Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt

29. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Minimaus75
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt

Hallo,

der Vater meines Sohnes kann keinen Unterhalt aufgrund seiner finanziellen Lage zahlen.

Kann ich so ohne Weiteres einen Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt beantragen oder muss ich mir dafür einen Rechtsanwalt nehmen? Bisher hat er ja die letzten 7,5 Jahre problemlos gezahlt, nun kann er es nicht mehr.

Was kann ich also tun?

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"Liebe Grüsse
Minimaus75"

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hy Minimaus,
Besteht denn ein Titel?

Wenn er nicht zahlt, kannst du zum JA gehen und Vorschuß beantragen. Das JA wird dann den Rest mit deinem Exmann regeln.
Ansonsten sollte ER eine Neuberechnung, bzw. Abänderungsklage einleiten, wenn er künftig nicht mehr zahlen kann.
Gruß
Anna

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#2
 Von 
Minimaus75
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Anna,

ein neuer Titel wird gerade erstellt. Verheiratet waren wir nicht, muss er trotzdem eine Abänderungsklage einrechen?

-----------------
"Liebe Grüsse
Minimaus75"

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#3
 Von 
guest123-85
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Minimaus75,
Das Jugendamt ist jedoch nur zuständig für den Unterhaltsvorschuß so lange das Kind nicht älter als 12 Jahre ist.

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#4
 Von 
Minimaus75
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

mein Sohn ist erst 7,5 Jahre alt, also greift das Jugendamt wegen Unterhaltsvorschuss.

-----------------
"Liebe Grüsse
Minimaus75"

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#5
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#6
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

emotions- und wertungslos ;)

rein rechtlich....

Unterhaltsvorschuß gibt es für Kinder unter 12, für längstens 72 Monate und nur für Alleinerziehende...


beantragen kann das jeder, der da oben reinpasst...


schönen tach


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#7
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Warum sollte er eine Abänderungsklage einreichen, wenn der Titel grad abgeändert wird??????????
Ansonsten gilt das, nun schon des öfteren geschrieben wurde.
Siehst du kein Geld auf deinem Konto, kannst du zum JA gehen und Vorschuß beantragen. Das JA wird daraufhin u.U. das Geld von deinem Exmann zurückfordern oder auch nicht. Je nachdem. Fertig.
Wenn er aber momentan noch zahlt und der Titel grad abgeändert wird, ist doch noch alles im Lot. Dann brauchst du keinen Vorschuß.

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#8
 Von 
Minimaus75
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

der Titel wird momentan auf einen höheren Satz geändert, damit mein Sohn hoffentlich irgendwann mal abgesichert sein wird.

Deswegen ja die Anfechtung. Schwachsinniger Bürokratenkram.

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"Liebe Grüsse
Minimaus75"

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