Unterhaltsvorschusskasse mindert Pfändungsfreigrenze??

1. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
Haylqft
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsvorschusskasse mindert Pfändungsfreigrenze??

Hallo,

folgende Frage, mein Freund muss Unterhalt an zwei Kinder zahlen, kann sich den allerdings nicht leisten. Dementsprechend sind Schulden entstanden. Nun hat mein Freund sich ein P-Konto angelegt, wo er laut Stand 01.07.2024 1.500€ Selbstbehalt bzw. Pfändungsfreigrenze hat. Letzten Monat kam es dann, das er auf einmal nurnoch an 1.100€ kam. Nach Nachfrage bei der Sparkasse kam dann raus, dass die UVK ihm den Freibetrag gekürzt hat. Jetzt meine Frage, ist das überhaupt rechtens?? Laut sämtlichen Aussagen im Internet ist diese Pfändungsfreigrenze "unantastbar", aber anscheinend ja auch nicht?? Wäre nett wenn da jemand was zu wüsste.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40571 Beiträge, 14373x hilfreich)

Das kann durchaus rechtens sein. Der familienrechtliche notwendige Selbstbehalt kann unter dem Pfändungsfreibetrag liegen.

wirdwerden

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#2
 Von 
Haylqft
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Das kann durchaus rechtens sein. Der familienrechtliche notwendige Selbstbehalt kann unter dem Pfändungsfreibetrag liegen.


Findet man das irgendwie raus?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40571 Beiträge, 14373x hilfreich)

Klar doch, indem man z.B. eine der Suchmaschinen bemüht, indem man die Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle studiert, veröffentlichte Gerichtsentscheidungen u.s.w. Und bitte nicht vergessen, der Selbstbehalt reduziert sich auch, wenn der Verpflichtete mit jemand anderem zusammen lebt.

Und sorry, findest Du nicht auch, dass ein banales "er kann sich seine Kinder nicht leisten," etwas arm ist?

wirdwerden

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#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5766 Beiträge, 2547x hilfreich)

Es fragt niemand, ob dein Freund den Unterhalt leisten kann.

Er hat ihn einfach zu leisten. Und daher kann er von den 1500 EUR halt nochmal 400 EUR für die Kinder abgeben.

Zitat (von Haylqft):
Laut sämtlichen Aussagen im Internet ist diese Pfändungsfreigrenze "unantastbar"


Nein.

Zweites Ergebnis bei Google bei mir: "Im Fall der Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen gelten ebenfalls Sonderregelungen. Hier gelten die veröffentlichten Pfändungsfreigrenzen nicht."




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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128312 Beiträge, 40965x hilfreich)

Zitat (von Haylqft):
Jetzt meine Frage, ist das überhaupt rechtens??

In bestimmten Fällen kann die Pfändungsfreigrenze unterschritten werden - Unterhaltsschulden sind so ein Fall.
Selbst Empfänger von Bürgergeld sind nicht sicher, denn auch da kann unter den Selbstbehalt gepfändet werden.

Das sind Ausnahmen von der Regel der "Unantastbarkeit", welche der Motivation von hartnäckigen Verweigerern dienen soll.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3180 Beiträge, 1044x hilfreich)

Der Pfändungsfreibetrag ergibt sich bei Unterhaltspfändungen aus dem Pfändungsbeschluss, welchen man vom Gerichtsvollzieher zugestellt bekommt. Er wird bei jeder Pfändung individuell vom Vollstreckungsgericht festgelegt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40571 Beiträge, 14373x hilfreich)

Und noch in Ergänzung: es ist ein Titel in der Welt. Der ist die Basis der monatlichen Pfändung. Wenn der austitulierte Betrag zu hoch ist. Es ist doch absolut töricht, eine weitere Anhäufung der Schulden in Kauf zu nehmen und lieber auf Vollstreckungsfreibeträge zu setzen. So kann man sich selbst seine finanzielle Zukunft wirklich und auf Dauer verbaseln.

wirdwerden

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