Unterhaltsvorschuss und Rückforderung

21. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Carlitos123
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 5x hilfreich)
Unterhaltsvorschuss und Rückforderung

Hallo,

nachdem sich meine Frau von mir getrennt hat, bin ich nun alleinerziehender Vater (Kind 6 Jahre alt) .
Ich bekomme ALG 2 plus Mehrbedarf.

Meine Frau hat keine Ausbildung und arbeitet im Niedriglohnsektor.

Ich musste Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen.

Der Antrag wurde bewilligt, und der UV wird nun mit dem ALG 2 verrechnet.

Da der bereinigte Selbstbehalt meiner Frau bei ca. 1130 Euro liegt, wird sie im Niedriglohnbereich höchstens anteilweise Unterhalt zahlen können, weil man da schlichtweg nicht so viel verdient (zumal sie ja bald in eine schlechtere Steuerklasse rutscht).

D.h. dass sich der vom JA vorgeschossene Unterhalt Monat für Monat summiert.

Wird sie das irgendwann alles zurückzahlen müssen ?

Sie macht nebenbei einen Fernlehrgang, um eine Berufsausbildung zu erlangen.
Wenn sie dann also mal besser verdient, muss sie dann die angehäuften Unterhaltsschulden zurückzahlen ?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Halllo,

Für die Zeit in der sie nicht leistungsfähig ist,wird sie nichts zurückzahlen müssen.

D.h. wenn sie alles unternimmt um den Unterhalt zahlen zu können (zumutbar),aber nicht genügend Einkommen erzielen kann.

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Wichtig ist, dass sie mit der Unterhaltsvorschußkasse zusammen arbeitet. WEnn sie aufgefordert wird, ihren Verdienst darzulegen, das auch tut. Wenn sie zur Zahlung aufgefordert wird, den Bescheid überprüfen, gegebenenfalls Widerspruch einlegen. Also nichts schluren lassen, alles ordentlich abwickeln. Denn Bescheide werden nach einem Monat bestandskräftig, dann kann man sich nur noch schwer bis gar nicht dagegen wehren, auch wenn die Berechnung falsch ist.

wirdwerden

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#3
 Von 
Carlitos123
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 5x hilfreich)

Ok.

Und angenommen, sie kann 1 oder 2 Jahre lang nichts oder fast nichts zurückzahlen, weil sie nicht leistungsfähig ist.

Dann erlangt sie ihre Berufsausbildung und verdient gutes Geld und zahlt den regulären Kindesunterhalt (Düsseldorfer Tabelle).
Muss sie dann auch noch zusätzlich nach und nach die angehäuften Unterhaltsschulden an das JA zurückzahlen, so dass ihr weiterhin nur der Selbstbehalt bleibt ?

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Wenn sie keinen Bescheid bestandskräftig werden lässt, der Rückzahlungen zum Inhalt hat, nicht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Carlitos123
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 5x hilfreich)

Na dann hoffe ich mal, dass sie sich gut beraten lässt.

Sie kommt nämlich mit diesen ganzen Behördenangelegenheiten überhaupt nicht zurecht ...

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