Unterhaltsvorschuss nach 3 Jahren zurück zahlen

2. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
snoopyrecht123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsvorschuss nach 3 Jahren zurück zahlen

Hallo, bekomme seit September 2017 200 € Unterhaltsvorschuss für meinen Sohn. Der Vater wurde vom Amt darüber informiert, hatte da aber ein zu geringes Einkommen. Nach einer Gehaltserhöhung wurde er vor einem Jahr verpflichtet ,monatlich 50 € an das Jugendamt zurück zu zahlen. Diesen Monat wird mein Sohn 18, die Zahlungen vom JA enden dann. Wird der Vater den kompletten Unterhalt Vorschuss den ich erhalten habe zurück erstatten müssen ? Oder nur bis zum 31.12.2020. die monatliche 50€ Rate , und der Rest ist verjährt? Ich verstehe nicht so ganz wie das mit der 3 jährigen Verjährungsfrist gemeint ist. Vielen Dank

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Wenn der Vater keine Selbstverpflichtung zur Nachzahlung unterschrieben hat, muss er gar nichts nachzahlen wegen mangelnder Leistungsfähigkeit damals.

-- Editiert von altona01 am 02.08.2019 18:00

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Das, was zwischen dem Vater und der Unterhaltsvorschußkasse abläuft, geht weder die Fragestellerin noch das Kind irgend etwas an. Hat auch keinen Einfluß auf mögliche Ansprüche des Kindes. Die sind jetzt zwischen Kind und Vater zu klären.

wirdwerden

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#3
 Von 
snoopyrecht123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Obwohl wir getrennt sind, haben wir einen guten Umgang miteinander und helfen uns soweit möglich. Da der Vater ein sehr geringes Einkommen hat und die Rückzahlung für ihn eine Belastung ist ,interessiert es uns schon, ob auch Ansprüche nach dem 31.12.2020 bestehen.

Das mit der Unterschrift der Selbstverpflichtung muss ich mal bei ihm erfragen ...

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Er hat Bescheide bekommen, offensichtlich alles bestandskräftig werden lassen, damit ist er zur Zahlung verpflichtet. Es besteht ein Titel, und der verjährt nach 30 Jahren.

wirdwerden

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#5
 Von 
snoopyrecht123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten, dass geht schon in die Richtung, die ich meine. Bei der Scheidung wurde keine Vereinbarung über Unterhalt getroffen. Nach der Gesetzesänderung dass auch ältere Kinder Unterhaltsvorschuss erhalten habe ich es für meinen Sohn beantragt. Mein Exmann hat darauf hin ein Schreiben von der Unterhaltsvorschusskasse bekommen, in dem steht das ich die Leistung beantragt habe und erhalten werde. Er musste seine Einkommen darlegen und war zu derzeit noch befreit. Später hatte er eine Gehaltserhöhung und zahlt seitdem 50 € pro Monat zurück. Aber es gab keinen Gerichtsbeschluss oder so. Ist der nicht notwendig, um als Titel zu gelten? Danke

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Mensch, hab ich hier doch jetzt schon x mal geschrieben. Nein, die Unterhaltsvorschusskasse kann einen Verwaltungsakt erlassen, da bedarf es keines Titels vom Gericht. Wenn Du Dein Auto falsch parkst, deshalb ein Knöllchen bekommst, dann bedarf es auch keies Gerichtsentscheides, um das Knöllchen zu vollstrecken. Oder, Steuern, auch ganz ohne Gerichtsentscheid zu vollstrecken, oder ...., oder, ..... oder. Er hätte sich gegen diesen Bescheid wehren können, hat er offensichtlich nicht getan.

wirdwerden

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