Hallo,
folgende Frage, mein Freund muss Unterhalt an zwei Kinder zahlen, kann sich den allerdings nicht leisten. Dementsprechend sind Schulden entstanden. Nun hat mein Freund sich ein P-Konto angelegt, wo er laut Stand 01.07.2024 1.500€ Selbstbehalt bzw. Pfändungsfreigrenze hat. Letzten Monat kam es dann, das er auf einmal nurnoch an 1.100€ kam. Nach Nachfrage bei der Sparkasse kam dann raus, dass die UVK ihm den Freibetrag gekürzt hat. Jetzt meine Frage, ist das überhaupt rechtens?? Laut sämtlichen Aussagen im Internet ist diese Pfändungsfreigrenze "unantastbar", aber anscheinend ja auch nicht?? Wäre nett wenn da jemand was zu wüsste.
Unterhaltsvorschusskasse mindert Pfändungsfreigrenze??
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Das kann durchaus rechtens sein. Der familienrechtliche notwendige Selbstbehalt kann unter dem Pfändungsfreibetrag liegen.
wirdwerden
ZitatDas kann durchaus rechtens sein. Der familienrechtliche notwendige Selbstbehalt kann unter dem Pfändungsfreibetrag liegen. :
Findet man das irgendwie raus?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Klar doch, indem man z.B. eine der Suchmaschinen bemüht, indem man die Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle studiert, veröffentlichte Gerichtsentscheidungen u.s.w. Und bitte nicht vergessen, der Selbstbehalt reduziert sich auch, wenn der Verpflichtete mit jemand anderem zusammen lebt.
Und sorry, findest Du nicht auch, dass ein banales "er kann sich seine Kinder nicht leisten," etwas arm ist?
wirdwerden
Es fragt niemand, ob dein Freund den Unterhalt leisten kann.
Er hat ihn einfach zu leisten. Und daher kann er von den 1500 EUR halt nochmal 400 EUR für die Kinder abgeben.
ZitatLaut sämtlichen Aussagen im Internet ist diese Pfändungsfreigrenze "unantastbar" :
Nein.
Zweites Ergebnis bei Google bei mir: "Im Fall der Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen gelten ebenfalls Sonderregelungen. Hier gelten die veröffentlichten Pfändungsfreigrenzen nicht."
ZitatJetzt meine Frage, ist das überhaupt rechtens?? :
In bestimmten Fällen kann die Pfändungsfreigrenze unterschritten werden - Unterhaltsschulden sind so ein Fall.
Selbst Empfänger von Bürgergeld sind nicht sicher, denn auch da kann unter den Selbstbehalt gepfändet werden.
Das sind Ausnahmen von der Regel der "Unantastbarkeit", welche der Motivation von hartnäckigen Verweigerern dienen soll.
Der Pfändungsfreibetrag ergibt sich bei Unterhaltspfändungen aus dem Pfändungsbeschluss, welchen man vom Gerichtsvollzieher zugestellt bekommt. Er wird bei jeder Pfändung individuell vom Vollstreckungsgericht festgelegt.
Und noch in Ergänzung: es ist ein Titel in der Welt. Der ist die Basis der monatlichen Pfändung. Wenn der austitulierte Betrag zu hoch ist. Es ist doch absolut töricht, eine weitere Anhäufung der Schulden in Kauf zu nehmen und lieber auf Vollstreckungsfreibeträge zu setzen. So kann man sich selbst seine finanzielle Zukunft wirklich und auf Dauer verbaseln.
wirdwerden
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
9 Antworten
-
4 Antworten
-
14 Antworten