Ich bin seit acht Jahren getrennt, seit sieben Jahren geschieden. Ein Jahr nach der Trennung wurde der Vater
meiner Tochter (11) arbeitslos. Durch die Trennnung sehr verbittert war er von Anfang an zahlungsunwillig, was den Unterhalt für das Kind betrifft. Aufgrund der Arbeitslosigkeit bezog ich seither UVG vom Jugendamt, welches zum März die Zahlungen einstellt, weil unsere Tochter dann 12 Jahre alt wird.
Ihr Vater ist nach wie vor arbeitslos, ich befinde mich in einer Umschulung und bekomme ALGII. Seine neue Lebensabschnittsgefährtin erwartet dieser Tage ihr erstes Kind von ihm und er teilte mir mit, dass er beabsichtigt, aus seiner Arbeitslosigkeit in den Erziehungsurlaub zu gehen, damit sie weiterhin studieren kann.
Meine Fragen:
Woher erhalte ich nun künftig meinen Unterhalt?
Im Schreiben des Jugendamtes stand, ich möge mich an die ARGE wenden wenn ich denke, für mein Kind Sozialleistungen bekommen zu müssen.
Darf der Kindsvater den Erziehungsurlaub überhaupt nehmen?
Über hilfreiche Ratschläge, Meinungen und Anregungen würde ich mich sehr freuen.
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"don't piss on my back an tell me it's raining. "
Unterhaltsvorschusszahlung eingestellt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- editiert vom Admin
Du bekommst ja derzeit bestimmt auch schon Sozialgeld für Deine Tochter.
Regelsatz 207€ plus anteilig Miet und Nebenkosten?
Da wurde dann bisher halt der UHV als Einkommen angerechnet, heißt, die Arge mußte weniger bezahlen.
Wenn Du keinen UHV mehr bekommst, mußt Du das der Arge mitteilen, damit Du dann für das Kind mehr Geld bekommst.
Im Prinzip hast Du keinesfalls weniger Geld als bisher.
Was den Erzeihungsurlaub angeht.
Dein Ex kann nicht in Erziehungsurlaub gehen.....denn Anspruch darauf hat man nur gegenüber einen AG....da Dein Ex aber keinen AG hat, kann er auch nicht in Erziehungsurlaub gehen.
Das die Mutter weiterhin arbeitet, um nicht auch noch zusätzlich von Hartz 4 leben zu müssen, was ja der Fall wäre, wenn sie Elternzeit nehmen würde, ist doch völlig okay.
Jedoch solltest Du Deinen Ex weiterhin auffordern, sich ausreichend um einen Job zu bewerben.
Wenn seine neue eine Großverdienerin wäre, könnte gewiss darauf bestanden werden, dem ex eine Art Taschengeld anrechnen zu lassen, von welchem er Eurer gemeinsamen Tochtter Unterhalt zahlen müßte.
Da Dein Ex aber auch ALG2 bekommt, wird seine neue auch eher gering verdienen, so das es wohl absolut nicht lohnt, hierfür einen Anwalt zu beauftragen.
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Hallo - ich danke euch beiden.
Merline, deine Antwort hilft mir insofern, als dass ich mit der ARGE letztes Jahr schon so viel Stress hatte, dass ich beim Sozialgericht gelandet bin, zwar gewonnen habe, aber als ich letzte Woche die Post vom Jugendamt bekam, hatte das nackte Panik mit wenig rationellem Denken zur Folge, weil mir der ewige Kampf ums Überleben allmählich kilometerweit zum Hals raus hängt und ich damit rechnete, dass die einfach wieder 'nein' sagen können.
Wenn ich meinen Unterhalt weiterhin bekomme, ist es mir vollkommen egal, ob er arbeiten geht oder nicht, den Drahtseilakt, mit ihm permanente Diskussionen zu führen und dafür zu sorgen, dass Vater und Tochter trotzdem ein gutes Verhältnis haben, hab ich auch ausreichend lange hingekriegt. Alles, was ich noch will, ist meine Umschulung beenden und ENDLICH finanziell unabhängig sein.
Also - nochmal vielen Dank. Ich setze mich jetzt gestärkt an meinen Brief an die ARGE und bin gespannt, ob die das genauso sehen.
Hallo,
was bedeutet das denn, Haushaltsführungsansprüche bei der neuen Frau pfänden lassen.
Kann mir das mal jemand erklären.
Das würde ja bedeuten, das die Unterhaltsverpflichtungen des Mannes auch die neue Frau in den Ruin treiben könnten.
Wie geht denn sowas.
--- editiert vom Admin
Chavah meint, das derjenige der arbeiten geht, dem Haushaltsfüührenden dann Haushaltsführungskosten zahlen Könnte/müßte.
Und evtl. ein Taschengeld angerechnet werden könnte.
Wovon dann der Unterhaltspflichtige KU zahlen müßte.
Das Gehalt der neuen Frau kann nicht gepfändet werden.
Im oben liegenden Fall sowieso eher unwahrscheinlich, weil Mann ALG 2 bekommt, seine Frau also auch gering verdient.
--- editiert vom Admin
Wenn das so ist, dann ist das ja unglaublich!
Dann kann man einen gebrauchten Mann ja wirklich wegwerfen!
Es deutet alles immer mehr dahin, das nach der Scheidung für den Unterhaltspflichtigen soweit alles vorbei ist
--- editiert vom Admin
Hallo,
ich nochmal.
Wie bitte errechnet sich dann sowas.
Und wenn dem Ehemann die Haushaltsführung angerechnet wird, hat er dann auch einen Selbstbehalt, oder ist er, so mein Eindruck, auch hier immer der mit der Arschkarte?
Nur diesmal zieht er den neuen Ehepartner mit ins verderben.
Gehen wir mal von 2000 € Brutto als verdienst des Partners aus, also eine Zahl, wo dann kein ALG 2 mehr greift, und der UV Familienversichert ist.
Kann mir da jemand Zahlen nennen.
Gruß Gerd
Hallo,
Chavah mag sein was Sie will.
Ich habe ähnliches schon mal gehört an anderer Stelle.
Ich verfolge seit meiner eigenen Scheidung diese Problematik. Kenne das mit femministinnen, das Problem mit der Rache, den wirklich Zahlungsunfähigen Vätern, aber leider auch den Papas, die sich aus dem Staub und von der einen zur nächsten Party machen. Auch aus Strafrechtlicher sicht berührt das ganze einige Themen. Von falschen beschuldigungen bis über unterschlagung von gemeinsamem Vermögen bis zu verletzung der Unterhaltspflicht.
Aber wer soll das ganze noch verstehen, wie soll man noch den überblick behalten, wenn auch noch der neue Partner herangezogen wird.
Dann hat ja ein geschiedener UV Exmann ja praktisch keinen Marktwert mehr. Der kann sich ja die Kugel geben. Denn alles was er anfasst verwandelt sich zu sch...
Irgendwo hab ich mal gelesen, das jedem Menschen eine zweite Chance zusteht, wo ist das denn hier derFall?
Hallo El Carbid,
es gibt ein Urteil aus Karlsruhe, wo der Fall andersherum lag.
Und zwar lebt das Kind bei Vater, und Mutter ist zahlungspflichtig.
Da diese neu verheiratet, neues Kind in Elternzeit ging, hat das Gericht entschieden, das Mutter abends nebenbei was arbeiten kann, wenn der Vater zu Hause ist, und somit den Mindestunterhalts sichern kann, für das bei dem Vater lebende Kind.
Selbstbehalt bleibt ihr da keiner, da sie von ihrem Mann versorgt werden kann.
Bedeutet, Kind ist unter 6, liegt der Mindestunterhalt bei 199€, und dieses Geld soll die Mutter halt durch nebenbei arbeiten verdienen.
Tja....also was die Sache angeht, das Gehalt des Drittschuldners(grausames Wort)zu pfänden, finde ich persönlich es äußerst fragwürdig.
Meine eigene Moral würde dieses gar nicht in die Wege leiten.
Und an Euch Frauen dann nur noch einen Rat: Heiratet niemals einen Vater.
Und für Chavah hoffe ich, das sie nicht auch mal irgendwann als Drittschuldnerin belangt wird.....
Und wenn es Dir eine Genugtuung ist, dann viel Erfolg dabei.
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
quote:
Über den Marktwert solcher Männer braucht man wohl nicht mehr viel zu sagen.
Wie wäre eine weiterführende Diskussion über der Marktwert alleinerziehender Mütter?
So ein Schmarrn....
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
@ Painkiller
Kompliment - 20 Minuten Reaktionszeit.
Besitzt du diesen Beschützerinstinkt auch?
Frauen heiraten übrigens immer nach unten.
-- Editiert von Schnuckelchen am 13.02.2006 16:25:24
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
quote:
Es gibt genau so viele Mütter, die ihre Kinder vernachlässigen, schlagen, missbrauchen wie Väter
Falsch. Laut Statistiken sind in 90-97% aller Fälle von Kindesmissbrauch die Täter männlich. Nur in den Fällen von Misshandlungen zeigen die Statistiken nahezu symmetrische Daten bezüglich des Geschlechts der Täter.
Bezüglich des Verhältnisses Gewalt in Partnerschaften empfehle ich mal einen Blick auf die Hellfeld-Untersuchungen.
Und einen ganz wichtigen Punkt hast du völlig außer Acht gelassen: Männer reden nicht gern und schon dreimal nicht darüber, dass sie Opfer sind.
Im Übrigen finde ich pauschalieren ziemlich doof - sowas sollte man der Stammtischrunde belassen. Warum beschäftigen wir uns nicht einfach mit den hier jeweils vorgetragenen Problemen? Das geht doch auch ohne gleich die verallgemeinernde Keule "böse Männer" oder "lügende Mütter" auszupacken.
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Also, wenn hier jemand die 'Angearschte' ist, dann bin in diesem Fall ich das. Ich habe während der Scheidung auf jeglichen Unterhaltsanspruch für mich verzichtet, habe mich jahrelang meiner Tochter zu liebe für ein gutes Verhältnis zwischen den beiden aufgeribbelt und die Augen davor verschlossen, dass er offiziell arbeitslos war, inoffiziell als Handwerker sehr wohl nicht schlecht dazuverdient hat, während ich Unterhaltsvorschuss bezahlt bekommen habe. Genaugenommen habe ich mich mit meiner Handlungsweise strafbar gemacht. Um ihn zu schützen, für die Lütte, denn Diskussionen über Recht und Unrecht konnte ich mit diesem Mann nach meiner Trennung nicht mehr führen.
Es liegt mir absolut fern, mich an anderer Leute Einkommen zu bereichern und sobald ich diese Umschulung beendet habe, ist das Thema für mich durch, denn das ewige Rumgezanke um das Minimum vom Minimum, was mir für die Fürsorge für unsere gemeinsame Tochter schlicht und ergreifend zusteht, ist wahrlich kein Zuckerschlecken.
Davon abgesehen bin ich noch weiter entfernt davon, irgendjemanden abzuzocken oder anderen aufgrund meiner Unzulänglichkeiten das Leben zur Hölle zu machen - ich fürchte einfach um meine - mit 749 Euro ziemlich spärlich finanzierte - Existenz.
Selbstverständlich gibt es auf beiden Seiten schwarze Schafe, die nicht zahlenden Väter, die fiesen, intriganten Mütter - Polemik und blödsinnige Verallgemeinerungen helfen hier sicher niemandem weiter.
Und wer sich hinsetzt und anderer Leute Motivation einzig mit Wut oder Verbitterung erklären kann, lässt für seine eigenen Handlungsstrategien verdammt tief blicken. Ich war leider stets zu blöde, mich gewinnbringend zu binden, ich bin eine der Idiotinnen, die sich ihre Gefühle für Menschen auch über Beziehungen hinaus bewahren kann und will. Es geht mir nicht darum, jemanden per Einklagung von geschätzten Gehältern für den Rest seines Lebens unglücklich zu machen, das bringt mir nämlich gar nix.
Ich möchte einfach den gewiss nicht fetten Mindestsatz von 164 Euro monatlich noch genauso lange weiterhin bekommen, wie ich ihn brauche. Das sind noch zweineinhalb Jahre. Sollte er nach dieser Zeit noch immer nicht begriffen haben, dass das, was ich mit unserer Tochter hier veranstalte, unterstütztenswert ist, dann ist das Thema für mich erledigt.
Soviel zur Gewinnsucht, zur Habgier und zum Hass der fiesen Mütter. So ein Unsinn ..
--- editiert vom Admin
Hallo Curio,
ich habe Dich nicht Gewinnsüchtig oder Habgierig abgestempelt. Ich habe Dir lediglich versucht, aufzuzeigen, wie wenig Sinn es macht.
Und es macht auch, trotz Chavahs Rat wenig Sinn, hier an die neue ranzutreten.
Sie wird wenig verdienen, sonst bekäme Dein Ex kein ALG2.
Hier können Prozeßkosten vermieden werden.
Und Du wirst zukünftig statt 748 € von der Arge+ UV+Kindergeld zukünftig dann keinen UV mehr bekommen, dafür aber genau die entstehende Differenz von der Arge.
Das einzige was Sinn macht, den Vater weiterhin an seine Unterhaltspflicht zu erinnern, und gegegebenenfalls per Gericht um gesteigerte Bemühungen zu bewegen.
Alles andere sehe ich hier als sinnlos.
Auch hat Dich niemand hier als Gierig angepriesen, glaube, das galt einem anderen Thema.
Kindsunterhalt steht dem Kind zu....und darauf sollte man auch nicht verzichten.
Aber es gibt nun mal Fälle, wo es eigentlich keinen Sinn mehr macht.....
Wenn man lang genug hier im Forum mit liest, dann wirst auch Du mal feststellen, mit was für Mitteln die Ex Männer hier teilweise ausgezogen werden.
Oder denen ihre neue Frauen, und und und.....
Damit warst Du nun weiß Gott nicht gemeint, auch nicht vom Painkiller, auch wenn ich seine Art zu schreiben auch eher weniger mag.
--- editiert vom Admin
@ painkiller
Ich kann mich nicht entsinnen, dich hier irgendwo persönlich beleidigt zu haben - von daher fände ich es angebracht, wenn du wieder auf eine sachliche Ebene zurück findest.
In einem Satz verteufelst du gleichzeitig vorhandene Statistiken/Studien und führst als Argument für deine Haltung just eben wieder Studien an. Hast du mir wenigstens einen link zu dieser von dir erwähnten Studie?
Der Hinweis auf einen 5 Jahre alten Artikel verfasst vom Vorsitzenden der Männerbewegung ist für mich jedenfalls kein schlagendes Argument. Alleine der Nachsatz ..."Noch sucht er für das Buch einen Verleger." ... vermutlich sucht er auch heute noch vergebens, denn erschienen ist das Buch nie.
-- Editiert von Schnuckelchen am 13.02.2006 19:17:31
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