wir haben hier doch einen ganz einfachen klassischen Fall. Wenn ein Titel für das demnächst volljährige Kind, für das Du noch unterhaltspflichtig bist, über die Volljährigkeit hinaus besteht, dann musst Du Dich darum kümmern, dass der Titel aus der Welt kommt. Im übrigen stellt die Vorschusskasse mit Volljährigkeit des älteren Kindes die Leistungen ein. Ab da muss sich das Kind selbst um seinen Unterhalt kümmern. Es ist dann zu klären, ob das Einkommen ausreicht, oder aber beide Elternteile noch aufstockend zahlen müssen.

wirdwerden

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#2
 Von 
Despi
Status:
Student
(2302 Beiträge, 509x hilfreich)

Ich wüsste nicht, wie man da etwas zu sagen könnte, ohne Details wie Alter der Kinder, bereinigte Einkommen der Eltern und Einkommen der Kinder usw. zu kennen.

Grundsätzlich sind Kinder durch die beiden Elternteile zu versorgen, bis die erste berufserlangende Ausbildung abgeschlossen ist. Das gilt auch, wenn je ein Kind bei je einem anderen Elternteil lebt.
Verkompliziert wird das ganze dadurch, dass zumindest eine Seite offenbar seit Jahren der Unterhaltspflicht nicht nachkommt.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40636 Beiträge, 14379x hilfreich)

Despi, da muss ich Dich ein wenig korrigieren. Es ist doch ein Standartfall, nichts besonderes. Wie die Vergangenheit abgewickelt wird, ist eine andere Frage. Der Ist-Zustand und die Zukunft sind zu regeln. Und da schuldet der Vater bis zur Volljährigkeit seinem ältesten Kind eben den Unterhalt, ab da muss dann neu gerechnet werden; man muss sich gegebenenfalls um den Titel kümmern.

wirdwerden

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#4
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3194 Beiträge, 1050x hilfreich)

Zitat (von NEG1969):
Meiner Recherche nach, hätte diese Vorschusszahlung seitens der Kasse ebenfalls eingestellt werden müssen, da wir ab dem Zeitpunkt uns jeweils um ein Kind gekümmert haben
Diese Einschätzung könnte zutreffend sein. Man spricht hier von aufgeteilten Kindern und da gibt es beim Unterhaltsvorschuss durchaus Besonderheiten und Ausschlussmöglichkeiten.

Zitat (von NEG1969):
Da ich mich dann weiterhin um meinen minderjährigen Sohn kümmere, steht mir dann doch eigentlich Unterhalt seitens der Mutter zu
Der Unterhalt steht dem Kind (nicht dir) schon die ganze Zeit zu. Man ist lediglich unter Umständen vom staatlichen Vorschuss ausgeschlossen.

Zitat (von NEG1969):
wo ich mich diesbezüglich umfassend beraten lassen kann
Für das minderjährige Kind kostenfrei im Jugendamt. Alternativ kostenpflichtig beim Rechtsanwalt.

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