Hallo ,
an das Kind(9) aus meiner ersten Ehe zahle ich 250 Euro Unterhalt.Seit einiger Zeit lebe ich mit einer Lebensgefährtin zusammen,mit welcher ich auch ein gemeinsames Kind (5)habe.
Mein Netto-Einkommen beträgt 1400 Euro. Sehe ich das richtig,dass ich dem gemeinsamen
Kind mit meiner Lebensgefährtin genauso Unterhaltsverpflichtet bin wie dem Kind aus meiner Ehe obgleich wir einen gemeinsamen
Haushalt führen ?
Wenn ja , wieviel steht dann dem Kind aus erster Ehe und dem Kind mit der Lebenspartnerin bei meinem oben angegebenen Netto-Lohn zu ?
Schätze mal ,dass ich ein sog.
Mangelfall bin, oder ???
Danke im voraus für Antworten
Unterhaltszahlung Berechnung ???
14. Januar 2007
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Frage vom 14. Januar 2007 | 21:31
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltszahlung Berechnung ???
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 15. Januar 2007 | 01:34
Von
Status: Student (2621 Beiträge, 485x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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