Unterhaltsvorschuss endet/ Unterhalt/ Selbstbehalt

14. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
Sebastian1975
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsvorschuss endet/ Unterhalt/ Selbstbehalt

Hallo!

Ich habe mal eine Frage, die mich momentan leider Gottes sehr beschäftigt.

Ich lebe von meiner Tochter getrennt und bin ihr gegenüber unterhaltspflichtig.
Momentan bekommt sie Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt.
Mein Lohn wird bis auf den Betrag von 866,30 Euro durch das Jugendamt gepfändet.
Ich verdiene im Monat ca. 950-1000 Euro.

Da der Unterhaltsvorschuss jedoch nur 72 Monate gezahlt wird, ist nun meine Frage, was danach passiert.
Die Pfändung wird ja weiterhin bestehen bleiben, da ich die Schulden beim Jugendamt abzutragen habe.

Meine Frage ist nun, ob ich von den mir verbleibenden 866,30 Euro noch Unterhalt leisten muss, oder ob das quasi mein Selbstbehalt ist, von dem mir keiner mehr etwas wegnehmen kann.

Ich danke schon jetzt für Antworten,

Grüsse

Sebastian

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nonconform
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Sebastian1975,

soviel wie ich weiß ist dies dein Selbsterhalt und dir kann nichts mehr weggenommen werden.
Außer die Schulden beim JA sind getilgt dann geht der Betrag der jetzt an das Amt geht an deine Tochter.

Lieben Gruß
nonconform

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#2
 Von 
Sebastian1975
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, dachte ich ja auch....

Aber wer zahlt dann für meine Tochter? Bekommt sie dann ALGII ?

Ich würd so gern Unterhaltsvorschuss-Schulden und Unterhalt gleichzeitig tilgen, aber leider lässt das mein Lohn nicht zu....

Grüsse zurück...



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#3
 Von 
nonconform
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Sebastian1975,

nochmal ich und etwas korrigiert....

die Unterhaltspflicht steht vor dem Schuldenabbau bei der Unterhaltsvorschusskasse.

Also bekommt deine Tochter das Geld und wenn du nicht mehr unterhaltspflichtig bist kannst du die Schulden bei der Kasse abzahlen.

LG
nonconform

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#4
 Von 
Sebastian1975
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, danke für die Info :) !

Aber weniger als 866,30 können es dadurch doch nicht werden, oder ? Meines Wissens liegt der Selbstbehalt sogar bei 900 Euro....



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#5
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 918x hilfreich)

Hallo Sebastian,

quote:
Meines Wissens liegt der Selbstbehalt sogar bei 900 Euro....


Völlig richtig. Nur, u.U. kann der auch gesenkt werden. Z.B.durch eine Haushaltsersparnis, wenn du in einer Partnerschaft lebst.

quote:
Mein Lohn wird bis auf den Betrag von 866,30 Euro durch das Jugendamt gepfändet.


D.h. es existiert ein Titel, der nie abgeändert wurde? In welcher Höhe?

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#6
 Von 
Sebastian1975
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Weiss nicht in welcher Höhe....

Ich lebe mit meiner Freundin zusammen, und deswegen haben die auch die "synergetischen Effekte" geltend gemacht, deshalb liege ich bei 866,30 ...

Gruss...



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