Unterhaltsvorschuss trotz Gewerbe

28. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
sTAIN
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsvorschuss trotz Gewerbe

Hallo,

mein Name ist Tim, ich bin 16 Jahre alt und möchte ein Gewerbe machen. Meine Mutter hätte nichts dagegen jedoch sagte sie, dass wenn ich jetzt ein Gewerbe anmelden würde, der Unterhaltsvorschuss wegfallen würde. Stimmt das?

Fällt der Vorschuss weg, wenn ich mit 16 Jahren ein Gewerbe anmelde und dort etwas Einnehme?


Gruß,
Tim

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18 Antworten
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#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2775 Beiträge, 913x hilfreich)

UVG § 2 Umfang der Unterhaltsleistung
(...)
(4) Für Berechtigte, die keine allgemeinbildende Schule mehr besuchen, mindert sich die nach den Absätzen 1 bis 3 ergebende Unterhaltsleistung, soweit ihre in demselben Monat erzielten Einkünfte des Vermögens und der Ertrag ihrer zumutbaren Arbeit zum Unterhalt ausreichen. (...)

Einkünfte eines Schülers gelten im Unterhaltsrecht in der Regel als überobligatorisch. Hier wird es auf Details ankommen, eine pauschale Aussage im Vorfeld ist schwierig.

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#2
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zurückgezogen !

-- Editiert von Marcus2009 am 29.10.2018 08:27

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#3
 Von 
smogman
Status:
Student
(2775 Beiträge, 913x hilfreich)

Zitat (von Marcus2009):
(...)Wichtig ist, dass die Anrechnung immer auf den Unterhalt von beiden Elternteilen zu gleichen Teilen erfolgt. Es wird also auch der Unterhaltsanspruch gegen den Elternteil gemindert, der seine Leistung durch die Betreuung des Kindes erbringt. Dies bleibt also im Endeffekt ohne Auswirkungen. Die andere Hälfte wird auf den Unterhalt des Barunterhaltspflichtigen Elternteils angerecht.

Dein UV Anspruch mindert sich somit voraussichtlich etwa um ein Viertel deiner netto Einnahmen aus dem Gewerbebetrieb. (...)

Hallo Marcus, woraus ergibt sich diese Berechnung? Das bereinigte Einkommen des Kindes ist hälftig auf den UHV anzurechnen, wie du ja auch selbst schreibst. Warum sollte dann im Ergebnis nur ein Viertel der Einnahmen relevant sein?

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#4
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Guckst du unter "Anrechnung nach Billigkeit".

Ansonsten habe ich keine Lust auf eine Diskussion mit dir

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#5
 Von 
sTAIN
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von smogman):
UVG § 2 Umfang der Unterhaltsleistung
(...)
(4) Für Berechtigte, die keine allgemeinbildende Schule mehr besuchen, mindert sich die nach den Absätzen 1 bis 3 ergebende Unterhaltsleistung, soweit ihre in demselben Monat erzielten Einkünfte des Vermögens und der Ertrag ihrer zumutbaren Arbeit zum Unterhalt ausreichen. (...).


Das heißt theoretisch würde sich das nicht auf das Unterhalts beziehen da ich noch zur Schule gehe, stimmt?


Zitat (von smogman):
Einkünfte eines Schülers gelten im Unterhaltsrecht in der Regel als überobligatorisch. Hier wird es auf Details ankommen, eine pauschale Aussage im Vorfeld ist schwierig


Wo kann man das denn erfragen, bei dem zuständigen Sachbearbeiter?


Freundlichem Gruß,
Tim

-- Editiert von sTAIN am 29.10.2018 09:13

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#6
 Von 
smogman
Status:
Student
(2775 Beiträge, 913x hilfreich)

Als Schüler sollten deine Nebeneinkünfte nach dem UVG eigentlich nicht angerechnet werden.

Ob hier eine Billigkeitsanrechnung - wie von Marcus vorgeschlagen - zum Tragen kommt, kannst du - bzw. deine Mutter - letztlich nur mit der Untrhaltsvorschusskasse besprechen. Ich kann es mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, würde es aber vorher klären. Letztlich kommt es ja auch darauf an, in welcher Höhe du Einkünfte aus dem Gewerbe erwartest. Spricht man hier über 10, 100 oder 1000 Euro. Das sind für mich durchaus ausschlaggebende Faktoren.

Von einer fixen Anrechnungsmethode sollte man nicht ausgehen, aber eine Lösung sollte man vereinbaren können.

Viel Erfolg, auch mit deinem Gewerbe!

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31894 Beiträge, 5621x hilfreich)

Zitat (von sTAIN):
wenn ich mit 16 Jahren ein Gewerbe anmelde und dort etwas Einnehme?
Moin, als Gewerbetreibender hast du wahrscheinlich nicht sofort und erst recht nicht regelmäßige monatliche Einkünfte.
Das Anmelden des Gewerbes wirkt sich jedenfalls nicht auf den UH-Vorschuss aus. Weißt du definitiv, dass du eine Gewerbeanmeldung brauchst?
Wenn ja, dann ergibt sich dein gewerbliches Einkommen aus der Einkommensteuererklärung. Wann würdest du die erste Erklärung als Gewerbetreibender machen?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
sTAIN
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

okay, ja ich bräuchte ein Gewerbe da ich Dienstleitungen im Internet damit anbieten werde.

Gruß,
Tim

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31894 Beiträge, 5621x hilfreich)

Du bietest nur an? Oder führst du diese Dienstleistungen auch selbst aus?

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#10
 Von 
sTAIN
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich werde Server von großen Unternehmen mieten und die dann an Kunden die nicht so viel Geld haben weitervermieten. Das ganze ist bekamnt unter dem Namen "Server Hosting".

Gruß

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38321 Beiträge, 13977x hilfreich)

Du bist minderjährig. Also geht das gar nicht.

wirdwerden

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#12
 Von 
smogman
Status:
Student
(2775 Beiträge, 913x hilfreich)

Siehst du eine Problematik in der Gewerbeausübung oder im Inhalt des Gewerbes, wirdwerden? Ersteres dürfte kein Problem darstellen, wenn Genehmigung Familiengericht und Ermächtigung der Mutter vorliegen. Bei Zweiterem steige ich wegen Ahnungslosigkeit aus.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
sTAIN
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich sehe auch keine Problematik dahinter. Ich werde durch Genehmigung meiner Mutter und des Familiengerichtes als "geschäftstüchtig eingestuft". Sonst könnten Leute die unter 18 sind ja kein Gewerbe eröffnen oder sehe ich das falsch?

Gruß,
Tim

-- Editiert von sTAIN am 29.10.2018 18:04

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#14
 Von 
smogman
Status:
Student
(2775 Beiträge, 913x hilfreich)

Bis auf die fehlerhafte Bezeichnung - korrekt heißt es Geschäftsfähigkeit - sehe ich das genauso.

Ich habe dazu gerade mal ein wenig gelesen und etwaige Bedenken (z.B. hinsichtlich der im Rahmen des Gewerbes ggf. weiteren Verträge, hier Mietverträge o.ä.), relativ schnell ad acta gelegt.

Die IHK Offenbach hat das auf ihrer Homepage ganz gut erklärt: "Durch diese Genehmigung hat der Jugendliche für Geschäfte, die sein Gewerbe betreffen, die "unbeschränkte Geschäftsfähigkeit" erlangt. Damit darf er alle Verträge schließen, die das von ihm betriebene Gewerbe mit sich bringt, also z. B. Abschluss eines Mietvertrags über Geschäftsräume, Kauf von Betriebseinrichtungen, Abschluss von Kauf- und Werkverträgen sowie von Arbeits- bzw. Dienstverträgen. Ob die Geschäfte davon erfasst sind, hat anhand des konkreten Geschäftsbetriebs und der Verkehrsauffassung zu erfolgen. Pauschal davon ausgenommen sind Rechtsgeschäfte, zu denen auch der gesetzliche Vertreter der Genehmigung des Familiengerichts bedarf (§ 112 Absatz 1 Satz 2 BGB ), z. B. die Aufnahme eines Kredits oder die Erteilung von Prokura."

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#15
 Von 
sTAIN
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein Problem sehe ich trotzdem nicht dahinter. Meine Mutter ist da eigentlich recht "gelassen".
Wenn ich ihr plausibel erkläre wozu und warum ich das brauche, würde sie das denke ich auch unterschreiben.

Gruß,
Tim

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38321 Beiträge, 13977x hilfreich)

Nur, der kleine Schönheitsfehler ist, dass die Gerichte in der Regel so GEnehmigungen nicht erteilen. Und es ist wurscht, ob die Mutter das locker sieht oder nicht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
JessieR
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 80x hilfreich)

@wirdwerden

Ob das Gericht die Genehmigung erteilt wird maßgeblich vom "Businessplan" abhängen, der vorgelegt wird. Und davon, ob dem Minderjährigen der nötigen Reifegrad zum Führen des Gewerbes zugetraut wird.

Was den Businessplan betrifft, da sehe ich mehr als einen kleinen Schönheitsfehler:

Zitat (von sTAIN):
Ich werde Server von großen Unternehmen mieten und die dann an Kunden die nicht so viel Geld haben weitervermieten. Das ganze ist bekamnt unter dem Namen "Server Hosting".


Die Kunden haben also nicht so viel Geld. Aber der künftige "Gewerbetreibende" hat genügend Kapital, um in Vorleistung zu gehen. Da muss wohl ein bombastischer Unterhaltsvorschuss gezahlt werden.

Wie Hänschen sich den Markt so vorstellt. Die Idee ist nicht so ganz neu und ich glaube irgendwo gehört zu haben, dass es schon die eine oder andere Firma gibt, die sich in diesem Segment etabliert hat. Na, wollen wir mal abwarten, ob das Gericht da mitspielt.

@Tim

Vielleicht solltest du die Sache mit dem Gewerbe noch einmal gut überdenken. Denn wenn die Sache schief geht, dann könntest du hinterher mit Schulden aus dem Abenteuer heraus kommen.

-- Editiert von JessieR am 30.10.2018 09:14

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38321 Beiträge, 13977x hilfreich)

Jessie, durch Zufall kenne ich die Zahlen "meines" Gerichts. Die pegeln in Richtung null.

wirdwerden

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