Hallo, bekomme seit September 2017 200 € Unterhaltsvorschuss für meinen Sohn. Der Vater wurde vom Amt darüber informiert, hatte da aber ein zu geringes Einkommen. Nach einer Gehaltserhöhung wurde er vor einem Jahr verpflichtet ,monatlich 50 € an das Jugendamt zurück zu zahlen. Diesen Monat wird mein Sohn 18, die Zahlungen vom JA enden dann. Wird der Vater den kompletten Unterhalt Vorschuss den ich erhalten habe zurück erstatten müssen ? Oder nur bis zum 31.12.2020. die monatliche 50€ Rate , und der Rest ist verjährt? Ich verstehe nicht so ganz wie das mit der 3 jährigen Verjährungsfrist gemeint ist. Vielen Dank
Unterhaltsvorschuss nach 3 Jahren zurück zahlen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wenn der Vater keine Selbstverpflichtung zur Nachzahlung unterschrieben hat, muss er gar nichts nachzahlen wegen mangelnder Leistungsfähigkeit damals.
-- Editiert von altona01 am 02.08.2019 18:00
Das, was zwischen dem Vater und der Unterhaltsvorschußkasse abläuft, geht weder die Fragestellerin noch das Kind irgend etwas an. Hat auch keinen Einfluß auf mögliche Ansprüche des Kindes. Die sind jetzt zwischen Kind und Vater zu klären.
wirdwerden
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Obwohl wir getrennt sind, haben wir einen guten Umgang miteinander und helfen uns soweit möglich. Da der Vater ein sehr geringes Einkommen hat und die Rückzahlung für ihn eine Belastung ist ,interessiert es uns schon, ob auch Ansprüche nach dem 31.12.2020 bestehen.
Das mit der Unterschrift der Selbstverpflichtung muss ich mal bei ihm erfragen ...
Er hat Bescheide bekommen, offensichtlich alles bestandskräftig werden lassen, damit ist er zur Zahlung verpflichtet. Es besteht ein Titel, und der verjährt nach 30 Jahren.
wirdwerden
Danke für die Antworten, dass geht schon in die Richtung, die ich meine. Bei der Scheidung wurde keine Vereinbarung über Unterhalt getroffen. Nach der Gesetzesänderung dass auch ältere Kinder Unterhaltsvorschuss erhalten habe ich es für meinen Sohn beantragt. Mein Exmann hat darauf hin ein Schreiben von der Unterhaltsvorschusskasse bekommen, in dem steht das ich die Leistung beantragt habe und erhalten werde. Er musste seine Einkommen darlegen und war zu derzeit noch befreit. Später hatte er eine Gehaltserhöhung und zahlt seitdem 50 € pro Monat zurück. Aber es gab keinen Gerichtsbeschluss oder so. Ist der nicht notwendig, um als Titel zu gelten? Danke
Mensch, hab ich hier doch jetzt schon x mal geschrieben. Nein, die Unterhaltsvorschusskasse kann einen Verwaltungsakt erlassen, da bedarf es keines Titels vom Gericht. Wenn Du Dein Auto falsch parkst, deshalb ein Knöllchen bekommst, dann bedarf es auch keies Gerichtsentscheides, um das Knöllchen zu vollstrecken. Oder, Steuern, auch ganz ohne Gerichtsentscheid zu vollstrecken, oder ...., oder, ..... oder. Er hätte sich gegen diesen Bescheid wehren können, hat er offensichtlich nicht getan.
wirdwerden
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